Abriss der Schwarzbauten von Wolfratshausen wird immer wahrscheinlicher

  • sind Bayern eine „Rasse“? :eek:

    Es gibt keine Rassen, aber Rassismus, siehe Bundeszentrale für politische Bildung, Zitat:


    "Rassismus ist eine Art von Diskriminierung. Durch Rassismus werden Menschen zum Beispiel wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Haare, ihres Namens oder ihrer Sprache diskriminiert, ausgegrenzt und abgewertet."


    Demnach ist es rassistisch, sich über Bayern, Ostfriesen, Sachsen, Menschen aus dem Nachbarort etc. (Herkunft, Sprache) abwertend zu äußern.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Naja, die Bayern verstehen sich als was besonderes, anderes. Zumindest wenn es um die CSU und ihre Amigos geht. Ich kotz regelmäßig ab, wenn diese Typen irgend wo öffentlich ihren Senf abgeben. Man darf die Bayern (zumindest die CSU nahen Bayern) sehr gerne alles mögliche nennen. Sie haben es verdient.

    D i e Bayern gibt es nicht!

  • D i e Bayern gibt es nicht!

    I wois. Den Göttern und Göttinnen sei Dank, gibt es auch noch genug normale Bayer und Bayerinnen. ;)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • I wois. Den Göttern und Göttinnen sei Dank, gibt es auch noch genug normale Bayer und Bayerinnen. ;)

    Rasssimus ist aber auch unter Beutebayern in Schwaben und im Allgäu sowie unter Frangn verbreitet, die den Freistaat zumeist regieren.


    Was mich wundert ist, dass man dem BT als Wiederholungstäter nicht schon an anderen Objekten aufgezeigt hatte, was eine behördliche Harke ist. Als ehemals freier Wohnungsunternehmer fällt es mir schwer zu glauben, dass die offenbar wiederholten Rechtsbrüche ganz ohne politische Amigo-Seilschaften so lange rentabel funktioniert haben können.

  • Als ehemals freier Wohnungsunternehmer fällt es mir schwer zu glauben, dass die offenbar wiederholten Rechtsbrüche ganz ohne politische Amigo-Seilschaften so lange rentabel funktioniert haben können.

    Wer sagt denn, dass es die nicht gibt / gegeben hat? Oder vielleicht haben sich lokal einfach die Mehrheiten verschoben - soll ja vorkommen?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Was mich wundert ist, dass man dem BT als Wiederholungstäter nicht schon an anderen Objekten aufgezeigt hatte, was eine behördliche Harke ist.

    Dafür kann es mehrere Gründe geben. Es gibt Menschen die verstehen es geschickt jedem Druck auszuweichen, und Behörden sind nicht selten in ihrer eigenen Bürokratie gefangen. Wenn jemand weiß wie man das für sich ausnutzen kann, dann kann er Vorgänge über Jahre, um nicht zu sagen "nahezu beliebig" hinauszögern. Kontakte zur Lokalpolitik sind sicherlich auch hilfreich, das habe ich hier im benachbarten Städtchen auch schon erlebt. Hat mich einiges an Geld und über 2 jahre Lebenszeit gekostet, und am Ende ging das Objekt an einen ehemaligen Studienkollegen des Stadtbaumeisters.


    Ich würde sagen, das Ausmaß der Aktion in Wolfratshausen kann man als Außenstehender nicht einmal ansatzweise einschätzen. Wer weiß denn schon, was da die letzten Jahr bzw. Jahrzehnte los war.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Das Problem ist schon meistens die Politik, die das Bauamt ausbremst. Und dann können wir ja nicht einfach die Bagger bestellen, sondern müssen die Bauherren zwingen das selbst zu tun. Das ist oft langwierig und eine Ersatzvornahme kann schnell an der Insolvenz des Bauträgers scheitern. Bin gespannt, ob die Häuser wirklich wegkommen. Ich habe das in meinem Zuständigkeitsbereich nicht allzu oft erlebt - meist waren die betroffenen Objekte da noch nicht fertiggestellt und bezogen.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Bin gespannt, ob die Häuser wirklich wegkommen.

    Falls die Eigentümer den Abriss nicht finanzieren können, wie geht das Bauamt dann weiter vor - sofern die Notwendigkeit zum Abriss mit Fristsetzung bereits rechtlich bestätigt wurde?


