Haus erben mit nicht genehmigten Anbauten - Problemlösung?

  • Guten Abend in die Runde!


    Es gibt aktuell ein Thema, welches mir Sorgen bereitet.


    Ich werde in nicht definierter Zukunft ein Haus erben, mit Grundstück um die 1000m². Dies wurde um ca. 1910 erbaut.


    Im Laufe der Zeit wurden mehrere Maßnahmen zur Erweiterung vorgenommen, und es wurden nie versucht dies genehmigen zu lassen :thumpsdown:

    Bergmänner. Ich habe großen Respekt vor den Fähigkeiten, aber man muss damit rechnen, dass nicht alles Fachgerecht durchgeführt wurde.

    Andererseits steht alles bis dato. Da ich die in der Zukunft anfallenden Sanierungsarbeiten jedoch nicht selbst durchführen würde und mir professionelle Arbeiter an Land ziehen muss, könnte es Situationen geben, in denen ein paar Sachen entdeckt werden, wo der Finger gehoben wird! Es gibt ja feste Regularien, und das ist auch gut so.


    Wie dem auch sei... ich weiß von folgenden Dingen am Wohnhaus:

    -Anbau Badezimmer= Erweiterung und Vergrößerung der Wohnfläche.

    -Anbau Schuppen= Zugang nur von außen, aber am Gebäude anschließend.

    -Keller selbsttätig erweitert, jedoch gem. Erzählungen die Außenwände mit Beton aufgegossen, damit alles gestützt wird.


    Mein Großvater sagte heute, dass diese Sachen durchaus auch bei anderen Bauten in der Siedlung gemacht wurden. Diese sollen wohl nachträglich alle genehmigt worden sein.


    Ich sage es ganz ehrlich. Mich überfordert das alles. Ich weiß nicht, wie ich das angehen soll. Und noch viel schlimmer, ob mich diese Sache als Erbe meine Existenz kosten könnte, weil bezüglich der Kellererweiterung jemand feststellt, dass die Statik nicht mehr gegeben ist und alles plötzlich abgerissen werden muss. Ich mache mir da wirklich ziemlich ins Hemd...


    Wie soll ich das Thema am besten angehen? Wer kann mir da helfen, ohne dass gleich alles komplett eskaliert?


    Falls von Bedeutung, liegen diese Umbaumaßnahme deutlich zurück bis in die 1950/1960er.


    Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus für eure Hilfe!

  • Ohne Unterstützung des Eigentümers (Bewohners) hast Du im Moment gar keine Chance, denn eine Besichtigung durch einen SV lässt sich kaum vermeiden. Du kannst ja schlecht irgendwelche Bilder machen und hoffen, dass daraus jemand per Ferndiagnose Rückschlüsse ziehen kann. Es gibt vielleicht Dinge die offensichtlich sind, aber der Teufel steckt (meist) im Detail.


    Veränderung die damals genehmigungsfähig waren und auch heute noch genehmigungsfähig sind würden mir keine Bauschmerzen bereiten (Schuppen o.ä.), aber eine Kellererweiterung mit fragwürdiger "Statik" könnte zu einer Herausforderung werden. Hier spielt auch der Umfang eine Rolle. Ein Raum in den 3 Bierkisten passen ist halt was anderes als wenn ein Haus mit halber Unterkellerung über die komplette Fläche einen "neuen" Keller bekam. Das wäre selbst für Fachleute eine schwer zu lösende Aufgabe, und bei einer Laienausführung ist die Risiko hoch, dass diese Erweiterung so nie zulässig wäre. Auch wenn es bisher noch nicht zu einem Schaden kam so kann man das für die Zukunft nicht ausschließen.

    Und noch viel schlimmer, ob mich diese Sache als Erbe meine Existenz kosten könnte, weil bezüglich der Kellererweiterung jemand feststellt, dass die Statik nicht mehr gegeben ist und alles plötzlich abgerissen werden muss. Ich mache mir da wirklich ziemlich ins Hemd...

