Hallo zusammen,
Hier wieder kurz die Fakten:
Aktueller B-Plan = 1988
Aktuell gültige BauNVO = 1977
Bauvorhaben = Carport
Regelungen zum Carport (Garage) im B-Plan = Keine
Nun zur Zwickmühle:
Das Carport, welches ich bauen möchte wird
so ca. 4 Meter die im B-Plan geregelte Baugrenze überschreiten.
Das, was ich im I-net dazu finde, ist mir irgendwie zu schwammig.
Es wird von eventuellen Ausnahmefällen bei Carports gesprochen, aber nicht definiert welche das sind.
Wo anders heisst es, wenn im B-Plan nichts explizit dazu geregelt ist, dürfen Carport immer über die Baugrenze gebaut werden.
Wie ist denn da nu die genaue Rechtslage? Kann mir jemand helfen?
Grüße
Mio