Pergola mit transparenten Lamellendach genehmigungsfrei?

  • Guten Tag,


    ich habe bereits mehrere Tage recherchiert aber kann nichts finden.

    Meine Frage ist ob eine Pergola mit einem transparenten, verstellbaren, Lamellendach immer noch eine Pergola ist oder aber eine überdachte Terrasse.


    Die Pergola hat eine Fläche von 5x5m.

    Pergolen sind in Sachsen genemigungsfrei.

    Überdachte Terrassen sind bis 3x10m genehmigungsfrei.


    Ich kann mir vorstellen das eine mobile Beschattung, wie z.B. Alu-Lamellendächer, genehmigungsfrei ist, denn der Charakter der Pergola geht nicht verlohren. Wenn aber das Lamellendach aus Glas besteht ist es ja keine mobile "Beschattung" mehr?!


    Markiesen oder andere Stoffe gehen wegen hoher Windlast leider nicht.


    Wie wäre es wenn man nur über 3m breite die Pergola fest überdacht? Das sollte doch auch gehen?!


    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!


    Beste Grüße


    Kaufparkangucker

  • Leider kann ich da nur für Bayern sprechen. Hier ist es so, dass eine Pergola nur dann eine echte Pergola ist, wenn die Konstruktion von ihrer Massivität her kein Dach tragen kann, also ein reines Rankgerüst ist. Ich würde also in Deinem Fall von einer Genehmigungspflicht ausgehen, weil es sich hier um eine Terrassenüberdachung handelt.

    wenn man nur über 3m breite die Pergola fest überdacht?

    Was hätte das für einen Sinn? Dann würde ich einfach von Haus aus nur die 3 mBreite machen - und damit einen möglichen Konflikt mit dem Baurecht vermeiden. Alternativ würde ich beim Bauamt anfragen.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Ja schon, aber wenn eben die restlichen zwei Meter nicht überdacht sind, kann man sich auch das Gerüst dazu sparen, oder nicht?

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Ja, zumindest kann man so Ärger mit dem Bauamt gleich von vorneherein vermeiden. Oder eben man fragt erst einmal ganz offiziell nach - evtl. mit einem Antrag auf Vorbescheid, dann bekommt man auch eines rechtsverbindliche Antwort.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Danke für Eure Antworten!


    Antrag auf Vorbescheid...gut zu wissen!


    Die Pergola ist bereits vorhanden. Bei mir stellt sich nur die Frage ob ich die teilweise bedachen darf ohne Baugenemigung.


    Wenn ich die Pergola bis 3m überdache scheint es genemigungsfrei. Ich frage aber vorher mal beim Amt nach. Sicher ist sicher.


    Bleiben dann noch 2m übrig die ich eben auch gern bei z.B. einem Platzregen verschließen möchte. Ich grille gern mit Freunden unter dieser Pergola. Ein Platzregen ist dabei ein echter Spielverderber. Stoffmarkiesen gehen wegen der Windlast leider nicht.


    Eventuell hat jemand Erfahrung wie es mit Lamellendächern auf Pergolen bzgl. Genemigungsfreiheit aussieht?!

  • Baurechtlich macht ein Dach aus einem Bauwerk (Pergola) ein Gebäude, vor allem dann, wenn es wie hier dem Schutz von Menschen (Partygäste) dienen soll. Das es öffenbar ist (temporär), ändert daran nichts.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ich habe mit einem Architektenbüro telefoniert. je nach dem welche Zeichnungen und Vermessungen es braucht liegen deren Kosten bei 3 bis 10 td€.

    Das ist schon unverhältnismäßig für ein kleines Dach...

  • Eine Terrassenüberdachung ist in vielen Bundesländer genehmigungsfrei. Hierzu einmal in der LBO und, falls vorhanden, dem Bebauungsplan oder entsprechenden Milieuverordnungen nachsehen.

    Ganz wichtig, es darf ausser der Anlehnfläche keine weitere Seite geschlossen werden, sonst wird die Überdachung sofort genehmigungspflichtig

  • Das scheitert im obigen Fall wohl an der Tiefe die auf 3m begrenzt ist wenn die Überdachung verfahrensfrei bleiben soll. In BaWü hat man nur die Fläche begrenzt (max. 30m²), soweit ich mich erinnere, es gibt aber Bundesländer in denen es zusätzliche Anforderungen gibt.

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  • Das scheitert im obigen Fall wohl an der Tiefe die auf 3m begrenzt ist wenn die Überdachung verfahrensfrei bleiben soll. In BaWü hat man nur die Fläche begrenzt (max. 30m²), soweit ich mich erinnere, es gibt aber Bundesländer in denen es zusätzliche Anforderungen gibt.

    Stimmt, die 3m Tiefe dürfen hierbei nicht überschritten werden. Die mögliche erweiterung auf 5 m, egal wie sie ausgeführt wird, löst also automatisch eine Genehmigungspflicht aus

  • Das wurde oben schon beantwortet. Eine Pergola ist eine Pergola, eine Terrassenüberdachung ist eine Terrassenüberdachung. Eine Pergolaüberdachung ist ein Widerspruch in sich. Ob das in Deinem Fall zuständige Bauamt das anders sieht? Keine Ahnung. Man könnte ja mal fragen. Oben hast Du ja geschrieben, dass Du nachfragen möchtest, also Papier aufsetzen und ab damit zum Bauamt. Du brauchst halt eine verbindliche Aussage, also nicht nur irgendwas am Telefon.


