Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten?

  • Hallo zusammen,


    bei unserem Bauvorhaben läuft leider schon einiges schief bevor überhaupt die Baugrube fertig ist.
    Der Architekt ist bei uns im Prinzip nur Planzeichner für die Fertighausfirma.
    Er hat allerdings die Höhen des Grundstücks ausgemessen, und lag dabei was die relativen Höhenunterschiede angeht um mindestens einen Meter daneben.
    Da das Grundstück in der Realität flacher ist als im genehmigten Plan, sehen wir uns nun erst mal mit hunderten Tonnen Aushub konfrontiert, die wir nicht erwartet hatten entsorgen zu müssen.

    Passieren Fehler in dieser Größenordnung öfter?


    Dass die Baugrube samt Arbeitsraum ohne Zusatzaufwand überhaupt nicht normgerecht erstellt werden kann, mangels Abstand zur Grundstücksgrenze, haben wir ebenfalls erst vom Erdbauer erfahren.
    Hätte uns darauf nicht irgendwann mal vorher jemand hinweisen müssen?

    Zu guter Letzt ist jetzt auch noch eine so nicht in den Plänen eingezeichnete Leitung an eben dieser Stelle aufgetaucht,
    die zusammen mit der Abstandsproblematik dazu führt dass die Lage des Hauses um ein Stück von der Grenze weg verschoben werden muss.

    Hier besteht wohl nur die Wahl das hinzunehmen, oder es uns mit der Stadt gleich zu Anfang komplett zu verscherzen, oder?


    LG Bernd

  • Die Hausfirma hat uns den (regionalen externen) Architekten quasi zugewiesen und auch seine Bezahlung für den Bauantrag lief über die Firma.
    Der Erdbauer ist Subunternehmer des von der Hausfirma unabhängigen und extra beauftragten Kellerbauers.

  • Zu guter Letzt ist jetzt auch noch eine so nicht in den Plänen eingezeichnete Leitung an eben dieser Stelle aufgetaucht,

    was für eine Leitung? Sofern es nicht eine Versorgungsleitung für *mein* Grundstück ist, würde ich die nicht akzeptieren, und schon gar nicht mein Haus dafür verschieben.

  • was für eine Leitung? Sofern es nicht eine Versorgungsleitung für *mein* Grundstück ist, würde ich die nicht akzeptieren, und schon gar nicht mein Haus dafür verschieben.

    Das Wasser für die ganze Straße, ohne Grunddienstbarkeit, ist ausserhalb eingezeichnet.
    Mit der Stadt und den Nachbarn würde ich es mir aber nur ungern jetzt schon verscherzen.
    Vor allem weil es keinen großen Unterschied mehr macht ob die da jetzt 50cm im Grundstück liegt oder nicht,
    da eine Baugrube mit normgerechter Böschung bei dem Grenzabstand so oder so nicht funktionieren kann.
    Nur war der Erdbauer der erste der das überhaupt mal für erwähnenswert gehalten hat, nachdem er die Grube schon (noch nicht tief genug, s.o. erster Absatz) ausgehoben hatte.

  • Die Pläne der Versorger sagen erfahrungsgemäß im Wesentlichen aus: "ungefähr da glauben wir, dass wir vielleicht eine Leitung haben".


    Du solltest den Wasserversorger darauf ansprechen. Der hat durchaus ein Interesse daran, dass seine Leitung nicht ohne entsprechende Dienstbarkeit über fremden Grund läuft, da er im Schadensfall ja drankommen muss.

  • Du baust / Ihr baut nach der Schilderung also mit einem Generalübernehmer auf eigenem Grundstück. Habt ihr mit dem Bauunternehmer einen (Werk-) Vertrag über "ein Haus mit allem inklusive Planung" geschlossen und der hat einen externen Architekten mit der Erstellung der Genehmigungsplanung beauftragt?


    Wenn das soweit zutrifft, verstehe ich nicht, weshalb Fehler in einer Teilleistung des BU / GU (oder gar mehreren) zu einer Kostensteigerung für euch führen sollen.


