berichtete der BR vor einer Woche! Was denken die Experten und die Laien darüber?
Abriss der Schwarzbauten von Wolfratshausen wird immer wahrscheinlicher
- Skeptiker
- Erledigt
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M.E. machen die jetzt ernst. Nach soviel medialer Präsenz kann das Landratsamt jetzt nicht mehr zurück.
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Der Landrat hat aber schon Recht wenn er sagt, dass nicht jeder bauen kann wie es ihm beliebt. Man kann nicht mit zweierlei Maß messen, sonst können wir doch gleich alle Verordnungen in die Tonne treten. Was bleibt dann noch übrig? Der Verhandlungsweg ist doch schon längst versperrt, der Zug ist durch.
Es kann auch nicht sein, dass man sich einfach durch ein paar Euro freikaufen kann, sonst bestimmt in Zukunft die Kapitalstärke der Bauherren darüber was auf einem Grundstück gebaut wird. Es ist noch gar nicht so lange her, da hat insbesondere Deutschland den Griechen Ratschläge erteilt, wie man mit Schwarzbauten umgehen muss.
Ich kann zwar die Mieter verstehen, doch die sollten sich an ihren Vermieter wenden und dort ihren Frust ablassen. -
Wenn bei vorsätzlichem und wiederholtem Vorgehen dieses nicht geahndet wird, kann man die Bauordnung und vor allem das Genehmigungsverfahren abschaffen!
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Das ist eine sehr gute Sache wenn die Häuser platt gemacht werden. Die Bayern sind berüchtigt für ihre Klüngeleien und jetzt ist es öffentlich bekannt und muß offiziell behandelt werden
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Das ist eine sehr gute Sache wenn die Häuser platt gemacht werden. Die Bayern sind berüchtigt für ihre Klüngeleien und jetzt ist es öffentlich bekannt und muß offiziell behandelt werden
Das ganze Leben ist eine Klüngelei. Das ist in Ordnung. Wenn einer meint, er braucht mehr und er fällt auf, gibt es Konsequenzen.
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Derlei Komödienstadel ist allerdings kein bayrisches Unikum - so macht man es in Rheinlandpfalzistan, genauer: Bad Kreuznach
Streit um "Monsterhalle" in Bad Kreuznach geht weiterDie Stadt Bad Kreuznach hat jetzt einen neuen Bauantrag für die Halle der Firma Pall genehmigt. Die Anwohner sind geschockt.www.swr.deZur Sache Rheinland-Pfalz: Trotz Gerichtsurteils - Monsterhalle in Bad Kreuznach wird weitergebaut | ARD MediathekTrotz Gerichtsurteils - Monsterhalle in Bad Kreuznach wird weitergebaut | Video | In Bad Kreuznach ist um das Wohnhaus von Familie Haag eine riesige Halle…www.ardmediathek.deDa wird eine Produktionshalle neben ein Wohnhaus gesetzt (Bebauungsplan gibt es keinen, das Gewerbegrundstück ist nur laut Flächennutzungsplan ein solches, dieses grenzt an ein vermutlich MI oder WA). Die Eigentümerin des Wohnhauses klagt gegen die Genehmigung, gerichtlich wird die Unrechtmäßigkeit der Genehmigung festgestellt, aber statt Abriß wird erneut genehmigt.
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Was denken die Experten und die Laien darüber?
Ich denke, dass eine empfindliche Strafe erfolgen muss, halte einen Abriss aber für unverhältnismäßig. Wenn der Bauträger die Häuser völlig ohne Beteiligung der Behörde errichtet hätte, wäre der Abriss gerechtfertigt. Das Bauen wurde aber generell dort genehmigt. Die negativen Folgen für die Umwelt wurden damit in Kauf genommen. Ein Abriss würde erhebliche Werte vernichten und zu zusätzlicher Umweltbelastung führen.
Mein Vorschlag: Die Gemeinde erwirbt die Grundstücke samt aufstehenden Gebäuden zum Preis von Bauerwartungsland, mit viel Wohlwollen auch zum Baulandpreis. Damit bleiben dem Bauträger die Kosten für Abriss und Renaturierung erspart. Die Gemeinde leitet ein BPlan-Verfahren ein und schafft so nachträgliches Planungsrecht und damit Genehmigungsfähigkeit. Der Erlös durch den anschließenden Verkauf dürfte die Verfahrenskosten decken und zusätzlich Geld in die Gemeindekasse spülen.
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halte einen Abriss aber für unverhältnismäßig. Wenn der Bauträger die Häuser völlig ohne Beteiligung der Behörde errichtet hätte, wäre der Abriss gerechtfertigt. Das Bauen wurde aber generell dort genehmigt. Die negativen Folgen für die Umwelt wurden damit in Kauf genommen. Ein Abriss würde erhebliche Werte vernichten und zu zusätzlicher Umweltbelastung führen.