    Warum sollte Dich das Deine Existenz kosten? Worst case schrumpft das Erbe auf den Grundstückspreis. Oder gibt es noch weitere Erben? Dann wären so Dinge wie der Keller bei der Wertermittlung zu berücksichtigen, schließlich handelt es sich dabei nicht um eine Kleinigkeit.

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  • Wenn die Um- und Anbauten nach damaligem Recht genehmigunsfähig gewesen wären, kann im Nachhinein eine Baugenehmigung erteilt werden.

    Allerdings sind dann u. U. aktuelle Dinge, wie z. B. das GEG zu beachten.

    Zu bedenken ist auch, das bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Landesbauordnungen zum 01.01.1964 ein völlig anderes Baurecht gegolten hat.

    Deshalb kann es durchaus sein, das Anbauten, die aktuell gegen gültiges Baurecht verstossen würden, nach damaligem Baurecht genehmigungs-

    fähig waren.

    Wenn die Anbauten jedoch bereits nach damaligem Baurecht nicht genehmigungsfähig gewesen wären, dann wären es sog. Schwarzbauten.

    Allerdings wäre es selbst dann äusserst unwahrscheinlich, dass es diesbezüglich noch Ärger gäbe.

    Auspassen müsstest Du aber, wenn Du vorhättest die Anbauten zu verändern, weil dann u. U. der sog. Bestandsschutz flöten ginge.

    Deshalb kann ich Dir nur raten, zu einem guten Architekten zu gehen, falls Du an dem Gebäude etwas verändern möchtest.


    Gruß

  • Gar nix tun geht nicht. Umfangreich saniert werden muss auf jeden Fall. Bis auf das Dach (18j) und die Heizung (10j) ist alles schon sehr in die Jahre gekommen.


    Die Unterverteilung besteht noch aus rückstellbaren Porzellan-Schraubsicherungen, und da damals das genommen wurde, was verfügbar war, kann man auch schon mal auf dem PE einen geschossen bekommen. Dann die Heizungsrohre und Wasserleitungen. Alles alt...

    Ein Raum in den 3 Bierkisten passen ist halt was anderes als wenn ein Haus mit halber Unterkellerung über die komplette Fläche einen "neuen" Keller bekam. Das wäre selbst für Fachleute eine schwer zu lösende Aufgabe, und bei einer Laienausführung ist die Risiko hoch, dass diese Erweiterung so nie zulässig wäre. Auch wenn es bisher noch nicht zu einem Schaden kam so kann man das für die Zukunft nicht ausschließen.

    Eher Zweiteres... Es wurde ein ganzer Heizungsraum errichtet, in dem früher die Koksheizung stand inkl. dem Koksvorrat und nun eine Gasheizung steht.

    Aber sagen wir mal dass es unzulässig wäre: könnte man den Raumeingang nicht verschalen und mit Beton zugießen? (aus Laiensicht gefragt)


    Warum sollte Dich das Deine Existenz kosten? Worst case schrumpft das Erbe auf den Grundstückspreis. Oder gibt es noch weitere Erben? Dann wären so Dinge wie der Keller bei der Wertermittlung zu berücksichtigen, schließlich handelt es sich dabei nicht um eine Kleinigkeit.

    Ich habe mich etwas doof ausgedrückt, wie mir gerade aufgefallen ist. Es ist eine Doppelhaushälfte. Die andere Hälfte gehört einem anderen Eigentümer.

    Der Worst Case wäre hier dann, dass durch die Umbauten das Gebäude schon Schaden genommen hat, oder durch Zwangsmaßnahmen dadurch Schaden nimmt und ich als Erbe dafür aufkommen müsste - so gerade in meinem Kopfkino stattfindend.



    Also wäre ein unabhängiger Bausachverständiger die erste Anlaufstelle für uns?

  • In diesen Jahren war es völlig üblich, dass die Hausbesitzer solche Aktionen durchgeführt hatten. Der beste Beweis, dass es funktioniert, ist der, dass das Gebäude seite Jahrzehnten ohne Schäden steht.

    Sicherlich würde man vieles nach heutigen Spielregeln anders machen...

    Sind am Gebäude gravierende Schäden erkennbar - z. B. große Risse?

