Servus zusammen,
ich verstehe das doch richtig (und habe das noch so von der EnEV in Erinnerung):
Bei kleinen Gebäuden unter 50qm (lt Definition GEG §3 (1) 17. brauche ich keinen Energieausweis -> GEG §79 (4)
Und irgendwo hatte ich noch eine Definition "Gebäude mit eigenem Eingang und eigener Hausnummer" im Hinterkopf, finde die aber nicht. Jetzt habe ich in Nürnberg natürlich auch gerne mal Vorderhaus und Hinterhaus. Habe die jeweils so bezeichnet und jedem Gebäude einen eigenen Ausweis zugeordnet. Aber die Definition ist nicht bei den Begriffsbestimmungen und nicht im GEG. Oder ich hab die übersehen.