Altbauerweiterung und oberer Anschlußraum

  • Hallo Zusammen,


    es geht um einen Altbau (Einfamilienhaus) aus den 70ern der durch den Einbau einer PV Anlage einen neuen Zählerschrank im Keller zwischen HAK und dem alten Zählerschrank (erdgeschoss) bekommen hat. Der alte Schrank dient weiterhin als Unterverteilung ist aber voll.


    Nun überlege ich für zukünftige Modernisierungen wie einer Wärmepumpe oder einem Anschluß zum Laden eines E-Autos dies doch noch in die Installation mit rein zu bekomme ohne Wände zu öffnen oder Schränke zu tauschen.


    Hierzu würde vom Platz der obere Anschlußraum im neuen Zählerschrank im Keller sehr gut passen, da ich auch mit den Leitungen gut zu recht käme. Bisher ist dort nur eine Hauptleitungsabzweigklemme verbaut wo die Zuleitung zur UV im Erdgeschoss (alter Zählerschrank) aufgelegt ist.


    Denke ich würde dort einen 3 poligen 16A LS-Schalter reinbekommen für eine 16A CE Dose für den E-Auto Anschluß (Go-E-Home) sowie auch weiterer ähnlicher Ausbau für eine 3-polig angeschlossene 12kW Wärmepumpe.


    ABER die neuste Norm besagt ja das dort dieser Ausbau nicht zulässig ist. Nun, dies gilt nach meiner Einschätzung für Neubauten bzw. auch für Altbauten aber niemand ändert hier so etwas im Bestand und dazu sind Normen immer nur eine Empfehlung und der Meister der das einbaut und zeichnet steht dafür mit seinem Namen und wird es verbauen, es es fachlich für ihn ok ist.


    Spricht für Euch etwas wirklich triftig (fachlich) dagegen dies so im Altbau zu tun und dort 2 Stück 3-polige LS Schalter im oberen Anschlußraum des Zählers zu verbauen?


    Thx und Grüße

    Peter