    Davon völlig unabhängig ist die Frage der ohne entsprechende Rechtsgrundlage auf Eurem Grundstück liegenden Trinkwasserleitung. Einerseits ist Baugrundrisiko Bauherrenrisiko, andererseits ist Streit mit der Nachbarschaft schon vor dem Einzug ein ganz schlechter Start ins selbst genutzte Wohneigentum.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Du baust / Ihr baut nach der Schilderung also mit einem Generalübernehmer auf eigenem Grundstück. Habt ihr mit dem Bauunternehmer einen (Werk-) Vertrag über "ein Haus mit allem inklusive Planung" geschlossen und der hat einen externen Architekten mit der Erstellung der Genehmigungsplanung beauftragt?

    Kein GU. Von der Fertighausfirma kommt einmal Haushülle komplett (nicht die allseits bekannte Bastelhaus-Firma) mit Planung auf Keller, die Genehmigungsplanung war auch bereits durch.

    Von der rein rechtlich gesondert beauftragten Kellerfirma kommt einmal Keller und der Rest, die wobei Erdarbeiten nach Aufwand berechnet werden.


    Zitat

    Wenn das soweit zutrifft, verstehe ich nicht, weshalb Fehler in einer Teilleistung des BU / GU (oder gar mehreren) zu einer Kostensteigerung für euch führen sollen.

    Eben weil es nicht diese Konstellation ist.

    Die Mehrkosten die für die Entsorgung entstehen, weil die aus dem Plan lesbaren Höhenunterschiede für Lagerung und Verfüllung in der Realität so gar nicht existieren, werden vermutlich mein Problem bleiben.


    Nur kommt es natürlich auch hier jetzt zu Verzögerungen und Mehraufwand, weil sich nie jemand Gedanken über die Ausführung der Baugrube gemacht hat und auch niemand mal die Höhen aus dem Architektenplan nachgeprüft hat, ehe ein wahlloser Fixpunkt als Referenz genommen wurde.
    Und der Architekt der nicht messen kann, berechnet natürlich gerne den Tekturplan.


    Zitat

    Davon völlig unabhängig ist die Frage der ohne entsprechende Rechtsgrundlage auf Eurem Grundstück liegenden Trinkwasserleitung. Einerseits ist Baugrundrisiko Bauherrenrisiko, andererseits ist Streit mit der Nachbarschaft schon vor dem Einzug ein ganz schlechter Start ins selbst genutzte Wohneigentum.

    Zumal davon mein Problem davon ja auch gar nicht verschwinden würde. Ohne die Leitung wäre es die Straße.

    1m mehr Grenzabstand ist eine pragmatische Lösung, die wir selbst auch nicht schlecht finden.
    Die Frage ist nur, ob ich einen Teil der Mehrkosten realistisch irgendjemand anderem ans Bein binden kann.

    Um da überhaupt erst eine Kausalität zu schaffen hätte mich dazu aber irgendjemand zu irgendeinem Punkt über die Problematik der Baugrubentiefe bei geringem Grenzabstand informieren müssen. Ist das irgendwem definitiv anzukreiden?

  • 1. Um das ganz klar zu sagen; Der "Kollege" kann einen ordnungsgemäßen Höhenplan erwarten, den ihm der Bauherr beistellen/liefern muss. -> Euer Problem.

    Hat er nicht eingefordert. Ob das Risiko damit auf ihn übergeht, darf er mit SEINEM AG ausfechten


    2.

    vermutlich mein Problem bleiben.

    Vermutlich bedeutet also, es hat noch niemand Mehrkosten angemeldet. DAS würde ICH erstmal als Erstes klären.

    Sich Gedanken machen ist OK, Panik schieben zum jetztigen Zeitpunkt aber überflüssig

    hätte mich dazu aber irgendjemand zu irgendeinem Punkt über die Problematik der Baugrubentiefe bei geringem Grenzabstand informieren müssen.