Damit kalkuliert der Bauherr. Wenn das nicht geahndet wir, macht das Schule.
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Mein Vorschlag: Die Gemeinde erwirbt die Grundstücke samt aufstehenden Gebäuden zum Preis von Bauerwartungsland, mit viel Wohlwollen auch zum Baulandpreis. Damit bleiben dem Bauträger die Kosten für Abriss und Renaturierung erspart. Die Gemeinde leitet ein BPlan-Verfahren ein und schafft so nachträgliches Planungsrecht und damit Genehmigungsfähigkeit. Der Erlös durch den anschließenden Verkauf dürfte die Verfahrenskosten decken und zusätzlich Geld in die Gemeindekasse spülen.
Würde damit der Eigentümer damit nicht praktisch sanktionslos ausgehen? Außer dem zukünftig entgehenden Gewinn aus der Vermietung merkt er bei diesem Modell buchstäblich wirtschaftlich nichts von den Maßnahmen. Genau mit solchen "Kompromissen" kommen dreiste Bauherren doch immer wieder dank Unterstützung willfähriger Politikerinnen und Politker durch, wie anscheinend auch in dem von 11ant verlinkten Fall. Manchmal muss es einem auch richtig wehtun, damit es für mögliche Nachahmer eine nachhaltig abschreckende Wirkung hat, Stichwort: "Generalprävention".
Erstaunlich finde ich, wie oft hier zu Gunsten des Bauherrn über "Ressourcenschonung" angeführt wird und wie oft Mitleid mit den instrumentalisierten Mietern geäußert wird. Klar sind die Mieter Opfer, aber eben nicht des Landrats, sondern des von maximalem Gewinnstreben gesteuerten Unternehmers.
Ich frage mich, weshalb ich bei meinen Projekten im Sinne der Gewinnmaximierung nicht empfehle gleich 10 % größer zu bauen, weil es ja keine Sanktionen geben wird. "Dreistigkeit siegt" wenn nicht abgerissen wird und das wäre unsozial!
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Was denken die Experten und die Laien darüber?
Wenn ich mich recht entsinne, war da der Bau von Häusern grundsätzlich genehmigt, nur deutlich kleiner. Der BT hat die dann eigenmächtig "aufgebäht".
In sofern sehe ich einen Abriss auch etwas zwiespältig. Im Prinzip könnte der (nächste) danach wieder was kleineres dahin bauen. Damit wäre nichts/nicht viel gewonnen.
Die Idee, die Gebäude in Gemeindebesitz zu überführen, fände ich unter dem Aspekt nicht schlecht. Aber gegen 0,0 Erstattung gegenüber dem BT. Strafe muss sein. Veräusserungsverbot für die Gemeinde auf (hhmm) 20 Jahre. +Sozialbindung
Ob ein Teilrückbau dann nötig/geboten wäre, müsste man prüfen.
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Die Idee, die Gebäude in Gemeindebesitz zu überführen, fände ich unter dem Aspekt nicht schlecht. Aber gegen 0,0 Erstattung gegenüber dem BT. Strafe muss sein.
In D gibt es im öffentlichen Recht keine entschädigungslose Enteignung - und das ist auch gut so. Im Strafrecht ist die Einziehung von Tatgegenständen (-waffen?) zulässig und wird auch praktiziert, aber um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand geht es hier anscheinend nicht.
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Damit kalkuliert der Bauherr. Wenn das nicht geahndet wir, macht das Schule.
Würde damit der Eigentümer damit nicht praktisch sanktionslos ausgehen?
Sorry, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Die Gemeinde kauft nur die Grundstücke. Damit hätte der Bauträger den Wert der Gebäude verloren.
In D gibt es im öffentlichen Recht keine entschädigungslose Enteignung - und das ist auch gut so.
Ja, richtig. Der Bauträger muss schon freiwillig verkaufen. Aber er spart die Abrisskosten. Wenn er sich nicht darauf einlassen will, hat er eben drei wertlose Grundstücke, denn ob im Außenbereich nochmal eine Genehmigung erfolgt, solle die Behörde ausschließen können.
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In D gibt es im öffentlichen Recht keine entschädigungslose Enteignung -
Das ist richtig. Ich seh das auch nicht als Enteignung sondern (jur. vielleicht falsch) als "Strafe". Aber vielleicht bin ich dafür zu dänisch im Denken.
In DK geht nach Raserei/illegalen Strassenrennen auch die entschädigungslose Wegnahme des PKW - unabhängig von den Halterverhältnissen.
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In DK geht nach Raserei/illegalen Strassenrennen auch die entschädigungslose Wegnahme des PKW - unabhängig von den Halterverhältnissen.
