Heizung Bafa - Geld weg

  • Hallo in die Runde,


    es kann nur besser werden.


    Ich sage jetzt nur bei einer WEG (2 Häuser mit jeweils 6 Wohnungen) wurde im November 2018 eine neue Heizung eingebaut. Die Heizung ist von heute auf morgen ausgefallen (obwohl es vorher Geräusche gegeben hat, wurde kein Konzept zur Instandsetzung vom Verwalter erstellt). Die Heizung macht ja eh was sie will.


    Es wurde bei dem Auftrag von ca. 29.000 € nur die Umwälzpumpe (ca. 1.200 €) zur Bafa Förderung beantragt und auch nur 326 € zurückerstattet.

    Ich habe dieses Jahr bei der Eigentümer Versammlung nachdem den hydraulischen Abgleich gefragt. Der Verwalter möchte diesen nicht machen, da es sich um eine Einrohr Heizung handelt. Es wäre sehr kompliziert und die 10.000 € würden sich nicht rechnen, die Ersparnis wäre minimal. Die neue Heizung macht aber seitdem Einbau Brummgeräusch und es muss immer jeden Monat 5 Liter Wasser nach geschüttet werden.

    Zufällig hatte ich mit einem meiner Dienstleister aus meiner alten Arbeit über das Thema gesprochen. Er hat gemeint, dass der hydraulische Abgleich mit der Bafa Förderung auch jetzt bezuschusst wird und wir jetzt 20 bis 30 % zurück erstattet bekommen. Er meinte auch der Abgleich würde „nur“ 8.000 € kosten. Aber er wundert sich, warum 2018 nur die Umwälzpumpe bei der Sanierung der Heizung angegeben wurde.

    Er geht soweit, das von den 29.000 € Gesamtvolumen incl. hydraulischer Abgleich, zum Instandsetzen der Heizung die WEG, hätte damals ebenso 30 % von der Bafa zurück bekommen. Das wären fast 9.000 €

    !! Der Verwalter hätte nur den Bafa Antrag stellen müssen, mit den Arbeiten kann sofort begonnen werden, also auch wenn die Heizung ungeplant ausfällt. Freilich hätte man ein Risiko, wegen der Höhe der bewilligten Summe. Der gute Mann hat als Firma ein Planungsbüro mit der Arbeit ( Bafa Antrag stellen usw. ) betraut und ob nun 25 oder 28 % von der Bafa kommen würden, das Geld kommt immer. Sehr zur Freude seiner Kunden.
    Ich hätte gerne jemand neutralen, der diese Informationen nochmal prüfen und bestätige kann. Ich hoffe das ich den Sachverhalt halbwegs richtig dargestellt habe. In der Hoffnung das ihr helfen könnt.

    Es geht nur um das Prinzip… weil ich vermute das eh die Angelegenheit verjährt ist. Einen Anwalt hab ich befragt, der spricht von Verschulden des Verwalters…. das Geld müsste die WEG zurück bekommen. Der Verwalter muss für solche Fälle eine Versicherung haben.

    Der Verwalter wird mich lieben 💔

    Lieben Dank und kühle Tage

    Anja

    Einmal editiert, zuletzt von Skeptiker () aus folgendem Grund: Textformatierungen teilweise entfernt

  • Was möchtest du den nun?


    Den Einbau der Heizung nachträglich gefördert bekommen? Geht Nicht und wird es wahrscheinlich nicht geben, weil falscher Brennstoff.

    Das man die Pumpe beantragt hat und die auch gefördert wurde ist doch OK.

    Wenn deine Heizung 5 Liter Wasser im Monat verliert, hat das nichts mit der BAFA zu tun. Ergo lass dieses Thema einfach mal weg. tut hier nichts zur Sache.


    Ergo: Deine/eure "neue" Heizung ist wahrscheinlich damals nicht förderfähig gewesen. Somit konnte nur die Hocheffizienzpumpe gefördert werden.

    Eine Neue Heizung für 2 x 6 Wohnung lässt auf Öl-Gas schliessen. "NICHT FÖRDERFÄHIG" (26t€ für 12 WE.)

    Da brauchst du keinen Anwalt. Außer du hast zu viel Geld und verlässt dich auf Hörensagen.


