Hallo zusammen,
ich habe mich angemeldet, da ich eine Unklarheit zur Wohnfläche Keller bei der Grundsteuer in NRW habe. Als Grundlage dient ja wohl die Wohnflächenverordnung.
Es geht um ein Reihenhaus mit einem OG und Keller aus Anfang 1970er Jahre. Auf jeder Etage gibt es einen Flur der über ein offenes Treppenhaus über alle Etagen verbunden ist. Auf jeder Etage gehen dann jeweils Türen in die Räume.
Im Keller gibt es 3 Räume, den Flur und ein kleines Bad (Dusche, WC und Waschbecken). Wobei einer der Kellerräume (unten links) teilweise als Hobby- und Lagerraum genutzt wird.
Er hat eine Heizung, Teppichfliesen, ist aber nur 2,12m hoch und hat ein nicht sehr grosses Fenster mit Lichtschacht (dessen Oberkante ist auf Deckenhöhe). Laut Bauordnung zählt das in NRW wohl nicht als Aufenthaltsraum, da unter 2,20m hoch. In den alten Unterlagen wird dieser Raum auch nie als Wohnraum erwähnt. Als Laie würde ich diesen Raum wohl als Zubehörraum einordnen, wie die anderen beiden reinen Abstell/Lager/Waschkeller auch.
Oft lese ich nun im Netz, dass Keller für die Grundsteuer nicht zur Wohnfläche zählt, selbst die Hotline vom Finanzamt hat das so gesagt (trotz Hinweis auf Einfamilienhaus und Bad)
Woanders habe ich gelesen, dass das Bad zu 50% eingeht, wenn sonst keine weitere Wohnfläche im Keller ist.
Ich persönlich vermute mittlerweile, dass zumindest das Bad und der Flur komplett mit eingehen, da diese Bereiche ja direkt zum Haus/Wohnung gehören und nicht räumlich getrennt wie z.B. Keller in Mehrfamilienhäusern.
Mich würde nun die Meinung hier im Forum interessieren: Zählt in diesem Fall das Bad und Flur im Keller als Wohnfläche für die Grundsteuer?
Ich hänge auch die Grundrisse vom Keller und EG an.
Vielen Dank im Voraus
Chris