Hallo,
Es geht um einen Carport in Hessen, dieser soll mit 1,0m Abstand zur Grenze errichtet werden (mittlere Wandhöhe <3,0m, Wandfläche <25m²). Darf der Carport einen seitlichen Dachüberstand (hier 20cm) grenzseitig haben? In der HBO wird bez. des Dachüberstandes nur die Länge der Grenzbebauung erwähnt.
Danke für Antworten und Grüße