Hallo,
2018 habe ich in Bayern ein Einfamilienhaus gemäß Bebauungsplan und den damals geltenden Abstandsflächenregelungen der BayBO gebaut. Zeitgleich hat mein Nachbar ebenfalls ein Einfamilienhaus gebaut. Seinen ursprüngliche Eingabeplan hatte ich unterschrieben und er wurde vom Landratsamt genehmigt. Sein daraufhin errichtetes Haus und seine Gestaltung der Außenflächen weichen aber in einigen Punkten erheblich vom ursprünglichen Eingabeplan und den damaligen Vorgaben der BayBO ab. Die Nichteinhaltung der damaligen Abstandsflächenregelung ist auch dem Landratsamt aufgefallen, weshalb mein Nachbar aufgefordert wurde einen korrigierten, genehmigungsfähigen Plan einzureichen. Dieser Prozess zog sich über Jahre bis jetzt in die Länge, was auf das Ausmaß des "Schwarzbaus" und seine fehlende Einsicht zurückzuführen ist. Beim korrigierten Plan hatte ich meine Unterschrift verweigert, weil einfach schon zu viel vorgefallen war und ich den Plan nicht für genehmigungsfähig hielt.
Vergangene Woche wurde ich vom Landratsamt deshalb über die finale Genehmigung des korrigierten Eingabeplans informiert. Auf genauere Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Grund für die Gehemigung die kürzlich abgeschwächte Abstandsflächenregelung in der BayBO ist. Mit den neuen Regeln hält mein Nachbar die Abstandsflächen angeblich gerade so ein. Nun frage ich mich natürlich, ob die neuen Regelungen rückwirkend so einfach anwendbar sind. Ich habe mich dazu schonmal etwas eingelesen und bin auf folgende Passus gestoßen:
Soweit bestehende Gebäude die für sich nach der Vorgängerfassung der BayBO geltenden Abstandsflächen einhalten, bestehen keine Besonderheiten. Bei etwaigen späteren abstandsflächenrelevanten Änderungen gilt das neue Abstandsflächenrecht mit der Maßgabe, dass der Gebäudebestand bestandsgeschützt ist.
Genau genommen herrscht ja hier der Sonderfall, dass das bestehende Gebäude die für sich nach der Vorgängerfassung der BayBO geltenden Abstandsflächen nicht einhält. Also besteht hier im Umkehrschluss die besagte Besonderheit. Nur was hat diese Besonderheit für Auswirkungen? Dazu habe ich leider nirgends etwas gefunden.
So realitätsfern wie das Landratsamt bei der Baugenehmigung von mir und anderen Nachbarn zum Teil argumentiert hat müssten sie eigentlich zu meinem Nachbarn sagen: "bau dein Gebäude auf einen gemäß Vorgängersatzung genehmigungsfähigen Stand zurück, und beantrage dann eine Änderung auf den jetzigen Stand".
Ich vermute das Landratsamt war das zähe Hin und Her nach all den Jahren einfach leid und war froh, dass die Änderung der BayBO eine Möglichkeit geboten hat einen Haken hinter die Genehmigung zu setzen. Habe ich hier noch irgendwelche Möglichkeiten zumindest gegen die Punkte die mich direkt betreffen Einspruch einzulegen?