Schuppen, Carport, Gewächshaus und Trennwand

  • Guten Morgen

    Ich habe kommende Woche Besuch angekündigt bekommen vom Bauamt, weil Nachbarn es weniger gut meinen.

    Vorweg, ich bewohne ein wochenendhaus dauerhaft, Fläche 75 2 1,5 Etage. 680m2 Grundstück in der Nähe von neuruppin. (Brandenburg)

    Wir zogen von NRW mit 3 Hunden hier her, erbauten das Haus und deckten Dach usw selbst. (2 Frauen).

    Aufgrund das wir Hunde haben und ein Zeltplatz errichtet wurde wenige Meter von uns, sind freilaufende Hunde die an Zaun permanent Stress machen. Da ich ohnehin zu viel Kfz hab, wollte ich ein Carport bauen, gesagt getan.

    Vorher hab ich mich bei Nachbarn erkundigt wegen Antrag. Keiner hat einen jemals gestellt, weil es unter 50m2 sei. Im Internet steht gleiches.

    Das Carport machte ich komplett zu, das es zum Schuppen und Garage wurde

    Mein Nachbar gegenüber ist Übergriffig und erhielt wegen Androhung Gewalt schon Anzeigen von mir und dem anderen Nachbar von ihm.

    Der Schuppen hat innen eine Werkbank für Tischler, jede Menge Maschinen, hobel etc.

    Es soll mein buli dort rein gestellt werden, weil ich bei den Preisen ihn kaum nutzen kann.

    Auch eine Terrasse baute ich dieses Jahr in Juni 8*3m und eine überdachung, da das Holz als Boden vom Regen zerstört werden konnte es schöner ist.

    Auch hier gucke ich bei Nachbarn, die sogar deutlich größer als meine ist. Ebenfalls unter 30m2, ebenfalls hat keiner der Nachbarn einen Antrag benötigt. Also stellt e ich auch keinen, es sind immerhin 8 gefragt worden.

    Dann hab ich zum Schutz der Hunde eine Wand aus Holz am Zaun errichtet, Höhe 2,20m. Und davor Holz für den Kamin gestapelt.

    Ein Gewächshaus wurde ebenfalls im Mai dieses Jahr aus Glas und Holz errichtet. Alles ca 25 cm vom Zaun.

    Der Nachbar der direkt daneben ist, nutzt das Grundstück für 3x Jahre zum Rasen mähen, da er ein weiteres Grundstück daneben hat.

    Er lässt seinen Hund, sofern er mal da ist, einfach laufen und der Hund springt über den Zaun und würde mit unseren in Konflikt kommen, was ich zu verhindern dachte mit dem Zaun.

    Nun kam Post

    Ich hab ehrlich keine Ahnung vom Recht. Bisher nahm ich an, dass alles ok sei. Wohl doch nicht

    Mühevoll hab ich alles allein, ich meine wirklich komplett allein errichtet. Meine linke Hand ist total schaden was so extrem erschwerend ist und nun das.

    Ich bin wenig an Streit oder sonstiges interessiert.

    Beim Lesen von den ganzen Gesetzen las ich das ich eine Anfrage oder bescheid zur Errichtung geben müsste, was ich nicht tat.

    Wie könnte ich erreichen, dass das nicht entfernt werden muss?

    Zum Umfeld

    Jeder hier hat eine überdachte Terrasse, oftmals seitlich mit Fenster zu gemacht.

    Auch hat jeder ein Schuppen, Garage oder Carport und Anbauten ohne Ende.

    Das das Amt jetzt hier viel zu tun hätte könnte ich mir vorstellen. Ich bin nicht interessiert andere in den Fokus zu bringen, dennoch verstehe ich gern unterschied nicht

    Es gibt hier kein b Plan, noch sonstiges. Es ist ein Erholungsgebiet

    Mit mir wohnen noch einige andere hier im selbigen Ort und Haus

    Ich hab schiss, das ich alles entfernen muß

    Gibt's ein Weg der es offiziell machen könnte???

    Es ist dringend, da Freitag das Amt vor der Tür steht.

    Danke

  • Gibt's ein Weg der es offiziell machen könnte???

    Nein. Widerrechtlich errichtete Anlagen kann man nicht "offiziell" machen. Man kann nur versuchen diese so abzuändern, dass sie genehmigungsfähig sind. Ist das nicht möglich dann müssen diese wieder entfernt werden.


