DIN 277 als Grundlage für Heizkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,


    folgender Fall: Eine Hausgemeinschaft mit 4 Wohnungen zweifelt die bestehenden Flächen an, die als Grundlage für die Heizkostenabrechnung dienen. Ich habe ein neues Aufmaß erstellt und die Flächen nach DIN 277 ermittelt. Jetzt gibt es eine Dachgeschosswohnung mit sehr weitläufigen Schrägen und sehr niedrigem Kniestock. Die DIN sieht hierfür keine Abzüge vor. Ist das im Hinblick auf eine Verteilung der Kosten fair? Die DIN gibt lediglich vor, die Flächen unter Schrägen separat zu ermitteln.


    Die Wohnung im Erdgeschoss verfügt zudem über eine Treppe ins Souterraingeschoss. Unter dieser Treppe ist die Fläche nutzbar. Die DIN sagt, dass die Grundflächen unter der untersten Treppe entsprechend ihrer Nutzung zugewiesen werden. Heisst "Grundfläche unter Treppe" die komplette Treppe?


    Der Ablesedienst gibt lediglich Auskunft darüber, dass die Heizkostenverordnung keine Berechnungsmethode der Flächen vorschreibt.

  • Der Ablesedienst gibt lediglich Auskunft darüber, dass die Heizkostenverordnung keine Berechnungsmethode der Flächen vorschreibt.

    So ist es. Damit kannst Du fachkundig bewerten, was zu tun ist. Und nebenbei: Bei Deiner Tätigkeitsbezeichnung würde ich erwarten, dass sich Dir derartige Fragen garnicht stellen.


    Ich würde die Flächen reiner Wohnanlagen immer nach der WoFlV ermitteln, dann passen die nämlich auch mit den Flächenangaben der Vermieter zusammen - so es welche gibt. Die DIN 277 dient nach meinem Verständnis vor allem der vergleichbaren Ermittlung von Baukosten.


    Aber weshalb braucht es für die Abrechnung der Heizwärme überhaupt eine Flächenermittlung? Ich würde vermuten, dass dabei nach Wärmemengenzähler abgerechnet wird.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich würde vermuten, dass dabei nach Wärmemengenzähler abgerechnet wird.

    Nicht nur. Mindestens 30% und max.50% der Heizkosten sind je nach energetischer Qualität des Gebäudes nach der Wohnfläche abzurechnen.

    Ich bin bisher, ohne nachzulesen von der WoFlV ausgegangen. Ob auch andere Berechnungsmethoden zulässig sind, müsste ich morgen nachlesen.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • (1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. [...] Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden.

  • Ich tendiere bei Wohngebäuden auch zur Wohnflächenverordnung. Den Auftraggebern (3 Parteien, 4 Wohnungen) geht es aber vornehmlich um die faire Aufteilung. Ich würde hierzu gerne beraten. Die WoFlV bevorteiligt meiner Meinung nach die DG Wohnung, während die DIN sie benachteiligt (sehr tiefer Kniestock). Die Art der Berechnung macht also schon einen Unterschied.

  • Ich hätte Richtung m³ gerechnet. Weil da die Dachschrägen am besten zum Tragen kommen bzw wenn man qm nimmt, dann die WoFlV. Weniger Raumhöhe bedeutet ja auch geringerer Wärmebedarf.


    EDIT: Sorry, Hansolol hab Deinen letzten Beitrag nicht gesehen .In welcher Hinsicht siehst Du die DG Wohnung nach WoFlV bevorteilt?

    Ich würde tatsächlich dann anch m³ gehen. Einfach vom Prinzip her sich anschauen welche Luft/Raum erwärmt werden muss. Somit nämlich auch der Raum unter der Treppe im Souterrain (so zumindest habe ich das Verstanden) und ebenso der Raum in den Dachschrägen - aber halt nicht so viel

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Zu bedenken ist allerdings auch, dass das DG bei geringerem Raumvolumen deutlich mehr Hüllflächen hat, als die unteren "Normal"-Geschosse, also höhere Verbrauchskosten haben wird.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die Dachflächen sind evtl deutlich besser gedämmt als die Wände. Ganz fair wird es wohl nie sein, ausser über den Verbrauch.


