Hallo Forengemeinde,
mein Nachbar hat einen Wintergarten nah an meine Grundstücksgrenze gebaut (2m Abstand).
Der Mindestabstand für Bauten ist in meinem Bundesland jedoch 3 Meter.
Der Nachbar meinte das er das mit meinen Vorgängern (Vorbesitzer) abgesprochen hat und das der Wintergarten genehmigt ist.
Müsste dieser Wintergarten dann nicht irgendwo in meinen Unterlagen auftauchen?
Im aktuellen Baulastenkataster steht bei mir nichts drin.
Zusatzinfos:
-der (beheizte) Plastik - Wintergarten ohne Brandmauer ist an einer Seite ans Haus des Nachbarn gebaut und steht auf einer Doppelgarage.
-ich finde es merkwürdig das ein erhöhter, auf einer Garage gebauter, Wintergarten direkt neben meinem Haus überhaupt genehmigt wurde?!
-den Wintergarten hat damals ein Freund von mir aufgebaut (hat eine Fensterbaufirma) der mir versicherte das damals keine Baugenehmigung vorlag.
Das Bauamt wollte ich noch nicht fragen, eventuell können wir uns ja einigen.
Mich interessiert das Ganze nur weil ich eventuell eine überdachte Terrasse so bauen will das diese auch nur einen Abstand von 2m zum Nachbarn hat.
Im besonderen liegen die Terrasse und der Wintergarten, bezogen auf die Grundstücksgrenze, sich genau gegenüber.
Ich mache mir Sorgen das das Bauamt dann meine Terrasse nicht mehr genehmigt bzw. ich die Terrasse wesentlich schmaler bauen muss weil der Nachbar ja bereits näher an die Grundstücksgrenze gebaut hat.
Danke für Eure Hilfe