Nutzungsänderungsanfrage

  • Hallo in welcher Reihenfolge würdet Ihr hier vorgehen:

    Reines Wohnhaus 1960 errichtet, 1969 Anbau einer Betriebsleiterwohnung - das Außengebiet wurde von Ackerland durch die Stadt auf Gewerbegebiet geändert.

    Zu dem Wohnhaus gehören lt. Aktuellem Stand noch ein ca 3000 qm Grundstück was dem Gewerbebetrieb dient. Gerne würde ich ein Stück (800qm) davon meinen Großeltern abkaufen. 2004 wurde ein Bauantrag auf dem Grundstück abgelehnt wurde, da es bereits eine Betriebsleiterwohnung als Anbau gab. Meine Großeltern möchten nächstes Jahr den Betrieb einstellen bzw. An mich übergeben und eine Nutzungsänderung des Anbaus beantragen.

    Ich würde dann gerne inkl. Betriebsleiterwohnung für mich neu auf dem Grundstück bauen. Hier ein Auszug aus der angelehnten Bauanfrage. Muss das Grundstück erst in ein weiteres Flurstück geteilt werden oder erst die Nutzungsänderung, da der Rest des Grundstückes bis auf das Wohnhaus und Anbau weiterhin für Gewerbe genutzt werden soll.

    Das Wohnhaus was 1997 errichtet wurde, gehört einem anderen Betrieb an und befindet sich auf einem separaten Flurstück.

    Freue mich auf eure Antworten

  • Ist Dir der andere tread zu kompliziert geworden?


    Vorschlag: Externen Fachman vor Ort einschalten.


    ... Mist, kostet Geld. Ist aber die einzige Lösung, sofern überhaupt eine "Lösung" möglich ist.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • jepp, Fachmann vor Ort.


    Ich möchte noch die Überlegung in den Raum werfen, ob für die Großeltern nicht eher ein „Austragshäusl“ infrage käme und Du komplett übernimmst?

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Ich möchte noch die Überlegung in den Raum werfen, ob für die Großeltern nicht eher ein „Austragshäusl“ infrage käme und Du komplett übernimmst?

    Das war ja aucj mein Gedanke. Die Austragkonstruktion kenn ich nur aus dem landwirtschaftlichen Bereich.

    Dort ist sie Teil der Altersversorgung (die renten sind deswegen niedrig)

    Die erfolgen aber meist ohne Grundstückteilung

    Landwirtschaft ist beim aussenbereich besonders priviligiert.

    Die Gemeinde ist ziemlich eindeutig im Vorbescheid bzgl was sie nicht möchte.

    Es scheint als wäre da schon einiges ausgereizt worden.


    Fachmann brauchst

    und Kompromisbereitschaft vielleicht dann...


    Aber 2004 wurde ja schon mal ähnliches probiert

    18 Jahre aussitzen helfen im Aussenbereich nicht unbedingt.


    Nur mal um begrifflichkeiten zu klären

    Ackerland ist kein bauland

    Landwirtschaft ist streng genommen auch ein Gewerbebetrieb mit manche besonderen Privilegien.

    Auch ein landwirtschaftsbetrieb hat nur eine betreibsleiterwohnung / gebäude . der gegenüber auch.

    Die Chancen dort ein weiteres Wohnhaus für 2. 3. 4. Betriebsleiter auf dem galloway und Pferdehof zu bekommen würde eher als schlecht einschätzen.

    Da aber uns nur Bruchstücke der vorgeschichte vorliegen brauchts jemand der Erfahrung und fachkenntnisse hat vorort.

    Ämter ticken überall ein bischen anders.


    Ich hatte ja im Auge da betrieb Grosseltern und Eltern zwei verschiedene sind eine altenteiler lösung . Was dann mit ersatz von betstehenden Wohhaus enden könnte.

    Das scheint aber das amt zumindesten 2004 nders gesehen zu haben und scheibchentaktik zu wittern.

    Und mal ehrlich das Haus deiner eltern ist nach dem Lufbild ja etwas üppig und wegen der großen Terasse hätte ich es fast der, schon mal erwähnten, Gaststätte zu geordnet. Insofern kann ich die Bedenken der Baubehörde nachvollziehen.

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • Hier ein Auszug aus der angelehnten Bauanfrage.

    Was in etwa die Argumente bestätigt, die im anderen thread angeführt wurden.


    Dort hatte ich auch geschrieben:


    das würde ja bedeuten, dass man genau das legalisiert, was durch die Einstufung als Außenbereich oder Gewerbegebiet verhindert werden soll.

    Die Argumentation der Gemeinde ist erst einmal schlüssig, Escroda hat das auch noch einmal schön dargelegt.


    Wenn man nun versucht eine Lösung zu finden, dann wird man auf die Argumente der Gemeinde eingehen müssen. Meine im anderen thread geäußerte Sorge war ja, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist, sprich am Ende auf den Grundstücken mehr Wohnraum als Gewerbe vorhanden ist.


    Eine (erst einmal theoretische) Möglichkeit wäre vielleicht, dass man die "neue" Wohnung so baut, dass diese später in Büros umgewandelt wird, und dann nur wieder das Gebäude nebenan als Betriebsleiterwohnung/-haus genutzt wird. Ersatzweise wird das Haus nebenan renaturiert, nachdem die ursprüngliche Eigentümerin verstorben ist. Es wäre dann also "nur" noch ein zeitlich begrenzter Alterswohnsitz.


    Achtung: Ich würde hier auch mal einen Fachanwalt für Erbrecht einschalten, denn es wäre ja möglich, dass die Erben das dann plötzlich ganz anders sehen wenn ein Teil des Erbes renaturiert werden soll. Das könnte für Stimmung in der Familie sorgen, und für eine böse Erbauseinandersetzung.


    Auf jeden Fall sehe ich keine Chance, dass das Bauamt mal einfach so ein weiteres Wohnhaus, egal ob als Verwaltungsgbäude "getarnt" oder nicht, genehmigen wird. Die Vorgeschichte ist ja aktenkundig, das kann jeder Sachbearbeiter nachlesen. Falls er ablehnen möchte, dann findet er dort auch noch eine Bestätigung für seine Einschätzung.

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