    Wobei, ich hab mal in Berlin in einer Wohnung gelebt mit innenliegendem Bad. Das war so warm, dass ich den Heizkörper dort wirklich nie aufdrehen musste. Das Techem-Röhrchen hat trotzdem natürlich verdunstet und das musste bezahlt werden. Fand ich irgendwie auch nicht so dolle, aber jänu.

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  • hmm, da ich bin bei dieser Art der Abrechnung eben nicht so sicher. Die soll ja die Wärme durch den Heizkörper feststellen. Da ist aber nichts durchgeflossen- nie. Ok, beim ersten Mal, wo ich dann feststellen musste, dass das Bad eine Sauna wird. Ab dem Zeitpunkt abgestellt.


    gedankliches Theoriespielchen: Wenn ich jetzt also diesen speziellen Heizkörper abgeklemmt hätte und somit an der Stelle keine Messung gewesen wäre, sondern nur an den anderen 3 Heizkörpern, hätte ich bei gleichem Energieverbrauch weniger gezahlt.

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  • Die soll ja die Wärme durch den Heizkörper feststellen. Da ist aber nichts durchgeflossen- nie

    Ja, bei den alten Verdunstungsröhrchen ist es relativ egal, ob die Wärme vom Heizkörper kommt oder von außen. Verdunstet wird in beiden Fällen ähnlich.

    Die neueren elektronischen Fühler haben deshalb 2 Fühler - Raumseitig und Heizkörperseitig - und können so unterscheiden, ob der Heizkörper *wirklich* in Betrieb ist.

  • Klar gibt es Verzerrungen, aber wie will man die vermeiden? Solange nicht alle Räume im Haus die gleiche Temperatur und den gleichen Wärmeverlust nach aussen haben, findet ein Wärmetransport statt, auch zwischen verschiedenen Wohnungen. Unter anderem deswegen wird ja ein Teil der Heizkosten über die Raumgrössen umgelegt.

  • weil ja die Wärmemenge DORT schon erfasst wurde; also doppelt berechnet wird.

    Die soll ja die Wärme durch den Heizkörper feststellen.

    und somit an der Stelle keine Messung gewesen wäre

    Ihr habt einen Denkfehler:

    Die Heizkostenverteiler, egal ob Verdunster oder elektronisch, messen nichts.

    Sie erfassen Temperaturen und zählen einheitslose Punkte, die helfen sollen, die Heizkosten einer Sammelheizung, so gerecht wie möglich zu VERTEILEN.

    Dasselbe machen übrigens auch Wärmemengenzähler, obwohl die tatsächlich etwas messen, letztendlich aber auch nur helfen, Kosten zu verteilen. Deshalb wird auch im Voraus niemand sagen, was eine Kilowattstunde kostet.




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    M.G.Wetrow

  • Die Dachflächen sind evtl deutlich besser gedämmt als die Wände. Ganz fair wird es wohl nie sein, ausser über den Verbrauch.


    Wobei, ich hab mal in Berlin in einer Wohnung gelebt mit innenliegendem Bad. Das war so warm, dass ich den Heizkörper dort wirklich nie aufdrehen musste. Das Techem-Röhrchen hat trotzdem natürlich verdunstet und das musste bezahlt werden. Fand ich irgendwie auch nicht so dolle, aber jänu.


    Wobei das Dach allen gehört und wenn es schlecht gedämmt ist, müssten auch entsprechend alle benachteiligt werden.


    Frage: Kennt die DIN gar keine Abzüge unter Dachschrägen? Ich habe lediglich gelesen, dass die Flächen separat ermittelt werden müssen. Am Ende werden sie aber mit allen anderen Flächen zusammengezählt. Ich habe eine Beispielberechnung gesehen, wo Flure mit dem Faktor Null berechnet wurden. Sind das Festlegungen, die unabhängig von der DIN zwischen den Parteien vereinbart werden können?