In D auch, aber:
Im Strafrecht ist die Einziehung von Tatgegenständen (-waffen?) zulässig und wird auch praktiziert, aber um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand geht es hier anscheinend nicht.
Ich seh das auch nicht als Enteignung sondern (jur. vielleicht falsch) als "Strafe".
- Eine solche kennt das dt. Strafrecht aber nicht.
- Es geht hier nicht um einen Tatbestand im Sinne des dt. Strafrechts.
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. Veräusserungsverbot für die Gemeinde auf (hhmm) 20 Jahre. +Sozialbindung
Damit hätte sie gleich ein obdachlosenasyl und könnten ihren verpflichtungen in dieser richtung nachkommen.
Das Mitleid mit den Mietern basiert nämlich nur aus dem drohenden schwert der obdachlosigkeit.
Aus sicht des Profiteurs richtet sich das eben auch gegen denjenigen der für die Unterbringung im mFall der Obdachlosigkeit zuständigen, im allgemeinen vorderst die Gemeinde.
Der profiteur ist aber, imho bei unfreiwilligen, durch ihn verursachten auszug, schadenersatzpfichtig, was Wohnungssuchkosten Umzugkosten und evtl verübergehende Unterbringungskosten.
btw der freundliche Herr aus dem petitionausschuss ist der 4 oder 5 best nebenverdiener des Bayr. Landtags, ganz knapp beim Sauter
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Das Mitleid mit den Mietern basiert nämlich nur aus dem drohenden schwert der obdachlosigkeit.
Mieter, die sich die Miete eines Neubau EFH leisten können droht sicher nicht die Obdahlosigkeit.
Dennoch ist das ziemlich unschön und auch kostspielig und niemandem zu wünschen.
Aber Baurecht kann man nur mit Sanktionen durchsetzen sonst ist das ein Papiertieger.
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Ich habe mal versucht, die Fakten zu recherchieren, da sich mir nach den ersten Artikeln und Fernsehberichten die Frage stellte, wie es überhaupt zu der Genehmigung gekommen ist. Die drei Häuser stehen eindeutig im Außenbereich.
In einem anderen Artikel war die Rede davon, dass die Gemeinde eine Genehmigung strikt abgelehnt habe, das Landratsamt jedoch das gemeindliche Einvernehmen ersetzt habe und gegen den Willen der Gemeinde die Baugenehmigung erteilt habe.
Leider habe ich die Gerichtsurteile nicht gefunden, doch es scheint, als läge hier einiges im Argen, was einen sinnvollen Kompromiss verhindert. Neben der Dreistigkeit des Bauherrn führen offenbar persönliche Eitelkeiten von Entscheidungsträgern zu völlig verhärteten Fronten.
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Ich habe mal versucht, die Fakten zu recherchieren, da sich mir nach den ersten Artikeln und Fernsehberichten die Frage stellte, wie es überhaupt zu der Genehmigung gekommen ist. Die drei Häuser stehen eindeutig im Außenbereich.
In einem anderen Artikel war die Rede davon, dass die Gemeinde eine Genehmigung strikt abgelehnt habe, das Landratsamt jedoch das gemeindliche Einvernehmen ersetzt habe und gegen den Willen der Gemeinde die Baugenehmigung erteilt habe.
Leider habe ich die Gerichtsurteile nicht gefunden, doch es scheint, als läge hier einiges im Argen, was einen sinnvollen Kompromiss verhindert. Neben der Dreistigkeit des Bauherrn führen offenbar persönliche Eitelkeiten von Entscheidungsträgern zu völlig verhärteten Fronten.
Damit hast Du es - glaube ich - ganz gut analysiert. Ich sehe es ähnlich und bin auch zwiegespalten, wie man damit nun umgehen soll. Für mein persönliches Empfinden ist ein Abbruch auch völlig unverhältnismäßig. Aber die Strafe sollte so hoch sein, dass sie auch einem Bauträger richtig weh tut - und das wird schwierig. Gegen ein Bußgeld kann Einspruch eingelegt werden und die Gerichte neigen eher dazu, die Bußgeldhöhe herabzusetzen als sie zu erhöhen.
Die Idee mit dem Erwerb durch die Gemeinde ist zwar nicht schlecht, scheitert aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus verschiedenen Gründen.
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... es scheint, als läge hier einiges im Argen, was einen sinnvollen Kompromiss verhindert.
Das sehe ich auch so.
Der Kompromiss bestand offensichtlich schon darin, dass die Gemeinde gar keine Bebauung wollte, der Landkreis aber mit Auflagen genehmigt hat.
Die Baugenehmigung war von 2014 und ist mittlerweile "erloschen"; eine neue ist unwahrscheinlich. Offensichtlich hat sich der Bauherr (Bauträger, also Profi im Geschäft) bewusst über die Baugenehmigung hinweggesetzt, und das jahrelang mit dem Wissen, dass die Gemeinde seine Bebauung abgelehnt hatte.