    Man könnten och darüber spekulieren ob man im gleichen Zuge einen hydrauliscchen Abgleich hätte mitmachen können. der Kostet aber einiges und ist wahrscheinlich NICHT im Akuten Ermessensspielraum der Verwaltung!!!. Den die Verwaltung muss größere Ausgaben mit dein EIGENTÜMERN ABSTIMMEN.

    dazu zählt auch ein hydraulischer Abgleich und der war ja akut NICHT notwendig.


    ERGO: NEIN. alles OK

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Off-Topic:

    Schrei doch nicht so

    Habe als Mod. die Sache reguliert!


    Verstehe nicht so recht, was die TS eigentlich fragen möchte.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hallo

    isch bin doch ganz ganz leise …. Sorry


    Der Verwalter hat sich von einem Verwaltungsbeirat seiner Wahl und einer Miteigentümerin die Einverständnis für die Sanierung (nachdem Ausfall der Heizung ) geben lassen. In einer Nacht und Nebel Aktion, es wurden keine weiteren Angebot von mehreren Heizungsfirmen eingeholt. Keine außergewöhnliche Eigentümerversammlung. Eine Firma seiner Wahl und 2 Angebote von 2 Herstellern.



    Der seltsame Ablauf und die Mängel waren, zwar nach 6 Monaten Thema bei der Eigentümer Versammlung, aber wer will schon streiten. Er hat grad erst angefangenen, der WEG das Geld aus der Tasche zu ziehen.


    Nach meinen Infos von einem Klimaanlagen Menschen und diesem Heizung/Sani/Lüftungs Mann ist der hydraulische Abgleich vorgeschrieben, damit man die Bafa Förderung bekommt.

    Man muss Sie halt beantragen, egal wie man bekommt die Förderung.


    Das ist doch schon mal ne Aussage, wäre schon gut, wenn das mal jemand bestätigt kann.


    Dazu hat die Neue Gasheizung in jeder Wohnung + Raum unterschiedliche Temperaturen produziert. ( weil kein hydraulischer Abgleich ? ) Zu diesem Zweck, wurden nachträglich von der WEG an die Heizungsfirma eine Überprüfung der Wohnungen bewilligt um die Undichtigkeiten, die es in zwei Wohnungen gegeben hat festzustellen und dann zu beseitigen. (Warum keine Überprüfung vorher )


    Bei der Gelegenheit wurden nicht die Thermostate ausgetauscht sondern nur die Luft aus den Heizkörper rausgelassen. Jeder Eigentümer hat seinen Anteil bezahlt, insgesamt waren das auch nochmal 5.000 €.


    Mein Bauch sagt, da stimmt was nicht …

    Danke für einen regen Austausch an Infos.

    Mercie

    Anja

  • Ja, das ist doch super: Verwaltungsbeirat war mit involviert und der Verwalter muss in einer Notsituation wie dieser nicht über 10 Angebote verfügen.

    Meist reicht da eins mit Plausibilitätsprüfung bzw Erfahrungen durch andere verwaltete Gebäude. Der Ausfall einer Heizung berechtigt zum sofortigen Handeln.

    Ich glaube ,das sich der Verwalter mit dem einbeziehen des Beirates korrekt verhalten hat..


    Welche BAFA Förderung? Die der Pumpe? Ich glaube nicht, bin mir da aber nicht mehr sicher, ist ja schon paar Jahre her.

    Dann hätte der Pumpentausch aber 8-10tausend Euro und mehr gekostet bzw. die Heizungssanierung. DAS solltest du bedenken!!!

    Nein, eine Förderung ist an Bedingungen geknüpft.... IMMER.

    Es wurde ja eine Förderung beantragt, und die wurde positiv beantwortet und beglichen.

    Hat man dir unrecht getan wenn die Förderung der Pumpe nicht rechts war? JA? Dann wären die ca. 320€ zurückzuzahlen an das BAFA

    Das in den 26t€ ein hydraulischer Abgleich mit dabei gewesen sein sollte, glaub ich so jetzt nicht. aber das wäre zu prüfen!.

    Auch nicht in den 1025€ für die Pumpe ist kein hydraulischer Abgleich integriert.


