Falschen Fenster eingebaut bei einer Lüftungsanlage?

  • Hallo Ihr,



    wir bauen aktuell ein KFW55 Haus (im Nachtrag aber weniger, da von Gas zu Wärmepumpe gewechselt) mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung. Wir sind in der Phase, dass nächste bzw übernächste Woche der Estrich reinkommt. Wir haben allerdings festgestellt, dass alle Fenster einen Lüftungsschlitz haben (fehlen ca 10cm Dichtung an jedem Fenster). Das kann doch so nicht richtig sein? Warum Fensterlüftung bei einer Lüftungsanlage? Wir dachten das Haus muss Dicht sein, was ja irgenwann mir dem blower door test auch geprüft wird. Kann das so richtig sein? Sind das falsche Fenster?



    Bitte helft uns. Danke

  • Sollte eigenltich nicht sein wegen der Lüftungsanlage.

    Eigentlich.


    Mal sehen, was die Kollegen sagen, die mehr im Thema sind. Manche haben auch Erfahrungen mit blower door tests und vielleicht auch solchen Konstellationen.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Wenn dem so wäre, dann halt gegen eine normale Dichtung tauschen.


    Gruß

  • Wahrscheinlich wussten die Fensterreinwerfer nichts von der KWL und haben nach dem Motto Machen wir immer so die Dichtungen ausgekniffen (oder vom Werk schon so bekommen). Das wäre aber auch ohne KWL ein Mangel.

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  • Sind das falsche Fenster?

    Für eine KWL mit Wärmerückgewinnung schon. Da ist nicht viel rückzugewinnen, wenn die Luft an den Fernstern hereinkommt.

    Für den Schuldigen müssten man wissen, wer das Haus wie geplant hat, wer die Fenster bestellt hat und was auf der Bestellung stand?

  • Weil ich das GEG noch nicht so verinnerlicht habe und weil es mich daher selbst interessierte, den GENAUEN Text zu haben, hier der Wortlaut aus § 13 GEG

    Zitat

    Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Öffentlich-rechtliche Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel bleiben unberührt.

    (Unterstreichung von mir) Mindestluftwechsel ist über die KWL sichergestellt. Ohne KWL wäre die Berechnung nach DIN 41xy heranzuziehen.

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  • Ohne KWL wäre die Berechnung nach DIN 41xy heranzuziehen.

    Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist immer zu erstellen!


    Deshalb steht ja auch im GEG:

    Zitat von GEG

    Öffentlich-rechtliche Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel bleiben unberührt.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • DIN 1946-6

    So lautete die DIN, die ich meinte. Ich war nur zu faul, nach der richtigen Nummer zu suchen.

    Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist immer zu erstellen!

    Ja. Aber der TE schrieb ja von einer KWL und damit müsste die DIN erfüllt sein. Ob wirklich ein Nachweis geführt wurde oder eine KWL als "Verkaufargument" ohne Berechnung eingeplant wurde, wissen wir nicht.

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  • Sind das die Kömmerling-Profile mit 3 Dichtungsebenen? Falls ja: Sieht bei mir genauso aus und meine Fenster sind gut luftdicht, nachdem sie einmal am Anfang sauber eingestellt wurden. Die inneren beiden Dichtungen sind durchgehend. Die äußere Kammer hat oben den kleinen Ausschnitt in der Dichtung und bei Fenstertüren unten auch Ablauflöcher, um eingedrungene Feuchtigkeit/Regen ablaufen/austrocknen zu lassen. Laienmeinung.

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    Vielleicht noch als Ergänzung: Es gibt Profilhersteller die diese Art des Druckausgleichs ausdrücklich in ihren Verarbeitungsrichtlinien vorgeben. Verzichtet ein Fensterhersteller darauf, dann hat er im Schadensfall ein Problem. Er müsste nachweisen, dass der Druckausgleich durch eine alternative (vergleichbare) Lösung sichergestellt ist.

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