    Grundsätzlich würde ich - bevor ich Geld in die Hütte investieren würde - das ganze Haus von einem Bausachverständigen begutachten lassen.


    Gruß

  • Gar nix tun geht nicht. Umfangreich saniert werden muss auf jeden Fall.

    Na ja, noch gehört das Haus ja einem anderen, und der kann damit machen was er will. Wenn er der Meinung ist, dass hier kein Handlungsbedarf besteht, dann ist es eben so. Selbstverständlich kann man seine Eltern oder Großeltern unterstützen, das sollte man sogar, aber man sollte nicht versuchen das Regiment zu führen so lange die Eltern/Großeltern das noch selbst erledigen können.



    Also wäre ein unabhängiger Bausachverständiger die erste Anlaufstelle für uns?

    Man braucht zuerst einmal eine Bestandsaufnahme, und das sollte jemand machen der Erfahrung und entsprechende Sachkenntnis hat. Hier würde sich ein SV anbieten, man sollte aber klar definieren, was man von ihm erwartet, damit Leistungsumfang und Kosten von vornherein geklärt sind.

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  • Gar nix tun geht nicht. Umfangreich saniert werden muss auf jeden Fall. Bis auf das Dach (18j) und die Heizung (10j) ist alles schon sehr in die Jahre gekommen.

    das würde ich genau dann angehen, wenn es *tasächlich* in der "nicht definierten Zukunft" angegangen werden soll.

    Und dafür gibt's dann Fachleute.

  • Sind am Gebäude gravierende Schäden erkennbar - z. B. große Risse?

    Nein, große Schäden sind nicht erkennbar, wenngleich auch vieles im Keller mit Holz verkleidet ist. Die anderen Räume haben auch Holzdecken.

    In den obersten Räumen sind ebenfalls Holzverkleidete Decken, von denen eine in einem Zimmer etwas komisch steht. Ich vermag da nicht zu sagen woran das liegt. Sieht man wohl erst, wenn alle Verkleidung am Tage X abgebaut ist.


    Ansonsten ist das Haus gefliest. Die Fliesen sitzen so weit auch ordentlich, es haben sich jedoch an manchen Stellen schon Risse gebildet. Allerdings eher in den Bereichen am Anbau, wo es nicht unterkellert ist. Das sieht eher so aus, als ob durch den Gewicht der Anbauten das Fundament etwas nachgegeben hat.


    Aber auch hier reden wir nicht von Kratern, sondern eher Rissen. Die Fliesen sind bestimmt auch schon 40 Jahre alt.

  • Na ja, noch gehört das Haus ja einem anderen, und der kann damit machen was er will. Wenn er der Meinung ist, dass hier kein Handlungsbedarf besteht, dann ist es eben so. Selbstverständlich kann man seine Eltern oder Großeltern unterstützen, das sollte man sogar, aber man sollte nicht versuchen das Regiment zu führen so lange die Eltern/Großeltern das noch selbst erledigen können.

    Absolut verständlich :)


    Das sind jedoch Themen über die wir ganz offen reden. Meine Großeltern sind 89 und 87 Jahre alt, und mein Vater (geschieden)/ihr einziger Sohn ist vor einem Monat tödlich auf dem Motorrad verunglückt. Durch diese Tragödie habe ich aktuell so dermaßen viel um die Ohren, dass man alles versucht, dass am Tag X möglichst wenig Belastung durch diese Dinge entsteht, wenn sie im Vorhinein vermeidbar sind. Für uns ist das zu einer sehr neutralen Thematik geworden und ich will da niemandem etwas Vorwegnehmen oder gar Besitz von etwas ergreifen. Die Zukunft ist jedoch klar festgelegt, was mit dem Besitz passiert.


    Wenn das jedoch alles Dinge sind, die sich scheinbar lösen lassen werden, gehe ich das an, wenn es so weit sein sollte. Damit wir etwas Ruhe reinbekommen und einfach die restliche Zeit genießen. Das beruhigt mich alles etwas, zumal ich auch an erster Stelle möchte, dass sich meine Großeltern nicht darum auch noch einen Kopf machen müssen!

