Hallo,
es gibt einen kleinen Konflikt mit dem Bauträger.
Situation:
- Das Haus soll gerade so hoch werden, wie der B-Plan es hergibt. Der B-Plan ist strikt einzuhalten. Das heißt, es muss leider mit dem Bauträger "gekämpft" werden.
- Das Haus ist fernab eines Flusses, es steht in 25m Höhe, einige km weiter sind es bereits nur noch 15m Höhe. Das heißt, es befindet sich definitiv in keiner Talsenke. Die Stadt selbst ist 2-3 m höher gelegen als das Umland.
Vorher:
In Höhenfreigabe 1 plant der Bauzeichner einen Geländeverlauf 10cm über Straße, aber die maximale Höhe der Hauses wäre nach B-Plan um ca. 30 cm zu hoch ausgefallen.
In Höhenfreigabe 2 kommt der Bauzeichner plötzlich, setzt das Dach tiefer, verkleinert das obere Stockwerk UND erhöht den Geländeverlauf auf 20 cm über Straßenniveau. Darauf zurückgefragt lautet die Antwort: Das machen sie seit vielen Jahren so. Es könnte ja "irgendwann" sehr viel regnen. Klimawandel, Regen, etc. Er fürchtet sich vor einem Haus, dass das Wasser aufsaugt.
Frage:
Das Ganze stößt beim Kunden auf Unverständnis. Wieso wird der Geländeverlauf 20cm über Straßenniveau gehoben? Ist das denn überhaupt notwendig? Wieso nicht ebenmäßig?
Laut Architekt wird planmäßig Puffer einberechnet, weil die Erfahrung das so hergibt. Daran bestehen große Zweifel, es klingt wie ein Verkaufsargument für die eigenen Bodenarbeiten. Wenn wir Änderungen wollen, muss das sein Chef genehmigen, weil er Zweifel an der Zulässigkeit hat.
Generell ist der Bauzeichner faul beim Beantworten von Fragen und man muss ihm Argumente hinwerfen oder aus der Nase ziehen, damit er überhaupt sachlich antwortet. Meist antwortet er ohnehin tiefrot mit emotionalen Angstargumenten.
Habt ihr einen Ratschlag?