    Also stellt e ich auch keinen, es sind immerhin 8 gefragt worden.

    Was Nachbarn sagen oder tun ist völlig egal, es geht ausschließlich darum, ob die Nutzung des "Wochenendgrundstücks" und dessen Bebauung rechtmäßig ist. Du bist für Dein Handeln verantwortlich, nicht Deine Nachbarn.


    Es ist dringend, da Freitag das Amt vor der Tür steht.

    In dieser kurzen Zeit wirst Du weder einen Anwalt finden noch bei Bedarf einen Sachverständigen.


    Mein Vorschlag wäre, Termin abwarten und schauen was das Bauamt zu bemängeln hat. Dann kann man konkrete Punkte besprechen und Lösungen finden. Für alles andere reicht die Zeit nicht.


    Nach Deiner Beschreibung hast Du einfach wild drauf los gebaut, und das geht natürlich nicht.


    Nur mal als Beispiel.

    Ob eine Terrasse verfahrensfrei ist, das hängt nicht nur von den Abmessungen ab, sondern auch vom Platz auf dem Grundstück wo die Terrasse errichtet wird (Abstand zur Grenze etc.).


    Deine Aktion mit dem Carport, der dann zu einer Garage und Werkstatt mutiert ist natürlich der Knaller. Ein Carport und eine Garage sind bereits zwei völlig unterschiedliche Dinge, und eine Werkstatt in einer Garage ist normalerweise sowieso nicht zulässig, um so etwas genehmigt zu bekommen greifen noch viele zusätzliche Anforderungen (Abtrennung, Brandschutz etc.).


    Dann hab ich zum Schutz der Hunde eine Wand aus Holz am Zaun errichtet, Höhe 2,20m. Und davor Holz für den Kamin gestapelt.

    Ein Gewächshaus wurde ebenfalls im Mai dieses Jahr aus Glas und Holz errichtet. Alles ca 25 cm vom Zaun.

    Ich bezweifle, dass die 2,2m Höhe zulässig sind, übliche Höhen liegen um die 1,8m, das dürfte in Brandenburg nicht viel anders sein. Holzstapel können, insbesondere wenn diese überdacht werden, eine bauliche Anlage darstellen, die man nicht so einfach auf´s Grundstück stellen kann, schon gar nicht auf die Grundstücksgrenze (max. Länge etc.) Zusammen mit einem Gewächshaus und vielleicht noch weiteren baulichen Anlagen hat man die zulässige Länge schnell überschritten. Falls die Anforderungen ähnlich wie in BaWü sind, dann darf die maximale Länge 9m betragen, an allen Grenzen zusammen 14 oder 15m (bitte nachlesen).


    Kurz gesagt, Du hast so viele Baustellen, da weiß man gar nicht wo man anfangen soll. Man müsste jetzt erst einmal anfangen zu sortieren, oder halt abwarten was das Bauamt sagt. Innerhalb weniger Tage kann man nicht die Probleme lösen die sich (vermutlich) über Jahre angesammelt haben.

    Ich glaube jetzt nicht, dass das Bauamt sofort mit einer Abrissverfügung unter´m Arm auf dem Grundstück steht, man hat also noch die Chance das Ergebnis abzuwarten und vielleicht eine Lösung zu finden mit der das Bauamt leben kann. Es wäre natürlich denkbar, dass der Karren bereits so tief im Dreck steckt, dass diese Chance vertan wurde. Niemand hier kennt die Vorgeschichte.

    Sollten Deine Konstruktionen eine Gefahr für Leib und Leben darstellen (Bsp.: mangelhafte Statik, Einsturzgefährdung o.ä.) dann sieht die Welt wieder anders aus, aber das würde ich jetzt mal nicht unterstellen.

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  • Das war auch mein Gedanke, ob vielleicht noch von dieser Seite Probleme drohen. Andererseits müsste es bei 75m² vermutlich eine Baugenehmigung geben in die man schauen könnte (Alter des Gebäudes?),.......... oder aber es waren einmal 50m² die einfach mal so errichtet wurden, und die sind jetzt zu 75m² mutiert. Dann gibt es natürlich nichts wo man reinschauen könnte.


    Handelt es sich um Außenbereich bzw. ein Sondergebiet (Wochenendgrundstücke) dann müsste festgelegt sein, ob die Wochenendhäuser zum dauerhaften Wohnen genutzt werden dürfen. Ich würde auch nicht ausschließen, dass diese Art der Nutzung nur geduldet wird, was die Eigentümer natürlich in eine schwierige Situation bringt.


