Im Internet finde ich die Angaben, daß die Balkonflächen unterschiedlich gewertet werden, nähmlich mit
0, 25, 50 % und außerdem von der II.BV (gültig bis 2004?). Leider finde ich keine konkreteren Angaben.
Wir ( 2 Besitzer jeweils einer Eigentumswohnung) haben einen unüberbedachten Balkon in der Dachschräge, Baujahr 1994.
Wie wird dieser bewertet?
mfg
Helmut