    3. Ob das Eurem BU oder dem Kellerbauer anzuhängen wäre, muss ein Jurist in Kenntnis ALLER Unterlagen beurteilen.


    Den einzuschalten würde ich sowieso raten; ein Baurechtsjuristen!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Kein GU. Von der Fertighausfirma kommt einmal Haushülle komplett (nicht die allseits bekannte Bastelhaus-Firma) mit Planung auf Keller, die Genehmigungsplanung war auch bereits durch.

    Wer hat wen für die Erstellung der Bauvorlage bezahlt, ihr direkt oder indirekt über die Fertighausfirma?

    Von der rein rechtlich gesondert beauftragten Kellerfirma kommt einmal Keller und der Rest, die wobei Erdarbeiten nach Aufwand berechnet werden.

    Wer hat den Keller auf welcher Plangrundlage geplant?


    Bei „Bezahlung nach Aufwand“ gab es also bei Beauftragung bewußt keine verbindliche Festlegung auf ein bestimmtes Aushubvolumen, weshalb wohl? Jetzt war der Aufwand eben größer, so what?

    Die Mehrkosten die für die Entsorgung entstehen, weil die aus dem Plan lesbaren Höhenunterschiede für Lagerung und Verfüllung in der Realität so gar nicht existieren …

    Also mangelhafte Planung oder Plandarstellung. Aber auch bei richtiger bzw. mangelfreier Planung wäre das Aushubvolumen nicht kleiner gewesen, sondern ihr hättet dies lediglich eher erfahren. Die

    „Mehr-“ Kosten dafür hättet ihr aber auch dann tragen müssen. Es sind „Sowiesokosten“.

    Nur kommt es natürlich auch hier jetzt zu Verzögerungen und Mehraufwand, weil sich nie jemand Gedanken über die Ausführung der Baugrube gemacht hat und auch niemand mal die Höhen aus dem Architektenplan nachgeprüft hat, ehe ein wahlloser Fixpunkt als Referenz genommen wurde.
    Und der Architekt der nicht messen kann, berechnet natürlich gerne den Tekturplan.

    Die Tektur braucht es jetzt zur Korrektur der falschen Höhen und ggf. der Position des Hauses in der Bauvorlage, richtig? Hat der Kollege diese selbst erstellt?


    Den Architektenplan prüft sinnvollerweise der Bauherr, aber natürlich auch jeder Ausführende - bezüglich seiner eigenen Belange. Wer Abweichungen von der Baugenehmigung, den örtlichen Bauvorschriften oder von den a.R.d.T. nicht erkennt und mangelhaft ausführt, haftet für diese Mängel mit. Aber bisher wurde doch nicht mangelhaft ausgeführt, oder?

    Zumal davon mein Problem davon ja auch gar nicht verschwinden würde. Ohne die Leitung wäre es die Straße.

    1m mehr Grenzabstand ist eine pragmatische Lösung, die wir selbst auch nicht schlecht finden.

    Ist dieser eine Meter Grenzabstand bauplanungs- und -ordnungsrechtlich auf eurem Grundstück überhaupt zulässig?

    Die Frage ist nur, ob ich einen Teil der Mehrkosten realistisch irgendjemand anderem ans Bein binden kann.

    Nach der bisherigen Schilderung sind es Sowiesokosten, also: Nein!

    Um da überhaupt erst eine Kausalität zu schaffen hätte mich dazu aber irgendjemand zu irgendeinem Punkt über die Problematik der Baugrubentiefe bei geringem Grenzabstand informieren müssen.

    Da nach Deiner Schilderung Daten der Schnittdarstellungen / Höhenangaben falsch waren konnte man dies anscheinend anhand der Pläne nicht erkennen, sondern erst vor Ort. Das liest sich soweit nach einem Mangel in der Planung - wenn die bauherrenseitig gestellten Höhendaten des vorhandenen Geländes korrekt waren. Wurde nach einem aktuellen Vermesserplan gearbeitet? Musste der Bauvorlage kein Lageplan von einem ö.b. Vermesser beiliegen?