    Auf jeden Fall


    Kurz gesagt, Du hast so viele Baustellen, da weiß man gar nicht wo man anfangen soll.

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  • ebenfalls hat keiner der Nachbarn einen Antrag benötigt.

    Vielleicht hat keiner einen Antrag GESTELLT, es wäre aber welche nötig gewesen.

    So funktioniert Gesetzgebung nun mal nicht, X Menschen sind für/gegen etwas und dann wird es Gesetz? NEIN.


    Der Rat von R.B. ist der einzige, der jetzt auf die Schnelle was bringt. So schnell findest Du werder einen Anwalt für Baurecht noch eine(n) Architekt(in/en).

    Also ganz lieb sein, anhören, was die wollen und DANN agieren. Klar, das Kind liegt dann im Brunnen. Aber da liegts jetzt schon.

    Und ganz ehrlich - so ganz kaufe ich Dir Deine Naivität nicht ab. Eher schon sehe ich da Schlitzohrigkeit oder Bauernschläue.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ich hab mir wirklich nichts blödes bei gedacht. Und naiv war ich wohl, wohl zu sehr. Und böse Absichten hege ich generell nicht sogar unseren Bürgermeister vom Ort frage ich einst und auch er sagte, du darfst nicht größer als 50m2. Also verwarf ich den Gedanken Antrag ich meine es hier absolut authentisch und aufrichtig. Wenn ich lügen würde bekäme ich keine ehrliche Antwort

  • Dann sollte von dieser Seite kein Problem auftreten, vorausgesetzt es wurde so gebaut wie genehmigt. Ich würde mal in die damalige Genehmigung schauen, damit Du zumindest hier auf der sicheren Seite bist.


    Bleiben also die anderen, etwas unübersichtlichen, Baustellen.

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  • Hab mich strickt nach den Vorgaben gehalten. Abfrage terrasse stellte ich damals schon und wurde abgewunken, dass das nicht nötig sei.... So begann es

  • Ich hab in der Tat viel gemacht, naiv und wohl zu gutgläubig

    Nur, ich werde demnächst keine linke Hand mehr haben, weshalb ich so Gas gab....

    Ich weiß auch x das das keinen interessiert... Das war nun mal eines der vielen Gründe... Darin so viel zeitgleich und das für eine 49 jährige Frau mit Vollzeit Job in der Pflege

  • Die Mitleidsnummer (Frau, behindert, arm, tierlieb....) würd ich dem Amt gegenüber lieber nicht anstimmen. Das läßt die erstmal kalt und verärgert die im Zweifel sogar noch. Wäre also kontraproduktiv.

    Die Karte kannst Du immer noch ausspielen, wenn das Fristen setzen sollte.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Nur weil eine Baugnehmigung nicht nötig ist, bedeutet das noch lange nicht, dass man einfach so bauen kann wie es einem beliebt. Ohne die entsprechenden Kenntnisse hat man schnell irgendwelche Vorschriften missachtet.


    Die entscheidende Frage ist jetzt, welche Punkte bemängelt werden und ob man diese einfach beseitigen kann. Deine Holzwand mit 2,2m Höhe ist sicherlich schnell auf 1,80m (o.ä.) gekürzt. Einen Holzstapel kann man auch umsetzen, bei der Grundstücksgröße findet sich sicherlich ein Platz.


    Eine Terrasse und eine Terrassenüberdachung kann verfahrensfrei sein, bei 3 x 8m sollte das klappen, bei uns wären 30m² für eine Terrassenüberdachung verfahrensfrei. Bauchschmerzen würde mir persönlich der Carport bereiten der zur Garage und Werkstatt mutiert ist.


    Aber wie gesagt, aus der Ferne lässt sich das schwer einschätzen, zumal wenn man die Vorgeschichte nicht kennt. Ich weiß ja nicht einmal, was nun der Anlass für den Termin vor Ort ist, geschweige denn kenne ich die Situation vor Ort.

