Moin zusammen,
was für eine Sanktion könnte man erhalten, wenn man 1 Woche vor dem angezeigten Baubeginn schon mit den Arbeiten anfängt?
Also es handelt sich um eine Maßnahme, wo ein Garagentor durch eine Mauer mit Türe und Fenster ausgetauscht wird, und das auf einem Privatgründstück mit mehr als 2,5 m AQbstand zum Bürgersteig und der öffentlichen Straße.
Grundlage ist ein Kenntnisgabeverfahren in BW., dort ist die Ausführung ab 16.10 genehmigt, jetzt steht noch die 2-wöchige Frist für das Amt für Infrastruktur im Wege.