    Mir ist aber die gesamte rechtliche Konstellation noch nicht völlig klar! Deshalb noch einmal: Wie genau ist Eurer Vertragsverhältnis zu dem Kollegen und auf welche Plangrundlage hat er gearbeitet?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Kein GU. Von der Fertighausfirma kommt einmal Haushülle komplett (nicht die allseits bekannte Bastelhaus-Firma) mit Planung auf Keller, die Genehmigungsplanung war auch bereits durch.

    Von der rein rechtlich gesondert beauftragten Kellerfirma kommt einmal Keller und der Rest, die wobei Erdarbeiten nach Aufwand berechnet werden.

    und von wem kommt das Grundstück? oder habe ich das überlesen?

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    .

  • Hallo,

    ich hatte schon öfter Fertighaus Firmen, die den Kunden das Haus schlüsselfertig ab UK kapillarbrechende Schicht der Bodenplatte anbieten. Alle Erdarbeiten, Keller, Hausanschlüsse, Entwässerungen ab Rand Bodenplatte etc. sind bei solchen Konstellationen bauseits zu erbringen. Die Kunden wundern sich dann welche zusätzlichen Arbeiten hier dann noch nötig sind. Ich könnte mir vorstellen, dass das im vorliegenden Fall auch so ist.

    Jochen

  • Bauort: Bavaria. Hier gibt es nicht die Notwendigkeit einen "Vermesser" einen Lageplan/ Höhenplan erstellen zu lassen.


    Das heißt natürlich nicht, dass dies den Architekt nicht zu interessieren braucht. Es ist vielmehr so, dass ich zB meine Nivellements selber fertigen darf (muss). Das klappt auch idR recht gut, außer es sind wirklich große Höhenunterschiede zu überwinden (Felswand mit Überhang...).


    Also: Der Architekt kann so einen Höhenplan gestellt bekommen; das ist aber in Bayern idR nicht der Fall, mit der Folge, dass man sein Nivelliergerät in den Kofferraum packt und loszieht (geht mit dem Fahrrad leider nicht) und diesen Höhenplan selber fertigt.


    In jedem Falle aber müssen die Höhen bekannt sein 8egal wer diese liefert).Das hat ja Folgen für die Lage des Hauses im Gelände, kann sich auf Abstandsflächen usw. auswirken. Man kann es also nicht einfach weglassen.

  • Wer hat wen für die Erstellung der Bauvorlage bezahlt, ihr direkt oder indirekt über die Fertighausfirma?

    Indirekt über die Hausfirma. Er wurde nicht direkt von uns bezahlt oder beauftragt.


    Wer hat den Keller auf welcher Plangrundlage geplant?

    Vorpläne Hausfirma -> Bauantrag Architekt -> Ausführungspläne jeweils bei der Hausfirma und über den Kellerbauer bei dem Hersteller des Betonkellers


    Die Tektur braucht es jetzt zur Korrektur der falschen Höhen und ggf. der Position des Hauses in der Bauvorlage, richtig? Hat der Kollege diese selbst erstellt?

    Die Tektur brauchen wir wegen der Verschiebung.
    Die falschen Höhen hätten die Genehmigungsbehörde nicht weiter interessiert, weil die Referenzhöhe im Plan eine andere ist und die abstandsrelevanten Dinge alle noch gepasst haben. Nur dass es bis zu einer anderen Grundstücksecke eben nicht mehr 5 sondern nur noch 4 Meter nach unten geht.

    Die hatte sich der Erdbauer ausgesucht um nach oben zu messen und dabei ist es mir aufgefallen, weil die Baugrube nicht tief genug war.


    Ist dieser eine Meter Grenzabstand bauplanungs- und -ordnungsrechtlich auf eurem Grundstück überhaupt zulässig?

    Ist kein Problem einen Meter weiter nach innen zu gehen.


    Wurde nach einem aktuellen Vermesserplan gearbeitet? Musste der Bauvorlage kein Lageplan von einem ö.b. Vermesser beiliegen?

    Nein, die einzige Messung hat der Architekt durchgeführt.

    Siehe auch unten.


    und von wem kommt das Grundstück?