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  • Ralf, das ist kein Scherz. Alle ärztlichen Unterlagen für die Klage gegen eine Klinik hab ich vor Ort. Das ist kein Alibi sondern Tod ernst. Behinderung hab ich vorliegend, pflegegrad auch... Es geht nicht darum, es geht um das bauen... Auch meine Motive dahinter und keine böse Absichten.. Ich merke inzwischen selbst das ich nicht vertrauen hätte dürfen... Hab ich nun mal, nun steht die Konsequenz an was ich tun könnte... Mehr wollt ich nicht wissen und ob für alles tatsächlich ein Antrag nötig wäre. Im Internet steht bis 50m2 frei usw und offenbar ja wohl doch nicht... Das sind Fragen die ich geklärt wissen möchte bevor sie vor meiner Tür stehen

  • Ich hab in der Tat viel gemacht, naiv und wohl zu gutgläubig

    Na ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich denke das ist bekannt. Ich glaube aber nicht, dass hier schon der Weltuntergang droht, aber wer weiß was da schon die letzten Jahre im Hintergrund gelaufen ist.


    Die Erfahrung mit unserem Bauamt zeigt, dass die ganz vernünftig sind, schließlich gelten Vorschriften für beide Parteien. Was die Jungs (bei uns gibt es da keine Mädels) gar nicht mögen ist, wenn sie das Gefühlt haben verar.... auf den Arm genommen zu werden. Kompromissbereitschaft zeigen ist nicht die schlechteste Strategie, und dann auch die Kompromisse umsetzen.

    Vielleicht hilft das auch bei Euch.


    Was ich für eine schlechte Strategie halte:

    - Jammern

    - Naivität als Entschuldigung

    - Fehler bei Anderen suchen


    Fakt ist doch, Du hast das Zeug gebaut, also musst Du auch den Kopf dafür hinhalten. An sich ist es völlig egal warum beispielsweise der Sichtschutz jetzt zu hoch ist, denn er ist nun einmal zu hoch, das kann man einfach nachmessen. Also muss das geändert werden. Ob Du einen schlechten Tag hattest oder eine göttlich Eingebung das spielt keine Rolle. Je mehr Du auf den (evtl. widerrechtlichen) Status Quo bestehst, um so länger dauert die Sache, und am Ende wirst Du es doch nicht verhindern können.


    Dein Problem wird sein, dass Du die Aktion fachlich nicht einschätzen kannst, und so schnell kriegst Du auch keinen Fachmann vor Ort der Dich unterstützt. So wird es natürlich schwierig Deine Rechte durchzusetzen wenn die Gegenseite nur Deine Pflichten sieht.


    Also bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten.


    sogar unseren Bürgermeister vom Ort frage ich einst

    Was lernen wir daraus? Bei wichtigen Dingen immer schriftlich kommunizieren. Menschen sind vergesslich, egal ob Bürgermeister oder Bundeskanzler.

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  • . Im Internet steht bis 50m2 frei usw und offenbar ja wohl doch nicht..

    Was hast Du denn immer mit den 50m²? Geht es Dir um das Gebäude? Garage? Holzstapel? Terrasse?


    Und noch einmal, verfahrensfrei bedeutet nicht, dass man tun und lassen kann was man will. Verfahrenfrei sagt nur aus, dass man keinen Bauantrag stellen muss. Natürlich muss mal alle Gesetze und Verordnungen einhalten, bis hin zu einer Menge technischer Regeln (Standsicherheit etc.).

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  • Ja, ich hab verstanden, dass ich falsche Wege in unbedacht gegangen bin

    Völlig egal..

    Was könnte auf uns zu kommen? Entgegnung, Aussage? Es ist eine von bis Bestimmung die ich finden kann, da nichts detailliert ist und alles sehr sehr vage.

    Ich würde sagen, das alle Fett Näpfe wohl meine waren..

    Könnte man danach noch einen stellen? Vermutlich nicht.... Gibt's Regelungen zum Sterben lassen evtl?

  • Was könnte auf uns zu kommen? Entgegnung, Aussage?

    Was meinst Du mit "Entgegnung" oder "Aussage"?


    Was passieren kann das hängt davon ab um welchen Verstoß es sich handelt. Ich hatte bereits das Beispiel mit dem Sichtschutz und den 2,2m gebracht. Dann wird eben der Sichtschutz geändert oder ein Sichtschutz gebaut der nur die zulässige Höhe aufweist.


    Da gibt es keine Enteignung und es wird auch niemand standrechtlich erschossen. Auch ein Abriss kommt nur dann in Frage wenn man die Anlage nicht so ändern kann (oder möchte), dass sie allen Vorschriften entspricht.


