Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz

  • Hallo zusammen,


    ich sitze immer noch an einer Grundsteuererklärung für ein Grundstück in RLP und habe da noch so ein paar Fragezeichen. Das erste davon bezieht sich auf die Anzahl der Garagenstellplätze: Hängt das daran, wie viel Fahrzeuge physisch in die Garage passen? Oder ist das in der Baugenehmigung o.ä. definiert?


    Hintergrund: Ein EFH mit 101m^2 Grundfläche in der Garage, d.h. formal also eine Mittelgarage. Durch strategisch platzierte tragende Säulen passen bequem nur zwei Autos hintereinander in die Garage; wenn man es drauf anlegt, kann man sicherlich auch mehr Autos dort abstellen. Genutzt wird die Garage auf absehbare Zeit nur für ein Fahrzeug.


    In den ursprünglich zur Genehmigung eingereichten Plänen sind zwei Fahrzeuge eingezeichnet; damals war allerdings durch einen Höhenversatz von gut einem halben Meter der Rest des Raumes auch nicht befahrbar (und dank einem nicht ausgeführten Abstellraum wäre es auch eine Kleingarage gewesen).



    Meine Tendenz: Einfach zwei Stellplätze angeben.

  • Darüber hinaus gibt es auch einen ausgebauten, als Büro genutzten Spitzboden mit 18m^2 Wohnfläche, dazu gab es aber den Vermerk "gem. Bauvorschriften keine Wohnflächenqualität". Ich weiß allerdings nicht, welche Vorschriften hier nicht erfüllt werden. Ist so etwas anzugeben oder nicht?

  • Das zuständige Finanzamt kommt dir zu deinen Fragen entgegen. Sie füllen dir die Formulare nicht aus, helfen dir mündlich bei konkreten Fragen.

  • Darüber hinaus gibt es auch einen ausgebauten, als Büro genutzten Spitzboden mit 18m^2 Wohnfläche, dazu gab es aber den Vermerk "gem. Bauvorschriften keine Wohnflächenqualität". Ich weiß allerdings nicht, welche Vorschriften hier nicht erfüllt werden. Ist so etwas anzugeben oder nicht?

    Genau lesen bildet, nach §3(2) Satz 2 gehören nicht zur Wohnfläche „Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen“. Da der Raum mit zu einem zu kleinen Teil die erforderliche Mindesthöhe von 2,20m nach LBauO erreicht, ist die Fläche also nicht anzurechnen.

  • Gut möglich (wenn auch für die Flächenberechnung nicht weiter von Belang). Es gibt zwar zwei große Ausstiegsfenster in der Dachfläche, aber das Geschoss beginnt erst auf ca. 9m über Boden, ein gutes Stück hinter der Traufkante.


    Ob das reicht, hängt noch meinem Verständnis von §15(4) jetzt davon ab, welche Ausstattung die Feuerwehr hat und ob das Gebäude in Gebäudeklasse 1 fällt (EG: Garage, kein Zugang zur Wohnung. Wohnung besteht aus OG, DG, Spitzboden, alle über ein Treibhaus verbunden). Falls der Spitzboden als Geschoss zählt, wäre es Gebäudeklasse 2 und damit der Rettungsweg zu hoch.


    Hm, interessant - wenn Aufenthaltsräume in dem Spitzboden möglich wären, wäre das Gebäude dank hoher Decken (zumindest nach aktueller LBauO) Gebäudeklasse 4…

  • Was möchtest Du jetzt wissen?


    Geht es jetzt um die Genehmigungsfähigkeit des als Büro genutzten Spitzbodens?


    Gebäudeklasse 4 ist in der LBO definiert. Die Anforderungen an den Brandschutz in dieser Gebäudeklasse sind jedenfalls in NRW schon ziemlich heftig, wenn ein Haus nicht in allen Geschossen eine Betondecke hat.


    Ausstiegsfenster besagt nichts.


    Es muss mindestens ein DFF vorhanden sein, dass hinsichtlich der lichten Breite und Höhe im geöffneten Zustand (!) den Anforderungen an ein Notausstiegsfenster genügt. Ob dies der Fall ist, siehst Du an dem Aufkleber auf dem Fensterrahmen. Wenn der Abstand zur Traufe zu groß ist, bedarf es zusätzlich noch eines Rettungswegs auf der Dachaußenseite.

  • Sorry, habe ein bisschen vor mich hinsinniert - schon von der Höhe her ist das Büro nicht genehmigungsfähig.


    Das Thema Brandschutz finde ich jetzt einfach nur interessant. Prinzipiell sind die Fenster wohl als Notausstiegsfenster gedacht - "nur durch Handwerker oder in Notfällen öffnen". Das in RLP seit 1998 geforderte lichte Maß von 90x120 erfüllen die Fenster nicht (zu schmal) - gibt es online irgendwo die LBauO RLP von 1995?

  • Naja, es ist dein Leben, dass Du aufs Spiel setzt und evtl. das Leben anderer, die Du ins Büro lässt.


    In unserer Gegend ist es so, dass bei Dachflächenfenster noch eine Abstiegshilfe bis zur Dachkante nötig ist, wo die Feuerwehr dann einen aufnimmt. Einfach nur Dachfenster reicht nicht.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wenn ich gerade bauen oder ausbauen würde, würde ich es richtig machen.


    Derzeit sind die Räume so, wie ich sie übernommen habe. Auf den Raum zu verzichten, ist für mich keine Option (und natürlich mein persönliches Risiko). Die Brandschutzthematik kenne ich jetzt und kann sie berücksichtigen, wenn ich aus anderem Grund mal ans Dach muss, z.B. weil dann doch mal die PV-Anlage aufs Dach kommen soll.


    Die alte LBauO würde mich aber weiterhin interessieren.