    Ohne eine verbindliche Zusage läufst Du Gefahr, dass Du alles wieder abbauen/rückbauen darfst.

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  • Das wurde oben schon beantwortet. Eine Pergola ist eine Pergola, eine Terrassenüberdachung ist eine Terrassenüberdachung. Eine Pergolaüberdachung ist ein Widerspruch in sich. Ob das in Deinem Fall zuständige Bauamt das anders sieht? Keine Ahnung. Man könnte ja mal fragen. Oben hast Du ja geschrieben, dass Du nachfragen möchtest, also Papier aufsetzen und ab damit zum Bauamt. Du brauchst halt eine verbindliche Aussage, also nicht nur irgendwas am Telefon.


    Ohne eine verbindliche Zusage läufst Du Gefahr, dass Du alles wieder abbauen/rückbauen darfst.

    Wenn es Dach fest verbaut ist, gilt es als Gebäude (die Wände darf man sich dann dazudenken).

    Es gibt Hersteler, die vertreiben Pergolen, die man per Kurbel schließen kann. Die Dinger zählen offenbar als Pergola.


    Gruß

  • Hat mit Hoffnung rein gar nichts zu tun.

    Ist grundsätzlich eine Aussage div. Hersteller. Inwieweit deren Produkte tatsächlich baurechtlich als verfahrensfreie Pergolen anzusehen sind, weiss ich nicht. Da müsste man ins Details gehen und sich mit den Dingern etwas mehr beschäftigen.


    Gruß

  • Eine Pergola ist ein Rankgerüst und nach der Rechtsprechung darf dieses nicht so massiv sein, dass es ein Dach tragen könnte.

    Jetzt wäre die Frage, wo die Markise, die dazwischen herausgelassen wird, befestigt ist. Das könnte dann die Frage nach der Verfahrensfreiheit beantworten.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Eine Pergola ist ein Rankgerüst und nach der Rechtsprechung darf dieses nicht so massiv sein, dass es ein Dach tragen könnte.

    Jetzt wäre die Frage, wo die Markise, die dazwischen herausgelassen wird, befestigt ist. Das könnte dann die Frage nach der Verfahrensfreiheit beantworten.

    Die Pergolen die ich kenne, haben alle ein recht massives Holzgerippe. Aber selbst eine Billigversion mit hauchdünnen Dachlatten würde vermutlich eine Bedachung aus Kunstoffwellplatten verkraften.


    Gruß

  • Die Pergolen die ich kenne, haben alle ein recht massives Holzgerippe. Aber selbst eine Billigversion mit hauchdünnen Dachlatten würde vermutlich eine Bedachung aus Kunstoffwellplatten verkraften.

    Dir ist der Unterschied in den Flächenlasten zwischen offener und geschlossener Version bewußt?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Aber selbst eine Billigversion mit hauchdünnen Dachlatten würde vermutlich eine Bedachung aus Kunstoffwellplatten verkraften.

    ...und das hält dann auch Wind und Wetter stand?

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Es gibt Hersteler, die vertreiben Pergolen, die man per Kurbel schließen kann. Die Dinger zählen offenbar als Pergola.

    Wir können die Sache gerne noch weiter verkomplizieren. Du musst unterscheiden zwischen einer dauerhaften Überdachung und einer temporären Überdachung. Ein Sonnenschirm oder ein Campingzelt müssen diese Anforderungen (Schneelast etc.) auch nicht erfüllen. Wenn Du ein Sonnensegel unter die Pergola spannst, dann bleibt das weiterhin eine Pergola, wenn Du aber eine dauerhafte Überdachung drauf machst, dann wird daraus eine Terrassenüberdachung. Bei dieser wird vorausgesetzt, dass sie ganzjährig vorhanden ist, und demnach muss sie andere Anforderungen erfüllen.


    Du darfst ein Zelt oder einen Wohnwagen sogar kurzzeitig auf der Grundstücksgrenze "parken", selbst wenn dadurch die zulässige Länge auf der Grenze überschritten wird. Steht der Wohnwagen dort über einen längeren Zeitraum, dann ist das aber nicht mehr zulässig.


    Da gab es mal einen Fall von einem Hauseigentümer der sein Grundstück mit PV-Module vollstellen wollte. Die fest montierten Gestelle an der Grundstsücksgrenze musste er demontieren, darauf kam er auf die Idee, die Module auf Fahrgestellen zu montieren. Nachdem dann die beweglichen Module über Monaten dort standen wurde ihm das untersagt.


    Ich sagte ja, eine Pergola ist eine Pergola und eine Terrassenüberdachung ist eine Terrassenüberdachung. Wenn er aus der Pergola eine Terrassenüberdachung macht, dann muss diese auch die Anforderungen für eine Terrassenüberdachung erfüllen (stat. Nachweis, Genehmigung etc.).

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