Hallo zusammen,
folgender Fall: Eine Hausgemeinschaft mit 4 Wohnungen zweifelt die bestehenden Flächen an, die als Grundlage für die Heizkostenabrechnung dienen. Ich habe ein neues Aufmaß erstellt und die Flächen nach DIN 277 ermittelt. Jetzt gibt es eine Dachgeschosswohnung mit sehr weitläufigen Schrägen und sehr niedrigem Kniestock. Die DIN sieht hierfür keine Abzüge vor. Ist das im Hinblick auf eine Verteilung der Kosten fair? Die DIN gibt lediglich vor, die Flächen unter Schrägen separat zu ermitteln.
Die Wohnung im Erdgeschoss verfügt zudem über eine Treppe ins Souterraingeschoss. Unter dieser Treppe ist die Fläche nutzbar. Die DIN sagt, dass die Grundflächen unter der untersten Treppe entsprechend ihrer Nutzung zugewiesen werden. Heisst "Grundfläche unter Treppe" die komplette Treppe?
Der Ablesedienst gibt lediglich Auskunft darüber, dass die Heizkostenverordnung keine Berechnungsmethode der Flächen vorschreibt.