    Eigenes Grundstück.


    das ist aber in Bayern idR nicht der Fall, mit der Folge, dass man sein Nivelliergerät in den Kofferraum packt und loszieht (geht mit dem Fahrrad leider nicht) und diesen Höhenplan selber fertigt.

    Exakt so ist es geschehen. Allerdings mit Gerätschaften die auch aufs Fahrrad gepasst hätten!
    Elektronisches Handgerät, noch nicht mal eine Messlatte dabei, ohne Felsen.

    Einmal aussen ums Grundstück, die relativen Höhen müssten dabei so wie es aussieht aber gleich eine Abweichung von einem Meter haben.
    Sonst kann ich mir das alles nicht erklären.


    Die Kunden wundern sich dann welche zusätzlichen Arbeiten hier dann noch nötig sind. Ich könnte mir vorstellen, dass das im vorliegenden Fall auch so ist.

    Wir wundern uns nicht.
    Abgesehen eben von dem Punkt an dem niemandem auffällt dass bei dem geplanten Abstand gar keine reguläre Baugrube möglich ist.

    Das wäre für uns bereits in der Planung relevant gewesen, da wir dann gleich auf mehr Abstand gegangen wären anstatt mit minimalem Grenzabstand zu bauen, es kam aber von niemandem ein Hinweis und selbst im finalen Angebot des Kellerbauers mit Mengenschätzungen war nichts dergleichen enthalten.

  • Hier gibt es nicht die Notwendigkeit einen "Vermesser" einen Lageplan/ Höhenplan erstellen zu lassen.

    In NDS auch nicht. Wir "dürfen" die Lagepläne mit der Eintragung des geplanten Hauses selber erstellen/malen.

    mit der Folge, dass man sein Nivelliergerät

    Alles, was nicht topfeben oder quadratisch, praktisch, gut ist, soll das ein Vermessungsbüro machen. Ich nicht.


    (geht mit dem Fahrrad leider nicht)

    Off-Topic:

    Ich empfehle CarlaCargo und ihre Clone :D

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Eigenes Grundstück.

    Dann hätte ich erwartet, dass Du als Grundstückseigentümer doch wissen musst, was wo an Leitungen liegt, und diese Informationen dem Planer zur Verfügung gestellt werden. Ich hatte bereits beim Grundstückskauf einen Plan mit allen (Wasser-/Abwasser) Leitungen die sich auf dem Grundstück befinden. Wenn ich mich richtig erinnere, dann stand dort (oder im Anschreiben?) auch, dass dieser Bereich nicht überbaut werden darf.

    Ich bin jetzt etwas verwundert, dass diese Informationen so überraschend kam.

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    .

  • Zwei Sachen:

    Die Leitungen lagen woanders als eingezeichnet. Man rechnete also nicht damit, dass sich Leitungen auf den eigenen Grund befinden würden.

    Das ist erst mal eine Sache für sich und wurde hier auch erklärt.


    Die andere, dass falsche Messungen durchgeführt wurden. Einerseits hättest Du den Aushub ohnehin zahlen müssen.

    Hat es denn andererseits noch Auswirkungen? (Probleme bei der Finanzierung um Beispiel?)

    Hätte sich etwas verändert, wenn Du es vorher gewusst hättest?

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Den einzuschalten würde ich sowieso raten; ein Baurechtsjuristen!

    Bevor man dazu rät, würde ich dem TE erstmal einen eigenen Bausachverständigen dringend empfehlen. Die bisherigen Schilderungen klingen nach planlosen Chaos...Höhen passen nicht, Haus kann man einfach so verschieben...Kellerbauer, Fertighausfirma und ein irgendwie dazugehöriger Architekt, die alle irgendwas dem Bauherr erzaehlen...???

    Die Leitungen lagen woanders als eingezeichnet.

    Naja, bei dem beschriebenen Vorgehen könnte auch die Leitung "richtig" liegen. Das scheint aber noch das lösbarste Problem zu sein...

  • Die Leitungen lagen woanders als eingezeichnet. Man rechnete also nicht damit, dass sich Leitungen auf den eigenen Grund befinden würden.