  • gehe ich das an, wenn es so weit sein sollte. Damit wir etwas Ruhe reinbekommen und einfach die restliche Zeit genießen.

    Das ist in der Situation sicherlich das Beste. Ihr habt so schon genug um die Ohren und zu verkraften. Das Haus sind nur Steine, solange die Großeltern damit zufrieden sind, würde ich da auch genau gar nichts machen. Und wenn du dann irgendwann dein Erbe antrittst, holst du dir fachkundige Unterstützung für die Beurteilung der Substanz und der Rechtmäßigkeit der Änderungen.

  • Die Erbschaft in nicht " definierter Zukunft " scheint Dich schon jetzt extremst zu beunruhigen.


    Insofern solltest Du darüber nachdenken, auf das Erbe zu verzichten. Dann kommt wieder Ruhe rein und Du kannst Deine restliche Zeit genießen.


    Man muss kein Haus erben, wenn man damit schon zu Lebzeit des Erblassers in spe total überfordert ist.

  • ...scheint Dich schon jetzt extremst zu beunruhigen.

    Jo, so bin ich halt. Oft mache ich mir über viele Dinge Gedanken und am Ende ist es oft gar nicht so kompliziert, wie zuerst gedacht. Mein größtes Problem ist, dass ich alles zu 110% genau haben will. Andererseits ist es auch mit der Gelassenheit in allen Dingen nicht immer der beste Weg, wie ich zur Zeit erfahren darf.


    Mein Dad hatte mal so überhaupt NULL Vorkehrungen getroffen und wurde aus dem Leben gerissen, mit dem Ergebnis, dass gerade alles gleichzeitig auf mich einprasselt. Da ist auch eine Eigentumswohnung im Spiel und der ganze Zauber mit Bestattung, Erbschein beantragen, Grundbuch, Bankkonto, sonstiger Nachlass (div. Fahrzeuge) findet alles gleichzeitig statt. Dann kommen solche lustigen Dinge dazu, dass man für den Erbschein den Nachlasswert vorher bestimmen muss, jedoch die Bank ohne Erbschein keine Auskunft zum Kontostand am Todestag ausstellt. ;( Auch das lässt sich lösen, ist aber wieder unnötiges Hin und Her, was man hätte vorher vermeiden können. Ich bin der einzige, der sich aktuell darum kümmert, weil sonst niemand mehr da ist. Und nebenher muss ich auch noch meine 40h arbeiten. Man kommt nicht zum trauern. Dass man da Respekt vor "dem nächsten Mal" bekommt, scheint mir in dem Fall nachvollziehbar, täte ich das nüchtern von außen betrachten.


    Ich möchte mich für die ganzen Ratschläge bedanken. Für das alles scheint es ja Lösungen zu geben. Das ist schön. Euch noch ein schönes Restwochenende!

  • Mein größtes Problem ist,

    Man muss Prioritäten setzen, und gerade in einer angespannten Situation sollte man keine weitreichenden Entscheidungen treffen. Das Haus steht jetzt seit Jahrzehnten und die Wahrscheinlichkeit, dass es morgen früh einstürzt ist verschwindend gering. Es besteht wohl keine akute Gefahr. Also zuerst einmal die wirklich wichtigen Dinge abarbeiten. Wenn dann wieder Ruhe eingekehrt ist, kann man sich mit klarem Kopf darum kümmern.


    Die Aktion "Haus sanieren" bringt nur unnötig Unruhe in den Ablauf.


    Sobald es soweit ist, dann jemanden holen der alles begutachtet und Dir eine Einschätzung gibt. Im Idealfall kann derjenige sich auch noch darum kümmern, dass auch baurechtlich alles auf den aktuellen Stand gebracht wird. Falls für irgendwas eine Genehmigung erforderlich sein sollte dann wird diese halt nachträglich eingeholt.