    Oder anders gesagt: werden dann, wie bei einem offenbar verstorbenen Besitzerehepaar in meiner Region, in welcher das Gebäude seit Jahren leer steht und vandalistisch zerstört wird (mehr und mehr - durch Kupferdiebe, Jugendliche..) - einfach die Mahnungen bzgl. Grundsteuer, Versorgerkosten und so weiter an die Pforte geklebt oder mit Reißzwecke feuchtigkeitsgeschützt angebracht - und wenn sich nichts weiter tut.. dann?


    Ich fand diesbezüglich noch keine Möglichkeit, irgendetwas als Außenstehender zu initiieren oder melden, so dass die Unsinnigkeit der Prozedur mal gestoppt werden kann. Da werden im letzten Jahr weitere Mahnungen und Fristsetzungen angetackert worden sein - geht wohl so weiter, bis die "Besucher" mal Feuer legen. Ganz toll..

    Freundliche Grüße,

    der nordische Fuchs

  • Oder anders gesagt: werden dann, wie bei einem offenbar verstorbenen Besitzerehepaar in meiner Region,


    Wenn die Eigentümer verstorben sind, dann gibt es doch sicherlich Erben. Kann ein Erbe nicht ermittelt werden, dann geht der Nachlass an den "Staat" (als Erbe), genauer gesagt an das Bundesland, soweit ich weiß. Wie lange so eine Prozedur dauert, das kann ich nicht sagen.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Fraglich, ob dort Erben existieren - der Sohn scheint entweder verstorben oder ohne jeden Kontakt zu seinen Eltern verblieben zu sein.


    Dann wird es wohl an das Bundesland fallen - leerstehend ist es seit 3 Jahren+.

    Schade um das Gebäude und die Pflege, welche hinein floss.


    Andererseits regional keine Seltenheit, gerade seit SARS-CoV-2.

    Freundliche Grüße,

    der nordische Fuchs

  • Ich fand diesbezüglich noch keine Möglichkeit, irgendetwas als Außenstehender zu initiieren oder melden, so dass die Unsinnigkeit der Prozedur mal gestoppt werden kann. Da werden im letzten Jahr weitere Mahnungen und Fristsetzungen angetackert worden sein - geht wohl so weiter, bis die "Besucher" mal Feuer legen. Ganz toll..

    Eine ähnlichen Flal haben wir hier in einer Kreisstadt. Da steht an einer Exponierten Lage eine alte Apotheke. Eignetümer sind Erben des Gebäude. (Mehrere Familien wohl). Das Haus verfällt komplett und steht auch am Rande des Gehwegs. Es ist wirklich am verfallen und ein hässlicher Fleck in der Häuserreihe. Die Stadt hat schon vereinzelt bei (Gefahr im Verzug) Kleinigkeiten sofort gemacht, aber als Stadt kann Sie garnicht mehr machen. Ob die Gelder für die Noteinsätze bezahlt wurden erschließt sich mir nicht, Aber man halt alle rechtlichen Mittel versucht um die Situation zu ändern. selbst ein Kauf war nicht möglich.

    Erst wenn G

    Gefahr im Verzug besteht, darf man Sofort eingreifen. (Akut einsturzgefährdert oder Herabfallende Bauteile)

  • Die Behörden müssen bei einem verlassenen Gebäude natürlich auch eingreifen wollen. In B hat man den Eindruck, dass die bezirklichen Bauverwaltungen (Berliner Bezirke entsprechen in ihrer Struktur, auch der Verwaltung, jeweils einer autonomen Großstadt mit 300.000 - 400.000 Bewohnerinnen und Bewohnern) diese Auseinandersetzungen eher scheuen, vermutlich, weil sie sehr viel Zeit und Geld kosten. In machen Fällen sind Erbauseinandersetzungen der Bremsklotz, manchmal aber auch "nur" der (Alters-) Starrsinn der Eigentümer bzw. Eigentümerinnen, wie in diesem Fall, der in B in der vergangenen Woche wieder einmal durch die Regionalmedien ging.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Erst wenn Gefahr im Verzug besteht, darf man Sofort eingreifen. (Akut einsturzgefährdert oder Herabfallende Bauteile)

    Diesen Fall hatten wir hier in der Kleinstadt auch vor wenigen Jahren, es wurde ein Haus ohne Wartung durch den/die Eigentümer (das könnte sogar die Stadt selbst gewesen sein, wenn auch weniger wahrscheinlich) in Folge abgerissen, da herabstürzende Bauteile, Einsturzgefahr usw. gegeben waren.


    Die Behörden müssen bei einem verlassenen Gebäude natürlich auch eingreifen wollen.

