Hessen: Carport Grenze Dachüberstand

  • Hallo,

    Es geht um einen Carport in Hessen, dieser soll mit 1,0m Abstand zur Grenze errichtet werden (mittlere Wandhöhe <3,0m, Wandfläche <25m²). Darf der Carport einen seitlichen Dachüberstand (hier 20cm) grenzseitig haben? In der HBO wird bez. des Dachüberstandes nur die Länge der Grenzbebauung erwähnt.

    Danke für Antworten und Grüße

  • 6.10.1 Die genannten baulichen Anlagen sind nur unmittelbar an den Nachbargrenzen zulässig. Erforderlich ist, dass die Außenwand an den Grenzen anschließt. Nicht abzustellen ist auf die senkrechte Projektion eines Dachüberstandes.

    Wichtiger Hinweis: Die Handlungsempfehlungen beziehen sich auf die Hessische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2011 (GVBl. I S. 46, 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2016 (GVBl. S. 294).

    In Teilen können diese dennoch herangezogen werden für diejenigen Vorschriften, welche im Wesentlichen unverändert blieben. Für die Erarbeitung aktualisierter Handlungsempfehlungen werden derzeit aus der Praxis und dem Vollzug maßgebliche Fragestellungen behandelt. Die Handlungsempfehlungen befinden sich derzeit in der Überarbeitung.


    Darf der Carport einen seitlichen Dachüberstand (hier 20cm) grenzseitig haben?

    Nach der HE-HBO würde ich ja sagen.

    Sinn der Regelung ist ja die Vermeisung von Schmutzwinkeln und dies wird durch den Dachüberstand nicht eingeschränkt.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Zitat

    Die genannten baulichen Anlagen sind nur unmittelbar an den Nachbargrenzen zulässig

    Wenn das gilt, wären die 20 cm aber eine Grenzüberbauung und damit unzulässig.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wenn das gilt

    Das gilt aber nicht mehr. Aktuell HBO §6 Abs. 10:

    Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder mit einem Mindestabstand von 1 m

    zu den Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig


    Der Verweis auf historische Vorschriften ist in diesem Fall eher verwirrend. Der Schlussfolgerung

    Nach der HE-HBO würde ich ja sagen.

    Sinn der Regelung ist ja die Vermeisung von Schmutzwinkeln und dies wird durch den Dachüberstand nicht eingeschränkt.

    schließe ich mich aber an.

  • Der Verweis auf historische Vorschriften ist in diesem Fall eher verwirrend.

    Stimmt zwar, nur fand ich den Verweis über die Bauaufsicht Frankfurt.

    Rechtliche Grundlagen


    P.S.: In M-V ist es ähnlich. Auch hier gelten Handlungsempfehlungen die sich auf eine veraltete Landesbauordnung beziehen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Vielen Dank für die Antworten!


    (noch eine Bemerkung: den Aspekt der "Vermeisung von Schmutzwinkeln" finde ich doch etwas kurzsichtig, denn was ist z.B. mit der Verdrosselung, Verschwalbung oder Veramselung?

    Sorry, der musste sein ;))

  • was ist z.B. mit der Verdrosselung, Verschwalbung oder Veramselung?

    :thumbsup:

    .... jetzt hast Du aber die anderen Vögel vergessen. Ist das jetzt eine gegen das Grundgesetzt verstoßende Benachteiligung?

    :bier:

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    5.Mose 27:18