Hallo zusammen,
als langjähriger stiller Mitleser dieses Forums hätte ich jetzt zum ersten Mal eine Frage und hoffe, dass Ihr mir behilflich sein könnt.
Kurz zum Hintergrund: Meine Familie und ich leben seit 2014 in einem alleinstehenden Einfamilienhaus in Düsseldorf (NRW). Das Haus ist Baujahr 1949 und schon beim Kauf war der Plan, das Haus mittelfristig durch einen Neubau an gleicher Stelle zu ersetzen. Einerseits haben wir zu wenig Platz und andererseits haben wir auch ziemlich viele Instandhaltungsmaßnahmen (insb. Heizung, Dämmung) aufgeschoben, um sie mit dem Neubau umzusetzen. Wir sind aber nicht in Eile und hoffen die gegenwärtigen Probleme mit Lieferketten und Handwerkern, Corona und allgemein mit der geopolitischen Lage aussitzen zu können, bevor wir konkret beginnen.
Der Neubau soll dann mit Hilfe eines Architekten und auf dem aktuellen Stand der Technik (Keller, 2 Vollgeschosse, Flachdach, vorgehängte hinterlüftete Fassade, Sole-WP, zentrale KWL, Fotovoltaik, KNX usw.) entstehen. Es gibt keinen Bebauungsplan, es gilt §34 BBauG. Laut Nachbarn ist die maximale Bautiefe 14m. Das Grundstück (Flurstück 188) ist 811 qm groß und zur Straße 16m breit. Abzüglich der Abstandflächen zu den Nachbarn rechts und links von je 3m würde sich damit ein Baufenster von 10mx14m ergeben.
Ohne die Arbeit des Architekten vorab selber machen zu wollen haben wir trotzdem relativ konkrete Vorstellungen für Teile des Grundrisses unseres zukünftigen Hauses und uns würde jeder Meter Breite des Baufensters helfen, diese auch umzusetzen. Im Gespräch mit unserem linken Nachbarn (Flurstück 189) hat dieser generell seine Bereitschaft signalisiert, uns einen Streifen seines Grundstücks zu verkaufen. Sein Haus ist 6m von unserer jetzigen Grundstücksgrenze entfernt. Die einzige bauliche Anlage zwischen seinem Haus und unserer Grenze ist eine Außen-Kellertreppe mit ca. 2 m Breite (grün). Die Tiefe seines Grundstücks habe ich nicht genau gemessen, sollte aber mindestens 30m betragen und damit sicher weiter als 3m von einem zukünftigen Baufenster entfernt sein. Damit müsste er uns m.E. bis zu 3m seines Grundstücks verkaufen können, ohne dass wir beide in Konflikt mit bestehenden oder zukünftigen Abstandsflächen geraten. Konkret geht die Diskussion um einen 1-1,5m breiten Streifen (rot).
Der Kauf macht natürlich nur dann Sinn, wenn wir dadurch das Baufenster tatsächlich auf 11x14 oder 11,5x14 vergrößern können. Dazu hätte ich folgende Fragen:
1. Kann ich nach dem Kauf mit der gleichen Sicherheit wie vor dem Kauf des Streifens davon ausgehen, dass mir auf Basis der bestehenden Gesetze und Verordnungen unter Beachtung der sonstigen Vorgaben durch §34 eine Baugenehmigung für das maximale Baufenster erteilt wird?
2. Falls nein, warum nicht, und welche Möglichkeiten habe ich, diese Sicherheit z.B. durch Anfrage beim Bauamt, Bauvoranfrage o.ä. vor dem Kauf zu erlangen? Kann ich dies jeweils selbst in die Wege leiten oder bräuchte ich jemanden mit Bauvorlageberechtigung?
Falls weitere Informationen benötigt werden, liefere ich diese gerne nach.
Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße
tes_vortex