Energieeinsparverordnung (?) 2022

  • Alle Welt redet von der ominösen neuen Energie(ein)sparverordnung etc...


    zB


    Neue Verordnung: Kältere Räume, weniger Licht
    Reduzierte Temperaturen in öffentlichen Räumen, keine angestrahlten Denkmäler: Der Gas- und Energieverbrauch soll bundesweit sinken. Heute tritt der erste Teil…
    www.tagesschau.de


    und das jene ab heute gälte.

    Aber ich verzweifle gerade diese Verordnung zu finden. DAS KANN DOCH NICHT SEIN ! In welcher Bananrepublik leben wir denn?


    Kann mir jemand helfen?

  • Bist Du eine Behörde, die ab heute Abend die Festbeleuchtung abschalten muss oder weißt Du nicht, wie Du Dein Homeoffice auf 19°C bekommst? 😉




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Bis jetzt gelten alle Sparverpflichtungen nur für öffentliche Gebäude und Anlagen.




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Den nichtamtlichen Text findest Du unter: energiesparverordnung_lesefassung_bf.pdf




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Die neue Verordnung heißt Energiesparverordnung und stammt aus dem Jahr 2022. Eine Energieeinsparverordnung ist momentan nicht in Kraft. Die letzte ging im noch relativ jungen GEG (Gebäudeenergiegesetz) auf.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Die neue Verordnung heißt Energiesparverordnung und stammt aus dem Jahr 2022. Eine Energieeinsparverordnung ist momentan nicht in Kraft. Die letzte ging im noch relativ jungen GEG (Gebäudeenergiegesetz) auf.

    Um ganz korrekt zu sein: Wenn ich es richtig verstehe ist der Verordnung in zwei Teile unterteil:

    1. Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV)
    2. Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversugungsicherungsmaßnahmenverordnung - EnSimiMaV)

    Die Texte können hier gefunden werden.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)



  • Darf ich jetzt mit Strom aus meiner netzgekoppelten PV heizen oder nicht?
    Ist mir zwar eh egal weil das sowieso keiner kontrolliert aber mal aus Interesse...

  • Darf ich jetzt mit Strom aus meiner netzgekoppelten PV heizen oder nicht?

    Zitat

    §4

    Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken

    In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten ist die Beheizung von privaten, nicht- gewerblichen, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz untersagt.

    Wenn Deine PV direkt liefert sehe ich als jurist. Laie keinen Hinderungsgrund.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Nicht, wenn der Strom aus dem Netz kommt. Aus der PV Anlage schon.

    elektrische Energie ("Strom") hat ja keine Identität sondern es ist einfach ein Netz. Technisch gesehen gehört auch die Hausinstallation zu diesem Netz.


    Abrechnungstechnisch kommt der Strom natürlich aus der PV - aus dem Netz ist es mir eh viel zu teuer.

  • Abrechnungstechnisch kommt der Strom natürlich aus der PV - aus dem Netz ist es mir eh viel zu teuer.

    Dann hättest du eine Inselanlage :P und bräuchtest nicht fragen


    Aber als Paragraphkacker sollt man erstmal alles durch pfrüfen:

    handelt es sich um:

    einen Arbeitsplatz

    eine Werbeanlage

    werden therapeutische Anwendungen durchgeführt

    ....


    bei genügend erregung rechtzeitig in das kühle nass springen


    oder ein paar Meter schwarzer schlauch oder themische solarpanels

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • Darf ich jetzt mit Strom aus meiner netzgekoppelten PV heizen oder nicht?
    Ist mir zwar eh egal weil das sowieso keiner kontrolliert aber mal aus Interesse...

    Genau das ist es.... vor lauter bescheuerten Vorschriften, die keiner mehr nachvollziehen kann, macht am Ende jeder grad was er will.

    Und kontrollieren kann das sowieso keiner.

    Und ja - wir sind der Bananenrepublik schon sehr nahe.


    Gruß

  • Und ja - wir sind der Bananenrepublik schon sehr nahe.

    Du kennst Bananenrepubliken vom nahen?

    Ich scho - Meilenweit sind wir davon weg


    Wir sind eine Lobbyrepublik

    zweigt sich doch

    Robert wir müssen Energiesparen insb. beim Gas

    aÄhm ja warme Pools könnte man ja einsparen und es ist ja eh bald herbst winter...

    Also keine kein gas und kein strom.


    Robert aber der PV ist doch öko

    ja gut dann nur wenn er aus dem Strom aus dem netz kommt.

    ...

    Wahlweise Anlass Rufe aus der Seite einsetzen


    Das BMWI ist sicher das am wenigsten intressenbeinflusste Ministerium wo keine lobbygruppierung ja Verordnungen geschrieben hat


    Als bayr landwirt ist ma da schon abgehärtet

    Das sich leicht eine Verordnung findet in bay eher nicht.

