Guten Tag,
ich habe bereits mehrere Tage recherchiert aber kann nichts finden.
Meine Frage ist ob eine Pergola mit einem transparenten, verstellbaren, Lamellendach immer noch eine Pergola ist oder aber eine überdachte Terrasse.
Die Pergola hat eine Fläche von 5x5m.
Pergolen sind in Sachsen genemigungsfrei.
Überdachte Terrassen sind bis 3x10m genehmigungsfrei.
Ich kann mir vorstellen das eine mobile Beschattung, wie z.B. Alu-Lamellendächer, genehmigungsfrei ist, denn der Charakter der Pergola geht nicht verlohren. Wenn aber das Lamellendach aus Glas besteht ist es ja keine mobile "Beschattung" mehr?!
Markiesen oder andere Stoffe gehen wegen hoher Windlast leider nicht.
Wie wäre es wenn man nur über 3m breite die Pergola fest überdacht? Das sollte doch auch gehen?!
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!
Beste Grüße
Kaufparkangucker