    Das ist erst mal eine Sache für sich und wurde hier auch erklärt.

    :thumbsup:

    Sorry, ich hatte #6 nicht ausführlich genug gelesen.

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  • Bavaria. Hier gibt es nicht die Notwendigkeit einen "Vermesser" einen Lageplan/ Höhenplan erstellen zu lassen.

    Also: Der Architekt kann so einen Höhenplan gestellt bekommen; das ist aber in Bayern idR nicht der Fall, mit der Folge, dass man sein Nivelliergerät in den Kofferraum packt und loszieht (geht mit dem Fahrrad leider nicht) und diesen Höhenplan selber fertigt.

    Immer wieder interessant, wie sich die Bundesländer da unterscheiden. In B muss der Lageplan komplett mit allen Höhenangaben vom Vermesser kommen ("... und das ist auch gut so!").

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Dann hätte ich erwartet, dass Du als Grundstückseigentümer doch wissen musst, was wo an Leitungen liegt, und diese Informationen dem Planer zur Verfügung gestellt werden. Ich hatte bereits beim Grundstückskauf einen Plan mit allen (Wasser-/Abwasser) Leitungen die sich auf dem Grundstück befinden.

    Es gab einen Plan, auf dem die Leitung an/außerhalb der Grundstücksgrenze lag. Den hatten wir einfach mal nicht angezweifelt.
    Grunddienstbarkeit gibt es unseres Wissens ja auch keine, das hätten wir beim Kauf erfahren müssen.
    Die Leitung ist auch nicht das Problem, da die Baugrube ja ohne die Leitung auch nicht funktioniert hätte ohne dass uns die Straße entgegenkommt.

    Die Leitung kann da liegen bleiben, wird nicht überbaut und könnte später auch ohne Schäden befürchten zu müssen ausgebaggert werden,
    auf eine nachträgliche Grunddienstbarkeit wollen wir uns aber natürlich nicht einlassen.


    Die andere, dass falsche Messungen durchgeführt wurden. Einerseits hättest Du den Aushub ohnehin zahlen müssen.

    Hat es denn andererseits noch Auswirkungen? (Probleme bei der Finanzierung um Beispiel?)

    Hätte sich etwas verändert, wenn Du es vorher gewusst hättest?

    Der Aushub ist soweit ok, klappt eben nicht so wie aus dem Plan geschätzt - aber wohl persönliches Pech.

    Finanziell ist zumindest die Fertigstellung bisher noch nicht gefährdet. Aber Verzögerungen samt Verzugszinsen gibt es und viel Spielraum für weitere Maßnahmen gibt es nicht. Die Ausführenden für den Unterbau haben natürlich auch noch andere Baustellen.

    Hätte ich gewusst dass so keine Standard-Baugrube funktioniert, hätte ich schlicht das Haus von Anfang an verschoben.
    Das hat aber noch nicht mal unbedingt was mit den falschen Messungen zu tun, wir wurden darüber einfach von niemandem aufgeklärt.


    Sahnehäubchen: Der Architekt möchte jetzt einen 4stelligen Betrag für die Tekturpläne. Und natürlich seine Höhen nicht nochmal nachmessen.

  • ...nicht mehr 5 sondern nur noch 4 Meter...

    Woher weiß man eigentlich ohne Vermesser, wo die Grundstücksgrenzen sind? Nicht, dass am Ende die Leitung richtig liegt, nur das Grundstück nicht dort, wo es die Katasterunterlagen definieren ...

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Ich würde Nägel mit Köpfen machen und einen Vermesser beauftragen, der alles gescheit macht. Wurde überhaupt ein Bodengutachten gemacht?


    Ja, so wie geschildert ist das eine übliche Konstellation bei Fertighäusern. Ansprechpartner ist aber immer die Hausbaufirma, weil die kümmert sich ja um alles und bezahlt auch den Architekten.


    Bei älteren Baugebieten kann man sich auch nicht immer auf die amtlichen Pläne verlassen. Da muss man selber schauen. Bei uns finden sich immer wieder Leitungen, die niemand kannte und nirgends verzeichnet , aber trotzdem in Betrieb sind. Das ist so in fast 1.000 Jahre alten Städten.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Woher weiß man eigentlich ohne Vermesser, wo die Grundstücksgrenzen sind?