    Zu deinen Undichtigkeiten.... Woher soll eine Heizungsfirma wissen, wo was undicht ist? Die bekommen einen Auftrag zur Sanierung , Ergo Heizraum für 3 Tage belagern und dann wieder gehen. Da ist nix mit "Oh moment, ich höre da was tropfen im 2. OG link, am dritten Heizkörper."


    Worauf willst du wirklich hinaus?

    Stinken dir die Ausgaben von 26t€ und 5t€?

    Die 5t€ sind evt. nicht ganz schlüssig, aber wenn Leitungen und Anschlüsse im Haus kaputtgerostet sind, dann ist da kein anderer dran Schuld, als die Eigentümer.

    Eigentum verpflichtet. Eigentum will gepflegt werden, Eigentum kostet Geld.


    Mein letztes Angebot für eine WEG mit 2 x 9 Wohnungen zur Sanierungsthematik ging über Monate. Weil die Heizungen in ein Alter kommen 27 Jahre....

    Die neue Hausverwaltung hat das erkannt und sich dafür eingesetzt das was gemacht wird... Kosten wären bei der Großen Variante bei ca 100t€ gewesen.

    wovon ca. 45t€ per Förderung zurückgekommen wären. NIx ist passiert. die Hausverwaltung ist am Aufgeben, will das wieder abgeben. Die Eigentümer haben immer noch eine alte Heizung die kränkelt. und die Chance auf eine Förderung haben sie sich jetzt auch so gut wie verspielt, durch die Änderung der Förderung.

    Dabei ist das Mathematisch doch ganz einfach.

    Ein Einfamilienhaus oder meinetwegen Zweifamilienhaus kauft eine Heizung zu einem Preis (Gasheizung) von 20t€.

    Das sind pro Wohnung 10t Euro

    Ihr habt 2 x 6 Wohnungen = 12 WE und habt mit den Extrakosten nun ca. 31t€ bezahlt.

    Das sind pro Wohnung 2583€. Das heisst, ihr hab gerade mal eine Belastung von 25% im Gegensatz zu einem ZFH und nur 12,5% bzw 1/8 zu einem EFH.


    Und fühlt euch noch immer über den Tisch gezogen...


    Nein, ich beschönige nicht , wenn Murks gemacht wird, aber man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen. Und die Datenlage zu Murks ist hier nicht existent.

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  • Ganz schnell lieben Dank für Deinen Sichtwinkel. Auch dieses WEG will Geld festhalten und spart wegen 50.- €.

    Ein Rückerstattung von, Ich denke immer noch fast 9.000 .- € ist eine Summe, die der WEG gut getan hätte.


    Es gab heute privat schlechte Nachrichten…

    Daher muss ich kurz raus aus dem Netz und rein - ins Leben.


    Sorry, meld mich wieder. Es gibt noch ein paar Dinge, es fing harmlos an.


    Ich bin sehr froh, um dieses Forum. Ich bedanke mich sehr … für all die Mühe

    Danke

    Anja

  • Nach meinen Infos von einem Klimaanlagen Menschen und diesem Heizung/Sani/Lüftungs Mann ist der hydraulische Abgleich vorgeschrieben, damit man die Bafa Förderung bekommt.

    Man muss Sie halt beantragen, egal wie man bekommt die Förderung.

    Dann soll doch derjenige, der solches behauptet, Dir seine Aussage schriftlich geben und dafür haften. Mal gucken, ob er dann immer noch so großmäulig ist.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Er hat gemeint, dass der hydraulische Abgleich mit der Bafa Förderung auch jetzt bezuschusst wird und wir jetzt 20 bis 30 % zurück erstattet bekommen.

    Aber nicht die von Dir vermuteten 9.000,- € sondern ein Anteil der Kosten die für den hydraulischen Abgleich angefallen wären. Also vergleichbar mit der Pumpe, Kosten 1.200,- €, Förderbetrag 326,- €. Sagen wir mal Kosten für den hydr. Abgleich bei 12WE = 6.000,- €, Förderbetrag 1.800,- €.


    Ob der Austausch Heizungsanlage (Gastherme) zu diesem Zeitpunkt (2018) überhaupt förderbar war, das wissen wir nicht. Es wurde ja "nur" eine vorhandene Gastherme durch ein (evtl.) effizienteres Gerät ersetzt.