    Kann man hier Fotos hoch laden?

    Aber klar doch. Einfach das Bild unter Dateianhänge hochladen und dann in den Text einfügen (Vorschau einfügen).

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  • Off-Topic:

    Aber klar doch. Einfach das Bild unter Dateianhänge hochladen und dann in den Text einfügen (Vorschau einfügen).

    Und bitte vor dem Hochladen jedes einzelnen Bildes bedenken, dass die hochgeladenen Bilder danach dauerhaft öffentlich zu sehen sein werden. Es sollten also nur Dinge zu sehen sein, die dauerhaft öffentlich bleiben können und keinesfalls Personen zeigen, deren Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt werden könnten.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich hatte mich verschieben, nicht Enteignung.

    Ok, dann besser keine Fotos. Heißt das, wenn ich Glück hab muß ich nur die Hälfte entfernen?

    Es stehen vier Fahrräder, 2 Motorrad drin, andere Seite hobel Bank und Werkzeug. Seufz....

    Dann bin ich gespannt was an Freitag kommen wird. Da ich mir frei nehmen muss, darf ich zum Dank die Zeit nacharbeiten.

    Und eine Terrasse? Gilt vermutlich das gleiche.... 90%des Holzes stammt aus einem Dachboden der abgerissen wurde, jedes einzelne Brett (auch das ganze Gewächshaus besteht einzig allein aus gebrauchten Material). Wurde entnagelt, geschliffen bis zum erbrechen... Dafür nahm ich einst Urlaub, allein dafür und ich könnte gerade heulen ohne Ende.... Und ich heule nie.

    Kann man wohl nix machen, wie sagt man so schön, Dummheit schützt vor Strafe nicht..

  • Heißt das, wenn ich Glück hab muß ich nur die Hälfte entfernen?

    Wenn Du Glück hast dann musst Du gar nichts entfernen, vielleicht etwas anpassen, und wenn Du Pech hast, dann sind die Abweichungen so gravierend, dass eine Änderung nicht möglich ist. Aus der Ferne lässt sich das nicht beurteilen.


    Beispiel:


    andere Seite hobel Bank und Werkzeug. Seufz....

    Holzarbeiten und Garage vertragen sich aber gar nicht. Gerade bei Holzarbeiten gibt es eine Menge Späne und Staub, und das Zeug brennt wie Zunder. Holzstaub und Zündquellen sind eine explosive Mischung, das lernt aber jeder Tischler Lehrling schon im 1. Lehrjahr.

    Wenn Du also darauf bestehst, dass das weiterhin eine "Holzwerkstatt" sein soll, und gleichzeitig noch Motorräder und jetzt auch noch ein Bulli da rein sollen, dann ist die Chance für eine Genehmigung gleich Null. Überlege daher, ob Du entweder die Werkstatt woanders unterbringen kannst, evtl. abgetrennter Bereich (Brandschutzbestimmungen beachten) oder auch in einem separaten Gebäude, oder ob Du für die Fahrzeuge einen anderen Platz findest.


    Was man auf Deinem Grundstück noch bauen kann bzw. bauen darf das sagt mir meine Glaskugel nicht, wir sollten nicht vergessen, dass es sich um ein Wochenendgrundstück handelt. Ich wäre schon erstaunt wenn man hier eine Garage bauen dürfte, aber meine Glaskugel kann sich auch täuschen. :haue:


    Was Deine Terrasse mit Überdachung betrifft, so schätze ich mal, wenn diese nicht zu nah an einer Grundstücksgrenze ist und auch die Statik passt, dann sollte das verfahrensfrei und in Ordnung sein. Ob es sonst noch irgendwelche Fallstricke gibt das wird der Termin zeigen. Auch hier gilt, anhand Deiner Beschreibung kann man das nicht seriös beantworten.Die Abmessungen scheinen zumindest zu passen.


    Was stand denn alles in dem Schreiben das Du bekommen hast? Gab es zuvor schon irgendwelchen Schriftwechsel?

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  • Es wäre für Dich sinnvoll, Dich schon vor dem behördlichen Besuch zu informieren, was auf Deinem Grundstück baurechtlich zulässig ist, um bei dem Termin am Freitag alle Fragen so beantworten zu können, dass idealerweise möglichst viel nachträglich genehmigt und nur ganz wenig verändert werden muss. Du bewegst Dich da auf einem baurechtlichem Minenfeld, denn zusätzlich zu einem Nutzungsverbot mit sofortiger Wirkung drohen (Teil-) Rückbau und Bußgeld.


