Hallo in die Runde,
es kann nur besser werden.
Ich sage jetzt nur bei einer WEG (2 Häuser mit jeweils 6 Wohnungen) wurde im November 2018 eine neue Heizung eingebaut. Die Heizung ist von heute auf morgen ausgefallen (obwohl es vorher Geräusche gegeben hat, wurde kein Konzept zur Instandsetzung vom Verwalter erstellt). Die Heizung macht ja eh was sie will.
Es wurde bei dem Auftrag von ca. 29.000 € nur die Umwälzpumpe (ca. 1.200 €) zur Bafa Förderung beantragt und auch nur 326 € zurückerstattet.
Ich habe dieses Jahr bei der Eigentümer Versammlung nachdem den hydraulischen Abgleich gefragt. Der Verwalter möchte diesen nicht machen, da es sich um eine Einrohr Heizung handelt. Es wäre sehr kompliziert und die 10.000 € würden sich nicht rechnen, die Ersparnis wäre minimal. Die neue Heizung macht aber seitdem Einbau Brummgeräusch und es muss immer jeden Monat 5 Liter Wasser nach geschüttet werden.
Zufällig hatte ich mit einem meiner Dienstleister aus meiner alten Arbeit über das Thema gesprochen. Er hat gemeint, dass der hydraulische Abgleich mit der Bafa Förderung auch jetzt bezuschusst wird und wir jetzt 20 bis 30 % zurück erstattet bekommen. Er meinte auch der Abgleich würde „nur“ 8.000 € kosten. Aber er wundert sich, warum 2018 nur die Umwälzpumpe bei der Sanierung der Heizung angegeben wurde.
Er geht soweit, das von den 29.000 € Gesamtvolumen incl. hydraulischer Abgleich, zum Instandsetzen der Heizung die WEG, hätte damals ebenso 30 % von der Bafa zurück bekommen. Das wären fast 9.000 €
!! Der Verwalter hätte nur den Bafa Antrag stellen müssen, mit den Arbeiten kann sofort begonnen werden, also auch wenn die Heizung ungeplant ausfällt. Freilich hätte man ein Risiko, wegen der Höhe der bewilligten Summe. Der gute Mann hat als Firma ein Planungsbüro mit der Arbeit ( Bafa Antrag stellen usw. ) betraut und ob nun 25 oder 28 % von der Bafa kommen würden, das Geld kommt immer. Sehr zur Freude seiner Kunden.
Ich hätte gerne jemand neutralen, der diese Informationen nochmal prüfen und bestätige kann. Ich hoffe das ich den Sachverhalt halbwegs richtig dargestellt habe. In der Hoffnung das ihr helfen könnt.
Es geht nur um das Prinzip… weil ich vermute das eh die Angelegenheit verjährt ist. Einen Anwalt hab ich befragt, der spricht von Verschulden des Verwalters…. das Geld müsste die WEG zurück bekommen. Der Verwalter muss für solche Fälle eine Versicherung haben.
Der Verwalter wird mich lieben 💔
Lieben Dank und kühle Tage
Anja