    Irgendwo gibts dann ne erläuterung die gerne mehr Fragen aufwirft aber auch nicht sonderlich verständlich

    Die Erklärungsübermittler sind längst finanziellen kapriolen der staatsregierung zum opfer gefallen

    Ziemlich sicher findet man in einem anderen Bundesland ( z.B.) eine verständliche erklärung

    über die freut sich dann auch der staatlich erklärbär der noch existiert (amtl. fachberater)

    Der Bund verweist auf dei Länder

    und ob dies die Umsetzung der EG verordnung darstellt weisst du nur wenn du dreisparchig bist

    deutsch englisch französisch

    es könnte sein das man beim übersetzen sprachlich falsch abgebogen ist ( kommt seltener vor als das internet den eindruck erweckt)

    Ohne online kenntniss bist schon am Anfang raus.

    Sollte man Förderungen beziehen und sich selber verlaufen haben ist das strafbewehrt (Subventionbetrug)

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • SirSydom : Mich hat der Name dieser Verordnung auch sehr irritiert. Verwechslungen leicht möglich.


    Kontrollen? Nunja, ich sehe ja, was bzgl der OGD los ist. Die steht zwar im GEG , ist aber letztlich den meisten Leuten nicht bekannt und wird auch nicht kontrolliert.

    Achja, die Gesetzgebung - seufz-

    Die Intention dahinter ist ja löblich, aber geht im Wust von Paragraphen unter.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Ich musste für mich jetzt erst mal den Unterschied zwischen Verordnung und Gesetz heraussuschen.

    Falls es noch jemanden interessiert und unwissend ist:

    Zitat

    Rechtsverordnung

    Eine Rechtsverordnung wird nicht vom Bundestag als Gesetzgeber, sondern von der Exekutive, also der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung, erlassen. Die Voraussetzung für eine Rechtsverordnung ist allerdings eine gesetzliche Ermächtigung. In dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt werden. Obwohl die Rechtsverordnung nicht in einem Gesetzgebungsverfahren erlassen wird, ist sie dennoch verbindliches Recht. Während ein Gesetzgebungsverfahren meist relativ langwierig ist, können Verordnungen schneller erlassen und geändert werden. Daher ist es in vielen Bereichen üblich, dass der Bundestag Details (vor allem des Verwaltungsvollzugs) nicht selbst durch ein Gesetz regelt, sondern die Verwaltung ermächtigt, dies in Rechtsverordnungen zu tun.

  • geil.


    Zitat

    So funktioniert das bei der neuen Verordnung nicht. Diese enthält keine Bußgeldvorschriften. Das heißt, wenn zum Beispiel ein Ladenbesitzer ertappt wird, wie er die Ladentür hinter einem Kunden nicht zügig schließt, hat das örtliche Ordnungsamt keinerlei Handhabe gegen diesen Geschäftsmann. Wer seinen privaten Pool heizt, muss kein Bußgeld befürchten. Niemand, den diese Verordnung anspricht, muss etwas befürchten. Es gibt keine unmittelbaren Sanktionsmöglichkeiten in Form von Bußgeldern. Man macht’s trotzdem. Und die Behörden schauen zu.

    Das wird in der Gesetzesbegründung auch gesagt:

    Die Durchsetzung dieser Verordnung soll also zivilrechtlich wohl so passieren: Bäcker A ärgert sich darüber, dass Bäcker B die Außenwerbung nicht ausgeschaltet hat. Er beantragt deshalb vor dem Zivilgericht eine einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverzerrung. Da müssen Neid und Missgunst aber sehr groß sein, wenn jemand das versucht. Zumal er sich dann wahrscheinlich vom Zivilgericht auch noch belehren lassen muss, dass er gar keinen Anspruch hat, weil die Zuwiderhandlung gegen die Verordnung zwar auf dem Papier gegeben ist, aber eben keinerlei staatlicher Sanktion unterliegt. Immerhin haben die beteiligten Anwälte dann was verdient, um ihren Pool zu heizen.

  • Aber das ist nicht allgemein bei Verordnungen so, sonst hätte es ja bei der EnEV damals nicht den Bußgeldkatalog gegeben. Das kann man ja mit reinschreiben eigentlich.

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  • Was wäre denn, stände in der Verordnung: Verstoß XY = 1.000 € ???

    Wer soll das mit gerichtsfesten Beweisen kontrollieren? Bei Aussenbeleuchtung ja vielleicht noch machbar; aber bei Poolbeheizung? Wer geht in Gärten oder schwieriger noch in Keller?? Gibts dann wieder den ABV?

    Geht doch gar nicht!

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ist mit der OGD ja nicht viel anders: Wer kontrolliert die? die unterste Baubehörde vermutlich. Es gibt aber auch da keine Daten, wo bekannt ist, welche Gebäude zu kontrollieren wären und welche nicht.


    Natürlich könnte man sich alte Baupläne raussuchen…

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