    Mit dem Bauplanungs- und - ordnungsrecht kennen sich Leute mit Bauvorlageberechtigung (= Architekten u.a.) und mit Erfahrung in brandenburgischen Wochenendhausgebieten noch besser aus als Fachjuristen. Anhand von Fotos, besser einer Ortsbesichtigung, sollte eine vernünftige erste Bewertung schnell, also innerhalb weniger Tage, möglich sein. Den Zeitaufwand schätze ich auf 5 - 10 Stunden, bei Kosten zwischen 50 und 100 € / Std. zzgl. Fahrtkosten. Aus dem Forum denke ich da gleich an Thomas T. aus Oranienburg.


    (Da fällt mir noch ein: Mein Büropartner hat sich letzte Woche erst mit einer entsprechenden Anfrage für ein Wochenendgrundstück bei Neuruppin beschäftigt. Seine Kontaktdaten könnte ich bei Interesse gerne weitergeben.)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich glaube Thomas hat Urlaub.

    Das scheint mir auch so. Dennoch wollte ich auf ihn zuerst hinweisen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Glaube nie was Nachbarn sagen. Gerade in Sachen Bau ist unter Laien viel Unwissen und falsches Verständnis unterwegs. So kann ein Kenntnisgabeverfahren durchaus als frei beschrieben werden und schon tappt man in die Falle.


    Wenn es aber tatsächlich so zutrifft, das viele rundherum so verfahren sind, dann könnte es in der Nachbarschaft lustig werden, wenn sich das Bauamt auch dort mal umschaut, wenn man schon mal da ist... Die Temperatur könnte frostig werden... :)

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Das Haus ist mit Genehmigung errichtet worden, vor knapp dreii Jahren

    Sorry wenn ich hier noch einmal nachhaken muss, wurde das als Wohngebäude also zum dauerhaften Wohnen genehmigt? Stand dort vorher schon ein Gebäude? Ist die Erschließung gesichert?

    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass es hier um etwas mehr geht als nur um einen Holzstapel an einem etwas zu hohen Zaun/Sichtschutz.


    Vielleicht noch als Ergänzung. Du schreibst einerseits, dass es sich um ein Wochenendgrundstück handelt, andererseits gibt es keinen B-Plan. Das würde bedeuten, dass ein dauerhaftes Wohnen dort nicht zulässig ist. Ich verstehe daher nicht, wie angeblich ein Gebäude zum dauerhaften Wohnen genehmigt wurde.


    Denkbar wäre nur, dass man die Änderung im Baugesetzbuch (§12 Abs. 7) aus dem Jahr 2017 oder 2018 (das genaue Jahr weiß ich jetzt nicht) umgesetzt hat, aber dann müsste es einen B-Plan geben, den es nach Deiner Aussage aber nicht gibt.


    Dann wurde anscheinend noch ein Zeltplatz errichtet der direkt angrenzt. So einen Zeltplatz kann man nicht so einfach auf einer grünen Wiese errichten. Das könnte darauf hindeuten, dass es sich doch um Wochenendgrundstücke handelt.


    Unter diesem Gesichtspunkt könnte ich auch verstehen, dass Du Dir Sorgen machst ob Du morgen ausziehen musst.

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  • Genau das ist auch meine Befürchtung beim Lesen gewesen: Ein Wochenendhaus, das zum dauerhaften Wohnen genutzt wird. (Das dauerhafte Wohnen könnte also untersagt werden) Nämlich genau aus dem Grund, damit nicht dann doch entsprechende Bauten/Erweiterungen erstellt werden - was leider bei Dir passiert ist. Inklusiver der Änderungen der ursprünglichen Nutztung. Für Garagen und Carports gibts nämlich andere Regelungen als für normale Gebäude


    Bei einer Nutzung eines Wochenendhauses zu einem normalen Wohnhaus greift beispielsweise auch das GEG (früher EnEV). (Wobei, bei kleiner Wohnflächekönnte es wieder rausfallen)


    Ja, ich fürchte, dass da zuviel Naivität/Gutgläubigkeit auf der einen Seite und Halbwissen bzw Unwissen auf der anderen Seite geherrscht hat.


    Jetzt hör Dir erst mal an, was gesagt wird.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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