Anbau an Mehrparteienhaus. Was ist zulässig?

  • Hallo zusammen,


    Wir haben ein Grundstück in Niedersachen ca. 15m x 65m welches sich im Kerngebiet befindet.

    Auf dem Grundstück direkt an der Straße steht ein altes sanierungsbedürftiges Mehrparteienhaus mit 5 Wohneinheiten (keine Gewerbeeinheit)

    Hinter dem Haus hat das Grundstück also noch eine unbebaute Fläche von ca. 15m*52m.

    Eckdaten B-Plan:

    die ersten 20Meter: Kerngebiet, offene Bauweise, zweigeschossig, GRZ 0,8; GFZ: 1,6

    die weiteren 45Meter: Kerngebiet. offene Bauweise, eingeschossig, GRZ 0,8; GFZ: 1,0


    Unsere erste Idee war es vier neue Reihenhäuser auf dem hinteren Teil des Grundstücks zu errichten und später das alte MFH zu sanieren.

    Laut B Plan sind aber Wohneinheiten nur ab dem 1. OG allgemein zulässig und im EG sollen sich Gewerbeeinheiten befinden. Gewerbeinheiten machen aber wirtschaftlich auf dem hinteren Teil des Grundstücks keinen Sinn.


    Aktuell ist also unsere Idee, das alte Haus zu sanieren und einen großen Anbau mit neuen Wohnungen zu errichten.

    Hierzu zwei Fragen:


    Wird so ein Anbau vom Bauamt eher akzeptiert als ein wirklicher Neubau und wenn ja bis zu welcher Größe gilt ein Anbau noch als Anbau?


    Wenn mit dem Anbau das Haus jetzt über zwei Geltungsbereiche des B-Plan geht z.B. die ersten 18 Meter des Hauses liegen im Bereich auf dem zweigeschossige Bauweise erlaubt ist und die letzen 5 Meter des Hauses liegen im Bereich mit eingeschossiger Bauweise. Wird dann ein Mittelwert errechnet oder wird der Baukörper in zwei Teilen betrachtet?


    Vielen Dank für die Antworten.