Sichtschutz Höhe ab 2m Abstand zum Nachbarn. Gilt Abstand = 0,4 * Höhe?

  • Hallo Forumsgemeinde,


    ich finde leider nichts zum Thema "Höhe Sichtschutz" und Abstand zum Nachbarn.

    Was ich für Sachsen gefunden habe ist das ein Sichtschutz bzw. eine Einfriedung mit einer Höhe 1,8m ok ist, bei einem Abstand von 0,5m zum Nachbarn.

    Aber wir haben 2m und mehr Abstand zum Nachbarn. Gilt dann als Abstandsregel 0,4 * Höhe? Das würde einen 5m hohen Sichtschutz erlauben. Das wollen wir natürlich nicht - sähe auch gruselig aus. Aber wir wären uns gern sicher bevor wir einen 2,5m hohen Sichtschutz aufstellen.


    Danke für Eure Hilfe!


    Beste Grüße


    Kauf.

  • Reden mit Nachbar?

    Vielleicht hat er an sowas auch Spaß?


    Und dann könnt ihr 2,5m auf der Grenze stellen ;)

    die vernunft könnte einem schon leid tun....

    sie verliert eigentlich immer

  • Alles über 2,00 m ist genehmigungspflichtig. Ab dieser Höhe sind dann auch die regulären Abstandsflächen einzuhalten.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Was ich für Sachsen gefunden habe ist das ein Sichtschutz bzw. eine Einfriedung mit einer Höhe 1,8m ok ist, bei einem Abstand von 0,5m zum Nachbarn.

    Mauern und Einfriedungen sind, außer im Außenbereich, bis zu einer Höhe von 2,00 m verfahrensfrei zulässig. [§ 61 Abs. 1 Nr. 7a SächsBO]

    Sie sind bis 2 m Höhe in Abstandsflächen anderer Gebäude zulässig und erzeugen auch keine eigenen Abstandsflächen. [§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SächsBO]

    Regelungen zum Abstand von der Grenze gibt es nur, wenn landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzen. Da wäre der Abstand dann aber 0,60 m. [§ 7 SächsNRG]


    Durch örtlichen Regelungen können andere Einschränkungen festgesetzt sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Danke für Eure Erklärungen.


    Verstehe ich das so richtig:

    Auch bei Abständen von mehr als 2m zum Nachbarn darf der Sichtschutz ohne Genehmigung nicht höher als 2m sein?