Hallo đââïž
Vorab möchte ich kurz die Ausgangslage schildern:
Ich bin EigentĂŒmer einer in 2019 fertiggestellten Neubau-Eigentumswohnung mit Loggia.
Aufgrund diverser BaumĂ€ngel und Einbehaltungsrechte/Restschuld befinde ich mich mit der Baufirma seit 2019 in einem laufenden Gerichtsprozess, daher lĂ€uft der Kontakt mit der Baufirma nur noch ĂŒber meinen Anwalt. MĂ€ngel werden von der Baufirma ohnehin nicht anerkannt, MĂ€ngelrĂŒgen werden ignoriert.
Nun ist folgender neuer akuter Schaden/Mangel aufgetreten:
Seit ca. 1 Monat tropft Wasser aus der Decken-Fassade meiner Loggia. Diese ist wie die gesamte GebĂ€udefassade mit gewissen Platten ausgestattet und mit âSchraubenâ befestigt. An einer Stelle tropft es nun bereits seit 1 Monat aus mehreren Schrauben (das Wasser ist dabei leicht rötlich, rostig und hinterlĂ€sst sowohl an der Fassade als auch auf dem Boden unschöne Flecken, die sich schwer entfernen lassen, somit kann man dort auch zurzeit nichts aufstellen).
Da sich bereits seit lĂ€ngerer Zeit NĂ€sse hinter diesen Platten offenbar staut, habe ich auch Sorge darĂŒber, dass dies zu Schimmel oder weiteren SchĂ€den fĂŒhren kann. Des Weiteren löst sich der Lack der Platten durch die Stauende NĂ€sse an manchen stellen schon und sieht wirklich unschön aus.
Den Schaden bzw. neuen Mangel habe ich unmittelbar der Hausverwaltung gemeldet, welche erst mit etwas Nachdruck dann den Hausmeister unangemeldet vor meine TĂŒr geschickt hat, dieser hat den Fall begutachtet, konnte die Ursache jedoch nicht ergrĂŒnden. Erst nach mehrfacher Anfrage wurde mir dann vom Hausmeister mitgeteilt, dass der Fassadenbauer sich das ganze angucken mĂŒsse, jedoch ist Wochenlang nichts passiert. Nun nach einem Monat war erneut ein Mitarbeiter der Hausmeisterfirma wegen einer Wartung der LĂŒftung vor Ort und hat erneut den Schaden in der Fassade aufgenommen und auch mit noch einmal mitgeteilt, dass der Fassadenbauer kommen und das ganze mal aufmachen mĂŒsse, um den Schaden zu beurteilen. Er leite das ganze an die Hausverwaltung weiter.
Noch am selben Tag bekam ich von der Hausverwaltung eine Email, in der mir mitgeteilt wurde, dass die Hausverwaltung hier nichts unternehmen kann, da âgrundsĂ€tzlich BaumĂ€ngel unmittelbar gegenĂŒber dem BautrĂ€ger unter Bezugnahme auf den Kaufvertrag von den jeweiligen EigentĂŒmern geltend zu machen sind.
Die WohnungseigentĂŒmergemeinschaft steht nicht in einem direkten VertragsverhĂ€ltnis mit dem BautrĂ€ger. Insofern haben wir leider keine rechtliche Handhabe hier als Vertreter der Gemeinschaft fĂŒr Sie tĂ€tig zu werdenâ.
Ich bin darĂŒber echt verĂ€rgert, wie lange man mich hingehalten hat, um mich dann schlieĂlich abzuspeisen.
Meine erste Frage bezieht sich nun darauf, ob es sich dabei um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt?
Soweit mir bekannt ist, handelt es sich bei der Loggia um Sondereigentum? Ein Schaden in der Fassade wĂŒrde aber das Gemeinschaftseigentum betreffen oder?
Meine zweite Frage: Wie verhalte ich mich nun weiter? Teile ich selbst der Baufirma die MĂ€ngelrĂŒge bzw. den Schaden mit mit der Aufforderung (GewĂ€hrleistung 5 Jahre) den Schaden zu beheben? Tut dies mein Anwalt? Was ist, wenn die Baufirma diesen Mangel ebenfalls ignoriert?
Wie bereits oben mitgeteilt, tropft es weiter und es lĂ€uft die Gefahr, dass bei nicht Handeln noch gröĂere SchĂ€den entstehen (NĂ€ssebildung). Da kann man ja nicht Jahre darauf warten, bis ein Gericht ein Urteil ĂŒber diesen Mangel entscheidet, ohnehin kann ich die Loggia so momentan auch nicht voll ausnutzen, da man unter die tropfenden Stellen nichts aufstellen kann, zb. Möbel, da diese sonst auch Schaden davon nehmen wĂŒrden.
Ich hoffe, hier einen guten Ratschlag zu bekommen, wie ich mich nun weiter verhalten soll. Vielen lieben Dank bereits im Voraus!!!