    Zum Thema "Pflicht" einen hydraulischen Abgleich durchzuführen, da lohnt ein Blick in die Förderbedingungen. Ich würde nicht voraussetzen, dass der hydraulische Abgleich im Preis von 29T€ enthalten war. Man darf sich jetzt nicht am aktuellen BEG etc. orientieren, sondern man muss die Förderbedingungen zum damaligen Zeitpunkt betrachten.

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    .

  • Hallo es braucht Geduld…

    das Gebäude und die Heizung wurde 1990 errichtet. Der hydraulische Abgleich war nicht 2018 in den Kosten drin. ( das hat mir damals schon ein Planer empfohlen… aber der Verwalter hört schlecht )


    Der hydraulische Abgleich hätte 2018 nur 4.000 € gekostet, nun sagt der Verwalter 10.000 €.

    Der Preis als Abschreckung ? Oder bringt der Abgleich gar nichts ? Wenn die Heizung in diesem Winter wieder unterschiedlich Temperatur in den Wohnungen bringt oder heizt, werden sich ein paar Eigentümer an das Thema erinnern. Was dann ?


    Der Verwalter erklärt er macht nur das was man ihm sagt. Sind die Eigentümer die Sachverständigen oder wer ?


    Drum frag ich doch hier nach, den Katalog oder die Bibel zu den Förderbedingungen, kann ich nur mit Mühe verstehen, sorry bin doch Laie.


    Was ich aber verstehe, das ein Ausdehnungsgefäss mit 100 l = 668.- €

    nach dem Umbau der Heizung berechnet wurde. Der Gutachter der wegen den Brummgeräuschen geholt wurde, hat diese Maßnahme 6 Monate nach der Erneuerung der Heizung 2019 empfohlen. Abgenommen wurde die Heizung von dem neutralen Geschäftsführer der Verwaltung.


    Das Ausdehnungsgefäss soll „normal“ mit Einbau und MwSt 250.- € kosten. Sagen zwei Firmen, aber …


    Frage mal jemand in einem Dorf ob der eine Dienstleister der andere Krähe, das Bein raus reißt oder war’s das Auge. Man kennt sich … und daher meine Suche nach Informationen.


    Der besagte Energieberater ist im Urlaub und Land unter.


    Was sagt der Bauch ?


    Danke 🙏

    Anja

  • Der Preis als Abschreckung ? Oder bringt der Abgleich gar nichts ? Wenn die Heizung in diesem Winter wieder unterschiedlich Temperatur in den Wohnungen bringt oder heizt, werden sich ein paar Eigentümer an das Thema erinnern. Was dann ?

    Der hydraulische Abgleich wird etwas überbewertet. Auch 1990 wurden Anlagen schon hydraulisch "abgeglichen", aber man hat das halt über die Rohrquerschnitte gemacht, oder bei einstellbaren Ventilen halt grob eingestellt. Und das mit den unterschiedlichen Temperaturen wird wohl daran liegen, dass die Heizkreispumpe runter gedreht wurde, evtl. war das ja die Ursache für das Brummen.

    Warum es in einigen Wohnungen wärmer wird, das kann viele Ursachen haben. Nutzerverhalten, Lage der Räume, Heizlast, Heizkurve usw. Dein Hinweis mit der Einrohrheizung würde mir auch zu Denken geben.


    Der hydraulische Abgleich wurde also damals weder angefragt, noch angeboten, beauftragt und durchgeführt. Damit ist das Thema doch durch.

    Wie teuer der Abgleich heute wird, das hängt auch davon ab, ob an den Heizkörpern erst einmal alle Ventile getauscht werden müssen. Das ist nicht in ein paar Stunden erledigt, schon gar nicht bei 2 x 6 WE. Ob die damals angebotenen 4.000,- € realistisch waren, das weiß niemand ohne das Objekt zu besichtigen.


    Ich habe den Eindruck Du würfelst einige Sachen wild durcheinander, aber so kommt man nicht weiter.

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  • Wenn Du wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Schlampereien bei der Heizungssanierung/Förderbeantragung gegen den Verwalter vorgehen willst, brauchst Du einen Anwalt und einen Sachverständigen, der die DAMALIGEN Förderbedingungen kennt und Dir schwarz auf weiss darlegt, wer wodurch Euch wieviel Geld nicht beantragt, also geschädigt hat.


