Hallo zusammen,
hier kurz die Fakten :
Haus gebaut = mitte der 50er
letzte bekannte Änderung des B-Plan = 1988 (somit der aktuelle)
Meines wissens, die 1988 gültige Fassung der Baunutzungsverordnung = 1977
Meine Frage :
Wenn ich "jetzt" etwas zusätzlich bauen möchte - z.B Carport, Terrasse, Garage,
auf welche Fassung der Baunutzungsverordnung kann ich mich stürzen?
Ist die 1977er Fassung in meinem Fall die aktuell noch gültige, oder muss ich mich an die neue halten?
Im I-Net gibt sind zwar Regelungen zu finden, die besagen das die 1977er immer noch gilt, aber mir ist
deutlich ob es sich auf einen "Bestandsschutz" bezieht, oder diese auch bei Neuvorhaben anzuwenden ist (Nebenanlagen)
Kennt sich da jemand aus???
viele Grüße