    Übrigens, Aktionismus ist auch eine Art von Trauerbewältigung, aber nicht unbedingt die beste. Man hat einen Tunnelblick und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht. Da investiert man auch viel Energie und Zeit in sinnlose Dinge, aber man bemerkt das nicht. Eine Vertrauensperson mit Blick von "außen" kann helfen so etwas zu vermeiden.

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  • Das Grundstück wird ja wohl auch noch einen Wert haben. Der Wert der problematisierten Erbschaft wäre dann im schlimmsten Fall der Grundstückwert minus Abrisskosten. Bei alten Hütten in Selbstbauweise und ohne Baugenehmigung ist das häufig eh die bessere Option und zwar auch und gerade angesichts ständig steigender Energiekosten.


    Kannst das Baugrundstück nach Antritt der Erbschaft ja verkaufen und ersparst Dir damit den Untersuchungsaufwand.


    Ich tippe darauf, dass es in Zukunft eh damit aufhören wird, dass Käufer für alte Hütten noch mehr als den Grundstückswert erzielen.

  • Da bin ich mir nicht so sicher. Ich vermute, dass in Zukunft gerade die "Schnäppchen" vermehrt gesucht werden, da die Baukosten für Neubauten viel zu hoch sind. Die Preissteigerung kann man durch Reduzieren der Fläche kaum mehr kompensieren, und einen drastischen Rückgang bei den Baukosten erwarte ich jetzt auch nicht. Das hängt auch von der Region ab und der Übertreibung die im Preis steckt, aber wenn man in die Vergangenheit schaut, dann waren Preisrückgänge eher moderat, wenn es sie überhaupt gab.


    Kaufinteressenten werden sich dann vermehrt in einer deutlich niedrigeren Preisklasse umschauen, der Rest wird durch "Eigen"leistung erbracht. Diese Nachfrage dürfte den Preis für gebrauchte oder sanierungsbedürftige Immobilien hoch halten (und für weiterhin volle Auftragsbüchern bei den SV sorgen). Die Demographie wird dem ein wenig entgegenwirken aber die Nachfrage bleibt sicherlich hoch.

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  • Klar, das Grundstück hat auch einen Wert. Es liegt in einem Wendehammer und die Gegend ist dermaßen ruhig, dass du abends wirklich gar nichts von der Umgebung mitbekommst. Es ist so geschnitten, dass man noch ein EFH auf dem Grundstück bauen könnte. Daher würde ich mir schon vorstellen, dass man mir für so ein Grundstück die Bude einrennen würde. Aber das steht zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht zur Debatte.


    Es steckt wirklich viel Geschichte in dem Haus. Es ist schon sehr lange im Besitz. Meine Großmutter wurde darin geboren, ihre Mutter starb darin, dann wurde es von Amerikanern im WK2 besetzt, ich verbrachte meine halbe Kindheit dort und hatte die schönste Zeit meines Lebens, weil ich das Privileg hatte dort die Natur am eigenen Teich erleben zu dürfen, und und und. Ich glaube dass ich zu einem gebrochenen Mann werden würde, wenn ich das Haus abgeben täte. Mein Großvater hat mir vor nicht drei Wochen noch gesagt, dass es sein größter Wunsch wäre, dass ich das Haus beziehen würde. Und ja, so möchte ich das auch.


    Das mit dem Aktionismus nehme ich mir zu Herzen und werde mehr auf die Stimmen von außerhalb achten. Man redet sich das ja selbst schnell schön, wenn man diesen Kritikpunkt von außen hört, aber da ist wohl doch etwas dran...

  • Das Grundstück wird ja wohl auch noch einen Wert haben. Der Wert der problematisierten Erbschaft wäre dann im schlimmsten Fall der Grundstückwert minus Abrisskosten. Bei alten Hütten in Selbstbauweise und ohne Baugenehmigung ist das häufig eh die bessere Option und zwar auch und gerade angesichts ständig steigender Energiekosten.


    Kannst das Baugrundstück nach Antritt der Erbschaft ja verkaufen und ersparst Dir damit den Untersuchungsaufwand.


    Ich tippe darauf, dass es in Zukunft eh damit aufhören wird, dass Käufer für alte Hütten noch mehr als den Grundstückswert erzielen.

