Hallo in welcher Reihenfolge würdet Ihr hier vorgehen:
Reines Wohnhaus 1960 errichtet, 1969 Anbau einer Betriebsleiterwohnung - das Außengebiet wurde von Ackerland durch die Stadt auf Gewerbegebiet geändert.
Zu dem Wohnhaus gehören lt. Aktuellem Stand noch ein ca 3000 qm Grundstück was dem Gewerbebetrieb dient. Gerne würde ich ein Stück (800qm) davon meinen Großeltern abkaufen. 2004 wurde ein Bauantrag auf dem Grundstück abgelehnt wurde, da es bereits eine Betriebsleiterwohnung als Anbau gab. Meine Großeltern möchten nächstes Jahr den Betrieb einstellen bzw. An mich übergeben und eine Nutzungsänderung des Anbaus beantragen.
Ich würde dann gerne inkl. Betriebsleiterwohnung für mich neu auf dem Grundstück bauen. Hier ein Auszug aus der angelehnten Bauanfrage. Muss das Grundstück erst in ein weiteres Flurstück geteilt werden oder erst die Nutzungsänderung, da der Rest des Grundstückes bis auf das Wohnhaus und Anbau weiterhin für Gewerbe genutzt werden soll.
Das Wohnhaus was 1997 errichtet wurde, gehört einem anderen Betrieb an und befindet sich auf einem separaten Flurstück.
Freue mich auf eure Antworten