    Sehe ich auch so. Für die Stadt / das Bundesland scheint es irrelevant zu sein, da sie bspw. einen leerstehenden Hof durch fehlende Erben nach X bis XX Jahren "in jedem Fall" erhalten - und das Haus abgerissen, das Land als Bauland wieder verkauft wird.


    Da wird sich nicht drum gekümmert, es schaut jahrelang keiner vorbei (außer, um die Mahnungen und Pfändungsbescheide anzuheften).


    Finde ich durchweg schade, da mit etwas Pflege die teilweise geschichtsträchtigen Gebäude positiven Einfluss auf Straßen- und Stadtbild sowie Tourismus aufweisen können.

    Freundliche Grüße,

    der nordische Fuchs

  • Dann wird es wohl an das Bundesland fallen - leerstehend ist es seit 3 Jahren+.

    Der Leerstand hat noch nichts zu bedeuten.

    Zuerst ist das Nachlassgericht am Zug, das bestimmt einen Nachlasspfleger falls es keine bekannten Erben -durch Testament, Verwandtschaft etc.- gibt, und dann beginnt die Erbenermittlung. Das kann mehrere Jahre dauern bis der Staat erben kann, bzw. manchmal auch erben muss. Der Staat kann ein Erbe ja nicht ausschlagen, er steht an letzter Stelle der Erbfolge, hat aber den Vorteil, dass er nur im Rahmen der vorhandenen Vermögenswerte haftet. Ist der Nachlass überschuldet, dann schauen die Gläubiger in die Röhre. Für einen "normalen" Erben sieht die Sache etwas anders aus, er kann das Erbe ausschlagen, aber wenn er das nicht fristgerecht macht, gilt das Erbe als angenommen, und somit kann er nicht nur Schulden erben sondern auch einen überschuldeten Nachlass, und haftet dann mit seinem Privatvermögen.


    Wenn also die Immobilie seit ca. 3 jahren leer steht, dann ist es gut möglich, dass die Erbenermittlung noch läuft, bzw. das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Vielleicht gibt es auch schon Erben und die streiten sich, und (noch) keiner fühlt sich für die Immobilie verantwortlich. Es gibt einige Immobilien im Eigentum einer Erbengemeinschaft, die verwahrlosen weil die Erben nicht an einem Strang ziehen.

    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragestellern, die hier kostenlos Hilfe bekommen haben. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

    .

  • Ja, solche Fälle mit erben gibt es überall. Auch bei uns gab es mal einen solchen Fall. Schöne Villa am See ist Jahrzehnte lang verfallen, weil sich die Erben nicht einigen konnten. Irgend wann scheint wohl der Bremser unter den Erben gestorben zu sein und dann wurde sie doch verkauft und dann vom neuen Besitzer aufwendig restauriert, bevor das Gebäude endgültig verfallen wäre.


    Aber dieser Fall hier ist einfach nur dreist und solche Dreistigkeit darf einfach nicht hingenommen werden. Das wäre eine Blaupause für alle. Einfach aussitzen und man darf alles. Paar Tausend Ocken abzahlen und alles ist gut. So darf es einfach nicht sein.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Paar Tausend Ocken abzahlen und alles ist gut. So darf es einfach nicht sein.

    Das ist nicht derart selten. Grauzonen gibt es überall, die Frage ist bloß, wie clever sie genutzt werden und wie lange sie unentdeckt bleiben.


    Nehmen wir an, die Abweichungen von der Baugenehmigung wären nicht derart gravierend (hier im Fall) und es wäre erst nach Jahren aufgefallen.. hier regional sind derartige Strafen dann doch erstaunlich gering, gemessen an den Überschreitungen zulässiger (bewilligter) Eigenschaften. Wundert mich auch immer wieder.

    Freundliche Grüße,

    der nordische Fuchs

  • Geht in die nächste, evtl die letzte Runde

    Abriss der Schwarzbauten in Wolfratshausen wahrscheinlich


    Frage an die Gesetzeskenner: Die Höhe der Strafe ist begrenzt, oder? Ich glaube im fünfstelligem Bereich? Oder vom Wert der Gebäude abhängig?

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung

  • Frage an die Gesetzeskenner: Die Höhe der Strafe ist begrenzt, oder? Ich glaube im fünfstelligem Bereich? Oder vom Wert der Gebäude abhängig?

    Es geht hier nicht um eine Strafe, sondern um ein Zwangsgeld. Das ist in diesem Fall ein Zwangsmittel zur Durchsetzung der Beseitigungsanordnung.

    Das höchste mögliche Bußgeld beträgt 500.000 €.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!