    Ich finde es schon gut und richtig, dass sich der TE darüber Gedanken macht.

    Das Haus mit den vielen Unbekannten zu verkaufen ist auch so eine Sache. Wenn der Käufer hinterher den Ärger hat, wird er mit

    Sicherheit per RA auf der Matte stehen.


    Gruß

  • Das kommt da noch hinzu. Es ist ja nicht so, dass ich davon nicht wüsste. Verschweigen wäre in dieser Situation ja eine Arglistigkeit, wie ich das als Laie auslegen würde. Das müsste ein Käufer mir natürlich erstmal nachweisen im Rechtsstreit, aber einen Funken Menschlichkeit habe ich ja auch noch in mir.


    Ich würde das für unverantwortlich halten, das ohne weitere Aufklärung kaltschnäuzig durchzuziehen.

  • Das kommt da noch hinzu. Es ist ja nicht so, dass ich davon nicht wüsste. Verschweigen wäre in dieser Situation ja eine Arglistigkeit, wie ich das als Laie auslegen würde. Das müsste ein Käufer mir natürlich erstmal nachweisen im Rechtsstreit, aber einen Funken Menschlichkeit habe ich ja auch noch in mir.


    Ich würde das für unverantwortlich halten, das ohne weitere Aufklärung kaltschnäuzig durchzuziehen.

    Ich kann Dich da sehr gut verstehen - ich bin da ganz ähnlich.

    Aber ich bin mir auch sehr sicher, dass sich die ganzen Dinge klären lassen. Und was früher gemacht wurde, war meist nicht schlecht.

    Und die baurechtlichen Dinge lassen sich definitiv auch noch klären. Was ich mittlerweile bei und im Ort schon mitgekriegt habe, was da

    alles mögliche ohne Baugenehmigung an- und umgebaut wurde ...


    Gruß

  • Wenn der Käufer hinterher den Ärger hat, wird er mit

    Sicherheit per RA auf der Matte stehen.

    Mag sein dass ein Käufer das versucht, aber ob er eine Chance hat das steht auf einem anderen Blatt. Wer so ein altes Haus kauft der kauft die Katze im Sack, und ein Käufer hat ja die Möglichkeit selbst einen SV durch das Objekt zu schicken.

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  • Mag sein dass ein Käufer das versucht, aber ob er eine Chance hat das steht auf einem anderen Blatt. Wer so ein altes Haus kauft der kauft die Katze im Sack, und ein Käufer hat ja die Möglichkeit selbst einen SV durch das Objekt zu schicken.

    Wenn ich aber als Verkäufer weiss, dass da manche Dinge im Argen liegen, bin ich auch verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen.

    Alles andere wäre auch nicht unbedingt die feine englische Art.

    Meine persönliche Einstellung ist, dass ich beim Verkauf mit ehrichen und offenen Karten spiele, egal ob Haus, Auto oder sonst irgendwas.

    Und so schätze ich den TE auch ein.


    Gruß

  • Erstmal das Thema ruhen lasen.

    Es ist ja noch nichts fix. J von welchem Zeitraum reden wir den hier? Bis zu 15 Jahre vielleicht? (Keine Ahnung)

    Da mach doch erstmal das Akute was wichtig ist.

    Und wenn du mal wieder zur Ruhe gekommen bist, kannst du das mit dem Grundstück/Gebäude angehen.

    In der Hektik passieren nur fehler... und die willst du als 110% ja nicht wirklich.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Wenn ich aber als Verkäufer weiss, dass da manche Dinge im Argen liegen, bin ich auch verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen.

    Das ist zwar richtig, man kann aber nur auf etwas hinweisen von dem man Kenntnis hat, und ob das zu einer Wertberichtigung berechtigt, bzw. in welcher Höhe, das kann der Laie sowieso nicht einschätzen. Wenn man ein Haus dieses Alters kauft, dessen Gesamtnutzungsdauer an sich schon überschritten ist, und das normalerweise "günstig" am Markt angeboten wird, dann muss man auch als Käufer genau hinschauen (lassen).