Frech darf nicht immer siegen. Ich halte den Rückbau für verhältnismäßig.
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Frech darf nicht immer siegen. Ich halte den Rückbau für verhältnismäßig.
Ja, juristisch ist es sicher auch verhältnismäßig. Aber gefühlt... ? Es tut schon irgendwie weh, wenn da nagelneue Häuser abgerissen werden sollen.
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Aber die Strafe sollte so hoch sein, dass sie auch einem Bauträger richtig weh tut - und das wird schwierig.
Viel Spaß beim Feststellen einer Strafe, das kann unendlich kompliziert und langwierig werden, und es wird immer jemanden geben der die für zu hoch oder zu niedrig empfindet. Kann eine Strafe überhaupt "gerecht" sein? Das liegt wohl im Auge des Betrachters.
Die nächste Petition lautet dann, "rettet den Bauträger" oder Arbeitsplätze oder was weiß ich.
Der nächste baut sich eine Villa mitten in den Wald, vielleicht noch mit einem Hubschrauberlandeplatz direkt daneben. Was kann schon passieren, worst case verdoppeln sich die Baukosten, was für jemanden mit entsprechender Kapitalausstattung ein überschaubares Risiko ist.
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Viel Spaß beim Feststellen einer Strafe
Deshalb finde ich den Vorschlag von Escroda so klug: Entweder halt Abrissverfügung (und weitere Kosten für den BT) oder Verkauf des Grundstückes an die Gemeinde (mit sogar moderaten Einnahmen für den BT).
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Der nächste baut sich eine Villa mitten in den Wald, vielleicht noch mit einem Hubschrauberlandeplatz direkt daneben. Was kann schon passieren, worst case verdoppeln sich die Baukosten, was für jemanden mit entsprechender Kapitalausstattung ein überschaubares Risiko ist.
Da muss man m.E. schon unterscheiden - in Wolfratshausen ist das zwar Außenbereich, aber im Anschluss an bestehende Bebauung und man hatte ja - wie Escroda geschrieben hat - zuvor schon etwas genehmigt. Es wäre also auch vertretbar, hier eine andere Lösung als den Abriss zu suchen - allerdings eine die dem BT auch weh tut, damit der Lerneffekt einsetzt.
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oder Verkauf des Grundstückes an die Gemeinde
Warum sollte die Gemeine ein Grundstück kaufen, was sie nie bebauen lassen wollte?
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So sehr der Abriss neuer Häuser weh tut, aber es muss sein um dem Recht Geltung zu verschaffen. Im Land der Amigos dürfte das zu einem nicht zu übersehenden Beispiel und zu weiteren Abrissverfügungen führen, wenn sich dann mehr Verwaltungen zu diesem Schritt trauen. Es ist gut zu zeigen, dass es nicht mehr helfen wird, wenn der Landrat der Spezl ist. Baurecht gilt für alle gleich. Es wäre interessant zu ermitteln, wie es über die Köpfe der Gemeinde im Landratsamt zu der Genehmigung kam. Da tut sich bestimmt ein Sumpf auf. Das Fass will in Bayern bestimmt keiner aufmachen. Das Land der Saubermänner ist so was von korrupt.
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zuvor schon etwas genehmigt.
Aber selbst das wurde nicht eingehalten, es wurde ja nicht so gebaut wie genehmigt. Der BT hat sich selbst über diese Vorgaben hinweggesetzt.
Es wäre also auch vertretbar, hier eine andere Lösung als den Abriss zu suchen - allerdings eine die dem BT auch weh tut, damit der Lerneffekt einsetzt.
Der Abriss tut dem BT vielleicht noch weh, alles andere wäre ein Erfolg. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie das bei einer Übernahme der Objekte durch die Gemeinde funktionieren soll. Vereinfacht gesagt, man beschlagnahmt etwas das illegal ist, legalisiert es, und verkauft es dann quasi weiter.
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Das Fass will in Bayern bestimmt keiner aufmachen.
Der hier besprochene Fall scheint kein Einzelfall zu sein. (Kein Wunder übrigens, dass es in Bayern so viele Schwarzbauten gibt, taucht doch in der Suche gleich oben 2 x eine Schwarzbau GmbH auf... )
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Warum sollte die Gemeine ein Grundstück kaufen, was sie nie bebauen lassen wollte?
Weil die Häuser jetzt nun mal schon da sind, und aus Nachhaltigkeitsgründen ein Abriss bar jeder Vernunft wäre.
Aber wenn wie hier jeder nur an sich denkt, bleibt das wohl Wunschdenken.
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Aber wenn wie hier jeder nur an sich denkt,
Das hältst du für egoistisch?
Das Baurecht und die Durchsetzung desselben ist jedenfalls im Sinne der Allgemeinheit.