    Wenn Du an aktuellen Preisangeboten Zweifel hast, brauchst Du Gegenangebote, die auf der selben Leistungsbeschreibung/dem gleichen Leistungstext basieren wie das angezweifelte. Nicht Hörensagen:

    Sagen zwei Firmen

    und keine Aussagen von Foren, egal wieviel oder wie wenig Kompetenz da geballt ist


    So ist das nur Schüren der eigenen Wut auf den Verwalter

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Yes Sir


    Ich habe ein Angebot über das Ausdehnungsgefäss, zufällig weil ich damals im Job eins bestellen musste. Ich habe im Job auch Bafa Anträge gestellt. Keine Heizung, daher nicht 1 zu 1 vergleichbar.

    Drum meine Fragen.


    Was ich will, das die anderen Eigentümer etwas hellhöriger werden. Wird die WEG über den Tisch gezogen ? Es sind mehrere Baustellen. Der Vertrag läuft in den nächsten Monaten aus. Es wäre sinnvoller, dem Verwalter mehr zu prüfen.


    Mich beschleicht nach 40 Monaten Erfahrungen mit dieser Verwaltung, der Verdacht da stimmt was nicht. Besonders da ich den Vergleich bei der anderen WEG habe, in einer anderen Stadt. Transparenter und es werden immer verschiedene Angebote eingeholt und erst wenn es für die WEG ok ist, werden die Arbeiten beauftragt. Das fällt bei dem anderen Verwalter weg und wenn dann noch ein paar Sachen seltsam laufen. Na dann wird man misstrauisch. Niemand ist perfekt.


    Habe lange geschwiegen, weil es geht ja nur um Geld. Ist es verkehrt, auch bei einem Verwalter aufs Geld zu schauen? Eine Heizung kauft auch eine WEG nicht jedes Jahr, woher sollten wir Laien wissen was wichtig gewesen wäre? Auch wenn dem Verwalter bekannt war, das die Heizung Wasser verliert.


    Mit wem soll ich mich den sonst austauschen ?


    Ne gute Zeit

    Anja

  • Mit wem soll ich mich den sonst austauschen ?

    Du kannst Dich ja gerne mit den Usern im Forum austauschen, aber niemand wird Dir wirklich helfen können. Man kann evtl. noch ein paar Tipps geben, aber dafür braucht man erst einmal Informationen.

    Jetzt kommst Du mit dem MAG um die Ecke, aber was hat das mit dem eigentlichen Problem zu tun? Hellseher sind momentan rar :haue:

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    .

  • Also da mit Äpfel und Birnen ist da auch auch nicht weit her.....

    Jeder BAFA Antrag hat seine Eigenen REGELN.

    Wenn dir nicht passt was der Verwalter tut, musst du das mit belastbaren Beweisen belegen, das er Fehler gemacht hat...


    DU willst mehr Kontrolle? Dann werde Mitglied des Verwaltungsbeirats oder, wenn das nicht geht. Prüfe jede Rechnung die Aufläuft und mach dazu einen vergleich der passend ist. JA, natürlich macht das Arbeit, und es ist vielleicht mühsam. Aber das ist ja das, was zählt. Stänkern allein geht nicht.

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  • Mich beschleicht nach 40 Monaten Erfahrungen mit dieser Verwaltung, der Verdacht da stimmt was nicht.

    Lass mich raten: Der jetzige Verwalter wurde vom Bauträger eingesetzt oder zumindest lanciert?




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Lass mich raten: Der jetzige Verwalter wurde vom Bauträger eingesetzt oder zumindest lanciert?

    Nein, wir sind bereits nach dem ersten befreienden Wechsel unterwegs.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich verstehe nur Bahnhof :)

    Du wohnst in einem MFH...also viele Wohnungen mit vielen unterschiedlichen Eigentümern

    Jetzt gibt es einen Verwalter der das Haus vermalten was so die allgemeinen Dingen angeht wozu auch die gemeinsame Heizungsanlage zählt

    richtig ?

    Jetzt hast Du den Verdacht/Vermutung, dass der Verwalter etwas großzügig mit dem Geld der Eigentümer umgeht.

    richtig ?

    Nun das hilft eigentlich nur das auf einer Eigentümerversammung zu bereden...und Notfalls einen Fachmann dazu nehmen