    Abgesehen davon wird man als Laie bei einem möglichen Verkauf sowieso ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen und sich darauf berufen. Ich sehe hier für den Verkäufer kein Risiko wenn er nicht völlig naiv an einen Verkauf rangeht. Wohlgemerkt, ich sage nicht, dass er erhebliche Mängel die er kennt verschweigen soll.


    Abgesehen davon hängt es auch davon ab, ob ein Mangel überhaupt einen nennenswerten Einfluss auf den Kaufpreis hat. Kein Gutachter wird bei einem offensichtlichen Totalschaden die Ruine in den Himmel loben, und verdeckte Mängel können bei einer Verkehrswertermittlung sowieso nicht oder nur ansatzweise berücksichtigt werden (Nachforschungen/Ursachenermittlung ist normalerweise nicht im Auftrag des Verkehrswertgutachters). Andererseits gibt es viele Mängel deren "Wert" im Verhandlungsspielraum untergeht.

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    Mach mal langsam. Hier hilft das Sprichwort "Kommt Zeit, kommt Rat."

    Wer weiß schon, was die "nicht definierte Zukunft" bringt?


    Ich habe einmal ein geerbtes Haus verkaufen müssen. Der Notar hat sinngemäß in die Urkunde geschrieben, dass ich nicht in dem Haus gelebt habe, Baulaie bin und deshalb keine Verantwortung für etwaige Mängel übernehmen kann.

  • R.B.: Rechtliche Bewertungen sind offenbar nicht so Dein Ding. Der Verkäufer muß bereits über dem ihm bekannten Verdacht eines Mangels belehren, um eine Haftung wegen arglistiger Täuschung zu entgehen. Für den Käufer schwierig zu beweisen, aber mitunter gelingt auch das.


    Dem Verkäufer hilft auch kein Gutachten, wenn er den Sachverständigen nicht über ihm bekannte Mängel oder den Verdacht von Mängeln, die nicht für jedermann beim bloßen Hinsehen zu erkennen sind ( z.B. fehlende Baugenehmigung ), unterrichtet hat.


    Bereits die Kenntnis eines ungewöhnlichen Sachverhalts ist hinweispflichtig. Der Verkäufer muß nicht positiv wissen, dass es sich bei dem ihm bekannten Sachverhalt um einen Mangel im Rechtssinne handelt, denn das ist eine Rechtsfrage.

  • Jetzt wartet doch den Freitag ab.

    Falscher thread?


    Der Verkäufer muß

    Ich habe nicht geschrieben, dass er ihm bekannte Mängel verschweigen soll.


    Abgesehen davon, dass er gar nicht verkaufen möchte, und der Erbfall (hoffentlich) in weiter Ferne liegt, sehe ich kein Risiko so lange er ehrlich bleibt. Streiten kann man sich natürlich immer.


    Der Notar hat sinngemäß in die Urkunde geschrieben, dass ich nicht in dem Haus gelebt habe, Baulaie bin und deshalb keine Verantwortung für etwaige Mängel übernehmen kann.

    So eine ähnliche Formulierung habe ich auch in einen Vertrag aufnehmen lassen. Den genauen Wortlaut müsste ich jetzt aber zuerst nachschauen, sinngemäß "Der Zustand ist dem Alter entsprechend und dem Käufer durch Besichtigung vor Ort bekannt. Er wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund des Alters Sanierungsarbeiten fällig werden können......". So oder so ähnlich wurde das formuliert, ist schon ein paar Tage her.


    Noch länger zurück, anderes Objekt, ca. Bj. 195x, anderer Notar, da steht im Vertrag auch so eine Formulierung, nur etwas kürzer. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat er eine pauschale Formulierung geändert und das Alter der Immobilie hervorgehoben, aber das ist schon über 20 Jahre her.

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  • Worte sind " Schall und Rauch " und helfen nicht, wenn der Verkäufer von nicht offensichtlichen Mängeln oder dem Verdacht Kenntnis hat und den Verkäufer hierüber nicht aktiv unterrichtet.


