Glasdach VSG oder ESG

  • Moin zusammen,


    Ich möchte es versuchen kurz zu halten :


    Terrassenäberdachung aus Glas = Gibt es eine eindeutige Vorschrift / Verordnung darüber welches Glas verwendet werden muss?


    VSG "muss" es sein, so heisst es ja.


    Aber ich finde keine klare Grundlage für diese Aussage.


    kennt da wer was?


    Grüße

  • Das erschließt sich doch aus der Logik.

    Auch wenn ESG in EInzelteile zerplatzt und damit relativ ungefährlich ist im Gegenzug zum Normalem Scheibenglas. so kann der Glasregen trotzdem massiven negativen Einfluss auf die Personen haben die darunter sitzen bzw sich aufhalten.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • nochmal die Frage: Wo steht das?

    In der DIN 18008, welche in allen Bundesländern in D über die jeweilige „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ zwingend einzuhalten ist.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • In der DIN 18008, welche in allen Bundesländern in D über die jeweilige „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ zwingend einzuhalten ist.

    Jetzt bin ich da drin versunken... Danke noch!


    Hast du vielleicht noch einen konkreten Verweis zur richtigen Stelle in der DIN 18008?

    Harter Tobak :)

    Mir hat jemand mal erklärt, dass es so genau garnicht definiert ist und es laut xyz (keine Ahnung) nur Sicherheitsglas sein muss.

    Dem würde ich gern auf den Grund gehen.

  • Hast du vielleicht noch einen konkreten Verweis zur richtigen Stelle in der DIN 18008?

    Zitat von DIN 18008-2, 5.1

    Für Einfachverglasungen bzw. die untere Scheibe von Isolierverglasungen darf zum Schutz von Verkehrsflächen nur Verbundsicherheitsglas (VSG) aus Floatglas oder VSG aus teilvorgespanntem Glas (TVG) oder Drahtglas verwendet werden.

    Hintergrund ist, wie von chieff angedeutet, dass die zerstörte Scheibe nicht runterfallen darf.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)

  • Ich stelle die Frage mal anders,


    Ist es (zwecks Baugenehmigung) für das Bauamt relevant welches Glas auf dem privaten Terrassendach verbaut wird?


    Wenn ja, würde ich mit der obigen Frage weitermachen.

  • Ich bin jetzt kein Experte, was Baugenehmigungen angeht, aber IMHO wird das Bauamt nicht machfragen, wenn die Verglasung nicht näher beschrieben ist, da das Amt selbstverständlich davon ausgeht, dass es sich um VSG handelt, da die DIN 18008 in allen Teilen bauaufsichtlich eingeführt ist und daher zwingend einzuhalten ist, wie Skeptiker schon sagte.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)

  • Das wäre ja vielleicht genau der Punkt.

    Auch bei einer privaten Terasse handelt es sich um eine Verlehrsfläche im Sinne der Norm.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)

  • Die Ausführende Firma ist ja dann natürlich auch verpflichtet Kein ESG zu verbauen...

    Nein, das ist sie nicht. Sie ist qua technischer Baubestimmung (positiv) verpflichtet, Verglasungen, die um mehr als 10 Grad von der Senkrechten abweichend verbaut werden, mit VSG zu verglasen. Ein Verbot des Einsatzes anderer Materialien erübrigt sich damit. (Ob unter der Verglasung Verkehrsflächen im Sinne einer anderen Definition liegen, ist dabei nach meinem Laienwissen unerheblich, da für alle von Menschen uneingeschränkt begehbaren Flächen für den Grundeigentümer gegenüber Dritten die abstrakte Verkehrssicherungspflicht gilt.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Gibt es eine eindeutige Vorschrift / Verordnung darüber welches Glas verwendet werden muss?

    z.B.

    3.2 Zusätzliche Regelungen für Überkopfverglasungen

    3.2.1 Für Einfachverglasungen und für die untere Scheibe von Isolierverglasungen darf nur Drahtglas oder VSG aus SPG oder VSG aus teilvorgespanntem Glas (TVG) nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Die TRLV und die TRAV sind in der DIN 18008 (-2 bis -6 aus 2013 - 2018) aufgegangen und deshalb als solche aufgehoben worden. Sie gelten nicht mehr!

    Eine Überkopf Verglasung muss so ausgebildet werden, sodass im Falle eines Bruches nix runter flällt.

    Und das erreicht man in der Regel mit einem VSG Glas

    Nein, es gilt hier ganz eindeutig die DIN 18008 und nicht ein vage hingeworfenes „in der Regel“.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • In der Regel heisst ...so wird es meist gemacht...

    aha


    Es gibt aber eine bauaufsichtlich eingeführte Norm, welche bestimmte Ausführungen vorschreibt. Insofern ist irrelevant, wie es meist gemacht wird.

    ... gibt aber auch noch andere Möglichkeiten ...

    Welche außer VSG sind das innerhalb der DIN 18 008?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Naja, Drahtglas steht ja auch in der DIN, aber das habe ich seit Ewigkeiten schon nicht mehr gesehen, nur in alten Gebäuden. Ich kenne in meinem Umfeld auch keinen Glaser, der was anderes bei Überkopfverglasungen einsetzten würde als VSG und das ist auch richtig so.


    Warum fragt der TO? Gab es etwa jemand, der eine Terrassenüberdachung mit ESG oder Normalglas gemacht hat?

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Naja, Drahtglas steht ja auch in der DIN

    Nein, das Drahtglas steht nur in Teilen der DIN 18 008, es stand in den TRLV, welche aber schon länger aufgehoben sind, also keine geltende technische Regel mehr darstellen!

    Ich kenne in meinem Umfeld auch keinen Glaser, der was anderes bei Überkopfverglasungen einsetzten würde als VSG und das ist auch richtig so.

    :thumbsup: Das spricht auf jeden Fall für Deine Glaser!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    2 Mal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: kursiv gesetzten Teil nach Hinweis korrigiert!

  • Nein, das Drahtglas steht nicht in der DIN, sondern stand in den TRLV, welche schon länger aufgehoben sind, also keine geltende technische Regel mehr darstellen!

    :thumbsup: Das spricht für Deine Glaser!

    doch, Drahtglas steht in der DIN:

    Für Einfachverglasungen bzw. die untere Scheibe von Isolierverglasung darf zum Schutz von Verkehrsflächen nur Verbundsicherheitsglas (VSG) aus Floatglas oder VSG aus teilvorgespanntem Glas (TVG) oder Drahtglas verwendet werden.

    Gilt aber nur für linienförmig gelagerte Scheiben. Bei punktförmig gelagerten Scheiben ist gem. DIN 18008-3, 6.1.1 in der Tat nur VSG (aus TVG) zulässig.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)

  • doch, Drahtglas steht in der DIN: … Gilt aber nur für linienförmig gelagerte Scheiben. Bei punktförmig gelagerten Scheiben ist gem. DIN 18008-3, 6.1.1 in der Tat nur VSG (aus TVG) zulässig.

    Danke für den Hinweis, habe es oben bereits korrigiert. Ich kenne nicht die gesamte DIN 18008 in all ihren 8 (?) Teilen auswendig, bin ja kein Glaser / Glasstatiker, sorry!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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