Hallo Forumsgemeinde,
ich finde leider nichts zum Thema "Höhe Sichtschutz" und Abstand zum Nachbarn.
Was ich für Sachsen gefunden habe ist das ein Sichtschutz bzw. eine Einfriedung mit einer Höhe 1,8m ok ist, bei einem Abstand von 0,5m zum Nachbarn.
Aber wir haben 2m und mehr Abstand zum Nachbarn. Gilt dann als Abstandsregel 0,4 * Höhe? Das würde einen 5m hohen Sichtschutz erlauben. Das wollen wir natürlich nicht - sähe auch gruselig aus. Aber wir wären uns gern sicher bevor wir einen 2,5m hohen Sichtschutz aufstellen.
Danke für Eure Hilfe!
Beste Grüße
Kauf.