    Beispiel: Verkäufer verkauft " unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung " eine Wohnung in einer ETW-Anlage, die aus einem Haupthaus und drei hieran angrenzenden EFH´s besteht. In einem der EFH´s kam es bereits zuvor zum Eintritt von Feuchtigkeit im EG. In mehreren Eigentümerversammlungen wurde darüber diskutiert, ob der Sondereigentümer des EFH´s oder die WEG die Kosten für die Mangelbeseitigung zu tragen hat. Die WEG steht auf dem ( falschen ) Standpunkt, dass der Sondereigentümer sich hierum auf eigene Kosten zu kümmern hat. Das wird so in den Protokollen festgehalten.


    Verkäufer der DG-Wohnung im Haupthaus belehrt den Käufer hierüber nicht. Er ist der Ansicht, den Käufer nicht aufklären zu müssen, weil das Haupthaus und seine Wohnung " mangelfrei " sind und er mit dem EFH " nichts zu tun " hat.


    Käufer stellt - war jedenfalls mein Eindruck - erst nach dem Einzug fest, dass die ETW-Anlage in der Einflugschneise des Düsseldorfer Flughafens liegt und versucht, den Kaufvertrag zurückabzuwickeln. In einer weiteren ETW-Versammlung mit dem Käufer wird erneut über den Feuchteschaden diskutiert ( Sondereigentümer akzeptiert die Ablehnung der Kostenübernahme nicht ). Käufer läßt sich daraufhin vom Verwalter die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen vorlegen, denen zu entnehmen ist, dass über den Feuchteschaden schon früher diskutiert wird. Er stützt hierauf seine Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises, Maklerkosten, Grunderwerbssteuer, Umzugskosten.


    Im Verlauf des Rechtsstreits stellt sich heraus, dass der Anteil des Käufers für die Mangelbeseitigung " nur " rund 800,00 € betragen wird.


    Der Fall ging bis zum BGH. Der BGH hat die arglistige Täuschung bejaht. Der Verkäufer habe ausweislich der Protokolle von dem Mangel positive Kenntnis gehabt. Die falsche rechtliche Einschätzung ( "n geht mich nichts an " ) entlastet ihn nicht. Auf die Höhe der Mangelbeseitigungskosten komme es nicht an; es handele sich jedenfalls nicht um eine Bagatelle.


    Der Verkäufer hat den Prozess gleichwohl verloren, weil sein Anwalt dem Verkäufer - ohne Not und rechtlichem Erfordernis - eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt und der Verkäufer innerhalb dieser Frist erklärt hat, dass er dem Käufer die anteiligen Kosten der Mangelbeseitigung in voller Höhe ersetzen wird und er dies, sofern vom Käufer gewünscht, auch noch durch Gestellung einer Bankbürgschaft in unbeschränkter Höhe absichern wird.


    Das hielt der Käufer für unzureichend und hat geklagt.


    Nach BGH ein Fehler, weil der Käufer bei Arglist sofort hätte klagen dürfen, er durch die Fristsetzung aber zu erkennen gegeben hat, dass sein Vertrauen in den Verkäufer noch nicht restlos zerstört ist und er das Angebot nach Treu und Glauben hätte annehmen müssen. Denn der Verkäufer hätte ihm fremden EFH nicht nachbessern können. Es sei klar gewesen, dass dies nur die WEG erledigen könne und hierfür sei dem Käufer eine zureichende Absicherung gewährt worden.


    Ob der Verkäufer-Anwalt die ETW gegen Zahlung des Ursprungskaufpreises nebst allen angefallenen weiteren Kosten übernommen hat, habe ich leider nicht erfahren.

  • Geht das alles nicht ein bisschen zu weit? So wie ich bisher mitbekommen habe, ist jeder Fall vor Gericht ein Einzelfall und von vielen Faktoren abhängig.Im Übrigen ticke ich so, dass ich lieber einen Mangel zu viel aufzähle, als einfach die Klappe zu halten, nur weil ich scharf auf das Geld des Käufers bin.


    Das handle ich bei Fahrzeugen und sonstigen Gerätschaften so, und das würde ich bei einem Haus erst recht nicht anders machen.