Mahlzeit!
Der Nachbar bei unserem Sanierungsobjekt will einen zur Straße gelegenen Erdgeschossraum künftig als Garage nutzen. Nicht dass ich ihm das nicht gönnen würde (auch wenn ich es äußerst schade finde, dass er keine Rücksicht auf die ursprüngliche Gestaltung des Hauses nimmt), interessiert mich der Neugierde halber, ob das in MV wirklich verfahrensfrei zulässig ist. Die Lektüre der GarVO und der LBO haben mir leider nicht den gewünschten Erkenntnissgewinn beschert.
Konkret hat er in dem Raum links des VZ 131 ein apartes Sektionaltor eingebaut und ist aktuell dabei das große Fenster sowie die Brüstung (ehemals Sockel) rückzubauen. Der Fußboden des dahinter liegenden Raums wurde bereits in "grauer Vorzeit", mutmaßlich zu DDR-Zeiten, auf das Niveau des Gehwegs abgesenkt, der Raum selber als Gewerbeeinheit genutzt.