Nachbars Wintergarten in meinen Abstandsflächen - Kein Eintrag im Kataster gefunden

  • Hallo Forengemeinde,


    mein Nachbar hat einen Wintergarten nah an meine Grundstücksgrenze gebaut (2m Abstand).
    Der Mindestabstand für Bauten ist in meinem Bundesland jedoch 3 Meter.

    Der Nachbar meinte das er das mit meinen Vorgängern (Vorbesitzer) abgesprochen hat und das der Wintergarten genehmigt ist.

    Müsste dieser Wintergarten dann nicht irgendwo in meinen Unterlagen auftauchen?

    Im aktuellen Baulastenkataster steht bei mir nichts drin.


    Zusatzinfos:

    -der (beheizte) Plastik - Wintergarten ohne Brandmauer ist an einer Seite ans Haus des Nachbarn gebaut und steht auf einer Doppelgarage.

    -ich finde es merkwürdig das ein erhöhter, auf einer Garage gebauter, Wintergarten direkt neben meinem Haus überhaupt genehmigt wurde?!

    -den Wintergarten hat damals ein Freund von mir aufgebaut (hat eine Fensterbaufirma) der mir versicherte das damals keine Baugenehmigung vorlag.


    Das Bauamt wollte ich noch nicht fragen, eventuell können wir uns ja einigen. :bier:


    Mich interessiert das Ganze nur weil ich eventuell eine überdachte Terrasse so bauen will das diese auch nur einen Abstand von 2m zum Nachbarn hat.
    Im besonderen liegen die Terrasse und der Wintergarten, bezogen auf die Grundstücksgrenze, sich genau gegenüber.

    Ich mache mir Sorgen das das Bauamt dann meine Terrasse nicht mehr genehmigt bzw. ich die Terrasse wesentlich schmaler bauen muss weil der Nachbar ja bereits näher an die Grundstücksgrenze gebaut hat.


    Danke für Eure Hilfe

  • Eigentlich wäre es nicht genehmigungsfähig. Aber vielleicht ist Sachsen so wie Bayern mit Amigos in der Gemeinde und Vereinen und so... Und wenn Du jetzt mit einem eben solchen Begehren daher kommst und der Nachbar hat dir nur einen Schmarrn erzählt um Dich zu beruhigen, dann dürften die Temperaturen in euren Gärten recht frostig werden. Das wird lustig. :)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Mich interessiert das Ganze nur weil ich eventuell eine überdachte Terrasse so bauen will das diese auch nur einen Abstand von 2m zum Nachbarn hat.

    Also, du meinst, wenn dein Nachbar baurechtliche Vorgaben nicht so verbissen sieht, kannst du es auch etwas lockerer angehen lassen?

    Ich mache mir Sorgen das das Bauamt dann meine Terrasse nicht mehr genehmigt bzw. ich die Terrasse wesentlich schmaler bauen muss weil der Nachbar ja bereits näher an die Grundstücksgrenze gebaut hat.

    Bis jetzt muss sich vermutlich nur dein Nachbar sorgen machen... das sein vermutlich ungenehmigter Bau ploetzlich rechtmaessig wird, scheint mir sehr unwahrscheinlich. Wenn du nun auch so drauflos baust, koennt ihr euch die Abrisskosten dann teilen...