Hallo zusammen,
ich sitze immer noch an einer Grundsteuererklärung für ein Grundstück in RLP und habe da noch so ein paar Fragezeichen. Das erste davon bezieht sich auf die Anzahl der Garagenstellplätze: Hängt das daran, wie viel Fahrzeuge physisch in die Garage passen? Oder ist das in der Baugenehmigung o.ä. definiert?
Hintergrund: Ein EFH mit 101m^2 Grundfläche in der Garage, d.h. formal also eine Mittelgarage. Durch strategisch platzierte tragende Säulen passen bequem nur zwei Autos hintereinander in die Garage; wenn man es drauf anlegt, kann man sicherlich auch mehr Autos dort abstellen. Genutzt wird die Garage auf absehbare Zeit nur für ein Fahrzeug.
In den ursprünglich zur Genehmigung eingereichten Plänen sind zwei Fahrzeuge eingezeichnet; damals war allerdings durch einen Höhenversatz von gut einem halben Meter der Rest des Raumes auch nicht befahrbar (und dank einem nicht ausgeführten Abstellraum wäre es auch eine Kleingarage gewesen).
Meine Tendenz: Einfach zwei Stellplätze angeben.