Grundsteuer Baden-Württemberg

  • in Anlehnung an den Thread zur Grundsteuer Bayern möchte ich hier auch einen Thread für Ba-Wü öffnen, weil ich dazu auch ein bisschen was sagen kann.


    Aktuell sind ja bis 31.10.2022 die Feststellungserklärungen für Grundsteuer B (Grundvermögen - vor allem Wohnhäuser und Wohnungen) zu machen.

    Für Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftlich) gibt es andere Fristen (Anfang 2023).


    Für die Erklärung (ELSTER oder Papierformular) ist immer erforderlich:

    - das Aktenzeichen (z.B. aus Aufforderungsschreiben, alter Grundsteuerbescheid etc.)

    - die individuelle Steuernummer und Steuer-ID

    - die Adresse des Grundstücks und der zum jeweiligen Gebäude/Wohnung gehördende Anteil

    - Gemarkung, ggf. Flur, Flurstücksnummer (wird dann mit "Zähler" und "Nenner" bezeichnet)

    - es müssen alle Eigentümer angegeben werden, auch bei nur geringen Anteilen

    - Bodenrichtwert und die dem BRW jeweils zugeordnete Fläche in Quadratmeter


    Wesentliche Informationen zur Vorgehensweise können unter http://www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort findet man auch den Link zu ELSTER, Ausfüllanleitungen und Erklärvideos.


    Für viele Grundstücke/Flurstücke sind die Grundstücksinformationen und Bodenrichtwerte unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ und dort unter dem Feld "Bodenrichtwerte Grundsteuer B" abrufbar. Dort entweder die Adresse (Ort, Straße, Hs.-Nr.) oder Gemarkung + Flurstücksnummer eingeben.


    :)

  • Die Erklärung gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:

    Natürlich sind das entsprechende Aktenzeichen einzutragen.

    Die Feststellungserklärung erfolgt zur Hauptfeststellung. Zum 01.01.2022


    Es ist die Adresse des Grundstücks einzutragen.


    Dann werden alle Flurstücke beschrieben, die zum Aktenzeichen gehören mit

    • Gemarkung
    • ggf. Flur (gibt es nicht überall). Wenn in BORIS-BW keine Flur eingetragen ist, dann ist das entsprechende Feld leer zu lassen.
    • Flurstücksnummer in "Zähler" und "Nenner". Beispiel: Wenn die Flurstücksnummer 654 lautet, ist der Zähler 654 und der Nenner bleibt leer. Wenn die Nummer 654/1 lautet, ist der Zähler 654 und der Nenner 1.
    • "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil":
      • Beim klassischen Wohnhaus, das jemanden komplett gehört, also komplett, ist der Anteil 1/1. Dann ist bei "Zähler" 1 und bei "Nenner" auch 1 einzutragen.
      • bei einer Eigentumswohnung ist hier der entsprechende Miteigentumsanteil einzugeben. Wenn dieser Beispiel 50/1000 ist (siehe Kaufvertrag/Wohnungsgrundbuch etc), dann wird bei "Zähler" 50 und bei "Nenner" 1000 eingetragen.


    weiter geht's später...




  • ach ja: ist z.B. bei einer Eigentumswohnung zusätzlich eine Garage/TG-Stellplatz/Stellplatz mit einem eigenen Miteigentumsanteil eingetragen, ist dieser natürlich auch hinzuzufügen.


    So, nach der Beschreibung der Flurstücke (können auch mehrere sein), sind die Daten aller Eigentümer eingetragen:

    lfd. Nr. 1 mit allen Angaben und dem auf diese/n entfallenden Anteil,

    lfd. Nr. 2 (wenn zutreffend) mit allen Angaben und dem auf diese/n entfallenden Anteil,

    etc.


    In der Anlage Grundstück ist dann die auf dieses Grundvermögen entfallenden Bodenfläche und der hierfür zutreffende Bodenrichtwert einzutragen.



    Klar, die persönlichen steuerlichen Angaben (Aktenzeichnen, Steuernummer etc.) braucht es schon Und wenn es sich z.B. um minderjährige Eigentümer handelt, sind auch die gesetzlichen Vertreter einzugeben, auch, falls z.B. ein Steuerberater eingebunden war . Aber das ist ja bei allen Steuererklärungen so.


    zusammengefasst:

    1. um welches Grundstück geht es?

    2. Wer ist/sind die Eigentümer?

    2. welche Bodenfläche und welcher Bodenrichtwert liegt vor?

  • Beitrag von R.B. ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: auf Wunsch des TE gelöscht ().
  • ups, jetzt fehlt der eigentliche Post auch. da hatte ich mich wohl nicht eindeutig genug ausgedrückt.


    Also nochmal:


    Aktuell werden schon die ersten Feststellungsbescheide für die Grundsteuer verschickt.


    aus aktuellem Grund: unbedingt die dort gemachten Angaben prüfen!


    Gerade jetzt hatte ich mit einem Unternehmer zu tun, bei dem war wohl die der gewerblichen Nutzung zugeordnete Grundstücksfläche um 15.000 m² zu groß angegeben... Obwohl er einen Steuerberater eingebunden hatte. Möglicherweise wurden bei der Feststellungserklärung falsche Angaben gemacht oder es ist dabei etwas durcheinandergekommen.


    Unbedingt beachten:

    Die Frist für einen möglichen Einspruch beträgt nur 1 Monat!

  • ups, jetzt fehlt der eigentliche Post auch. da hatte ich mich wohl nicht eindeutig genug ausgedrückt.

    Sorry, ich hatte noch gefragt, ob der Beitrag davor auch gelöscht werden soll, und dann kam mir in den Sinn, dass das doch eindeutig ist. Ist das jetzt OK oder soll ich den alten Beitrag restaurieren?

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    .

  • auch hier ein Update zum 31.01.2023:

    die Frist für die Feststellungserklärung für die Grundsteuer B endet heute.

    Wenn noch nicht erklärt wurde, kann ich nur empfehlen, dies schnellstens zu erledigen.


    Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bleibt aber noch bis März Zeit.