    Das war mein nächster Gedanke. Bei uns wurde Vor Jahrzehnten eine Straße verbreitert und die ursprünglich im Grundstück liegende Leitung lag dann in der Böschung zur Straße, die jedoch im Eigentum der Gemeinde stand. Wer da vor zig Jahrzhenten mit wem einen deal gemacht hatte, keine Ahnung. Ich dachte auch zuerst, dass mein Grundstück bis an den Gehweg (ca. 3m höher) reicht, und der Plan den man mir gegeben hatte war wohl schon etwas älter.

    .

    Am Ende wurde dann diskutiert, wer sich um die Böschung kümmern muss, weil ich es abgelehnt habe, die Pflege zu übernehmen. Die Gemeinde musste dann einsehen, dass es ihr Job ist. Die haben aber erst noch einmal nachgeforscht, nachdem ich gedroht hatte, die Pflege mit 20 Liter Glyphosat zu übernehmen plus Kettensäge für die Bäume die die Gemeinde dort gepflanzt hatte.


    Wer weiß, vielleicht sind beim TE die Pläne zwischenzeitlich auch mutiert

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    .

  • Ich fürchte, da hat der Eigentümer der Leitung auch noch was dazu zu sagen...

    Inwiefern, mit lastenfreiem Grundbuch? Hätte ich nicht rein rechtlich einfach die Entfernung verlangen können?
    Ich habe daran natürlich kein Interesse, aber meines Wissens sollte das möglich sein.Oder ist es ab jetzt Duldung, weil ich das nicht getan habe?


    Woher weiß man eigentlich ohne Vermesser, wo die Grundstücksgrenzen sind? Nicht, dass am Ende die Leitung richtig liegt, nur das Grundstück nicht dort, wo es die Katasterunterlagen definieren ...

    Sichtbare Grenzpunkte und gerade Grenzverläufe gibt es, das kann ausgeschlossen werden.


    Ich würde Nägel mit Köpfen machen und einen Vermesser beauftragen, der alles gescheit macht. Wurde überhaupt ein Bodengutachten gemacht?

    Ja, so wie geschildert ist das eine übliche Konstellation bei Fertighäusern. Ansprechpartner ist aber immer die Hausbaufirma, weil die kümmert sich ja um alles und bezahlt auch den Architekten.

    Bei älteren Baugebieten kann man sich auch nicht immer auf die amtlichen Pläne verlassen. Da muss man selber schauen. Bei uns finden sich immer wieder Leitungen, die niemand kannte und nirgends verzeichnet , aber trotzdem in Betrieb sind. Das ist so in fast 1.000 Jahre alten Städten.

    Viel tun könnte der Vermesser nun nicht mehr. Die Grenzen sind klar und die natürliche Geländeoberfläche gibt es bereits nicht mehr.
    Diese Leitung liegt dort wohl erst gut 10 Jahre, wurde damals aber nicht vom Wasserversorger selbst verlegt.

    Mit der Hausbaufirma zu sprechen war letztendlich heute auch der Schlüssel zum Erfolg.
    Zumindest erst mal was die Planungskosten und das anständige Einmessen der Höhen angeht.
    Die neuen Pläne sollten dann diese Woche noch bei uns sein, die Genehmigung auch nicht länger als ein paar Tage dauern.

  • Ich würde ja nun mal erst mit dem Versorger sprechen.

    Wenn der bestätigt das die Leitung in deinem Grundstück liegt, ist Gewissheit da.

    Das hat dann zur folge, das A) du eine Wertminderung deines Grundstückes erfährst

    indem du eine Dienstbarkeit erhältst oder die Leitung geduldet wird und

    evtl. auftretende Schäden zu deinen Lasten gehen. Dein Grund, dein Problem....(auch wenn´s nicht ganz stimmt).

    Natürlich ist auch ein Rückbau der Leitung möglich.....

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany