Außenfassade der Loggia undicht, Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

  • Hallo đŸ™‹â€â™€ïž

    Vorab möchte ich kurz die Ausgangslage schildern:

    Ich bin EigentĂŒmer einer in 2019 fertiggestellten Neubau-Eigentumswohnung mit Loggia.

    Aufgrund diverser BaumĂ€ngel und Einbehaltungsrechte/Restschuld befinde ich mich mit der Baufirma seit 2019 in einem laufenden Gerichtsprozess, daher lĂ€uft der Kontakt mit der Baufirma nur noch ĂŒber meinen Anwalt. MĂ€ngel werden von der Baufirma ohnehin nicht anerkannt, MĂ€ngelrĂŒgen werden ignoriert.


    Nun ist folgender neuer akuter Schaden/Mangel aufgetreten:

    Seit ca. 1 Monat tropft Wasser aus der Decken-Fassade meiner Loggia. Diese ist wie die gesamte GebĂ€udefassade mit gewissen Platten ausgestattet und mit “Schrauben” befestigt. An einer Stelle tropft es nun bereits seit 1 Monat aus mehreren Schrauben (das Wasser ist dabei leicht rötlich, rostig und hinterlĂ€sst sowohl an der Fassade als auch auf dem Boden unschöne Flecken, die sich schwer entfernen lassen, somit kann man dort auch zurzeit nichts aufstellen).

    Da sich bereits seit lĂ€ngerer Zeit NĂ€sse hinter diesen Platten offenbar staut, habe ich auch Sorge darĂŒber, dass dies zu Schimmel oder weiteren SchĂ€den fĂŒhren kann. Des Weiteren löst sich der Lack der Platten durch die Stauende NĂ€sse an manchen stellen schon und sieht wirklich unschön aus.


    Den Schaden bzw. neuen Mangel habe ich unmittelbar der Hausverwaltung gemeldet, welche erst mit etwas Nachdruck dann den Hausmeister unangemeldet vor meine TĂŒr geschickt hat, dieser hat den Fall begutachtet, konnte die Ursache jedoch nicht ergrĂŒnden. Erst nach mehrfacher Anfrage wurde mir dann vom Hausmeister mitgeteilt, dass der Fassadenbauer sich das ganze angucken mĂŒsse, jedoch ist Wochenlang nichts passiert. Nun nach einem Monat war erneut ein Mitarbeiter der Hausmeisterfirma wegen einer Wartung der LĂŒftung vor Ort und hat erneut den Schaden in der Fassade aufgenommen und auch mit noch einmal mitgeteilt, dass der Fassadenbauer kommen und das ganze mal aufmachen mĂŒsse, um den Schaden zu beurteilen. Er leite das ganze an die Hausverwaltung weiter.

    Noch am selben Tag bekam ich von der Hausverwaltung eine Email, in der mir mitgeteilt wurde, dass die Hausverwaltung hier nichts unternehmen kann, da “grundsĂ€tzlich BaumĂ€ngel unmittelbar gegenĂŒber dem BautrĂ€ger unter Bezugnahme auf den Kaufvertrag von den jeweiligen EigentĂŒmern geltend zu machen sind.

    Die WohnungseigentĂŒmergemeinschaft steht nicht in einem direkten VertragsverhĂ€ltnis mit dem BautrĂ€ger. Insofern haben wir leider keine rechtliche Handhabe hier als Vertreter der Gemeinschaft fĂŒr Sie tĂ€tig zu werden”.


    Ich bin darĂŒber echt verĂ€rgert, wie lange man mich hingehalten hat, um mich dann schließlich abzuspeisen.


    Meine erste Frage bezieht sich nun darauf, ob es sich dabei um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt?

    Soweit mir bekannt ist, handelt es sich bei der Loggia um Sondereigentum? Ein Schaden in der Fassade wĂŒrde aber das Gemeinschaftseigentum betreffen oder?


    Meine zweite Frage: Wie verhalte ich mich nun weiter? Teile ich selbst der Baufirma die MĂ€ngelrĂŒge bzw. den Schaden mit mit der Aufforderung (GewĂ€hrleistung 5 Jahre) den Schaden zu beheben? Tut dies mein Anwalt? Was ist, wenn die Baufirma diesen Mangel ebenfalls ignoriert?

    Wie bereits oben mitgeteilt, tropft es weiter und es lĂ€uft die Gefahr, dass bei nicht Handeln noch grĂ¶ĂŸere SchĂ€den entstehen (NĂ€ssebildung). Da kann man ja nicht Jahre darauf warten, bis ein Gericht ein Urteil ĂŒber diesen Mangel entscheidet, ohnehin kann ich die Loggia so momentan auch nicht voll ausnutzen, da man unter die tropfenden Stellen nichts aufstellen kann, zb. Möbel, da diese sonst auch Schaden davon nehmen wĂŒrden.



    Ich hoffe, hier einen guten Ratschlag zu bekommen, wie ich mich nun weiter verhalten soll. Vielen lieben Dank bereits im Voraus!!!

  • Die WohnungseigentĂŒmergemeinschaft steht nicht in einem direkten VertragsverhĂ€ltnis mit dem BautrĂ€ger

    Mit wem denn dann?


    wenn es ein BautrĂ€ger ist, dann steht man doch genau mit dem und zu Niemand anderem in einem VertragsverhĂ€ltnis. Kein VertragsverhĂ€ltnis hingegen dĂŒrftet Ihr mit den einzelnen, ausfĂŒhrenden Firmen haben. Denn diese stehen idR in einem VertragsverhĂ€ltnis zum BT (aber eben nicht zu den Erwerbern).


    Ein Mangel ist also dem BT zu melden, der dann wiederum an die Firmen herantritt.

  • Meine erste Frage bezieht sich nun darauf, ob es sich dabei um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt?

    Das mĂŒsste aus den Teilungsunterlagen hervorgehen und sollte ein Anwalt klĂ€ren.


    Deine "Schrauben" sind wohl keine, sondern vermutlich eher Hohlnieten (Poppnieten) und der Rost kommt zumindest vom Rest des Abreisstifts, was aber die Quelle nicht klÀrt.

    Wurde ein Blower Door Test gemacht?

    Meine BeitrÀge sind MeinungsÀusserungen

  • Mit wem denn dann?


    wenn es ein BautrĂ€ger ist, dann steht man doch genau mit dem und zu Niemand anderem in einem VertragsverhĂ€ltnis. Kein VertragsverhĂ€ltnis hingegen dĂŒrftet Ihr mit den einzelnen, ausfĂŒhrenden Firmen haben. Denn diese stehen idR in einem VertragsverhĂ€ltnis zum BT (aber eben nicht zu den Erwerbern).


    Ein Mangel ist also dem BT zu melden, der dann wiederum an die Firmen herantritt.

    Also verstehe ich es richtig, dass eigentlich die Hausverwaltung den Mangel bezĂŒglich “Gemeinschaftseigentum” der Baufirma mitteilen muss oder tue ich dies- wie beim Sondereigentum- selbst? Lg :)

  • Dann ist auch klar, WER der Adressat der MĂ€ngelrĂŒge werden muss.

    Naja, wenn mit BT (!) gebaut wurde, dann vielen mir -außer dem BautrĂ€ger selber- nicht allzu viele Adressaten ein.


    Dabei dĂŒrfte es doch erst einmal egal sein, ob es sich um Gemeinschaftseigentum oder um Sondereigentum handelt. Adressat mĂŒsste mE immer der BT sein.

  • FĂŒr Schadensmeldungen am Sondereigentum sind die SondereigentĂŒmer zustĂ€ndig, fĂŒr solche am Gemeinschaftseigentum die HV. Worum es sich hier konkret handelt, ergibt sich aus der TeilungserklĂ€rung. Typischerweise handelt es sich bei Fassaden um gemeinschaftliches Eigentum, aber nur der Blick in die TE schafft Klarheit.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • FĂŒr Schadensmeldungen am Sondereigentum sind die SondereigentĂŒmer zustĂ€ndig, fĂŒr solche am Gemeinschaftseigentum die HV. Worum es sich hier konkret handelt, ergibt sich aus der TeilungserklĂ€rung. Typischerweise handelt es sich bei Fassaden um gemeinschaftliches Eigentum, aber nur der Blick in die TE schafft Klarheit.

    Vielen lieben Dank, der Ansicht war mein Anwalt eben auch, also wenn ein Mangel oder ein Schaden am Gemeinschaftseigentum besteht, teilt man dies der Hausverwaltung mit und diese trÀgt dies an die Baufirma heran. Auch die letzte Hausverwaltung (Wechsel im letzten Jahr) hat so gehandelt.


    Die neue Hausverwaltung allerdings sagt zu jedem Schaden/ Mangel, der am Gemeinschaftseigentum entsteht, dass sie hier nicht aktiv werden können (aus dem oben zitierten SÀtzen), deswegen solle man selbst den Schaden der Baufirma melden.


    Wie verhĂ€lt man sich hier dann, wenn die Hausverwaltung sich weigert, etwas zu unternehmen? Die Baufirma wird höchstwahrscheinlich wieder NICHT reagieren, oder sich eben auch rausreden, das Wasser tropft weiter. Ich kann doch nicht darauf warten, bis in 3 Jahren ein Urteil ĂŒber vermeintliche SchĂ€den/MĂ€ngel gefĂ€llt wird. ?

  • Die neue Hausverwaltung allerdings sagt zu jedem Schaden/ Mangel, der am Gemeinschaftseigentum entsteht, dass sie hier nicht aktiv werden können

    Dabei ist die ja GENAU DAFÜR da.

    Wenn der Bau nicht in der GewĂ€hrleistung wĂ€re und es MĂ€ngel am Gemeinschaftseigentum gĂ€be, mĂŒsste sich ja auch aktiv werden. Sie mĂŒsste dann z.B. auf Firmen zugehen, die ebenfalls

    nicht in einem direkten VertragsverhÀltnis

    mit der EigentĂŒmergemeinschaft stehen.


    Es spielt ĂŒberhaupt keine Rolle, wer der richtige Adressat fĂŒr die BaumĂ€ngel ist. In dem Fall ist es natĂŒrlich der BT, der noch in der GewĂ€hrleistung steht,.

  • Wie verhĂ€lt man sich hier dann, wenn die Hausverwaltung sich weigert, etwas zu unternehmen? Die Baufirma wird höchstwahrscheinlich wieder NICHT reagieren, oder sich eben auch rausreden, das Wasser tropft weiter.

    Ein akute SchadensvergrĂ¶ĂŸerung sehe ich innerhalb einiger Wochen Bearbeitung nicht. Aber natĂŒrlich muss da etwas passieren.


    Ich halte es fĂŒr erforderlich, dass die gesamte WEG (oder jedenfalls mehrere EinzeleigentĂŒmer gemeinsam oder zumindest gleichzeitig) die HV zum Handeln auffordern, wenn diese sich strĂ€ubt - und zwar aus Laiensicht - mit Fristsetzung und KĂŒndigungsandrohung. Dass dieses Thema ihre Aufgabe ist, halte ich fĂŒr völlig eindeutig, kenne aber natĂŒrlich die genauen vertraglichen Vereinbarungen zwischen HV und eurer WEG nicht. Wenn die WEG sowieso bereits anwaltlich vertreten wird, wĂŒrde ich die bisherige Vertretung fragen, mit welchen Kosten eine erste Vertretung in dieser Richtung zusĂ€tzlich verbunden sein wird und diese ggf. veranlassen.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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