in Anlehnung an den Thread zur Grundsteuer Bayern möchte ich hier auch einen Thread für Ba-Wü öffnen, weil ich dazu auch ein bisschen was sagen kann.
Aktuell sind ja bis 31.10.2022 die Feststellungserklärungen für Grundsteuer B (Grundvermögen - vor allem Wohnhäuser und Wohnungen) zu machen.
Für Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftlich) gibt es andere Fristen (Anfang 2023).
Für die Erklärung (ELSTER oder Papierformular) ist immer erforderlich:
- das Aktenzeichen (z.B. aus Aufforderungsschreiben, alter Grundsteuerbescheid etc.)
- die individuelle Steuernummer und Steuer-ID
- die Adresse des Grundstücks und der zum jeweiligen Gebäude/Wohnung gehördende Anteil
- Gemarkung, ggf. Flur, Flurstücksnummer (wird dann mit "Zähler" und "Nenner" bezeichnet)
- es müssen alle Eigentümer angegeben werden, auch bei nur geringen Anteilen
- Bodenrichtwert und die dem BRW jeweils zugeordnete Fläche in Quadratmeter
Wesentliche Informationen zur Vorgehensweise können unter http://www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort findet man auch den Link zu ELSTER, Ausfüllanleitungen und Erklärvideos.
Für viele Grundstücke/Flurstücke sind die Grundstücksinformationen und Bodenrichtwerte unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ und dort unter dem Feld "Bodenrichtwerte Grundsteuer B" abrufbar. Dort entweder die Adresse (Ort, Straße, Hs.-Nr.) oder Gemarkung + Flurstücksnummer eingeben.