Vollgeschoss und Traufhöhe

  • Hallo zusammen,



    Ich hoffe ihr könnt uns helfen.


    In unserem Bebauungsplan steht folgender Satz:


    "IIa, Zahl der Vollgeschosse als Höchstzahl, wobei das zweite Geschoss im Dachraum liegen muss."



    Allerdings haben wir eine Traufhöhe von maximal 3,40m, Kniestock von 50cm und Dachneigung 35-42°.


    Was bedeutet denn das kleine a hinter der II?
    Ist es überhaupt ein Vollgeschoss wenn wir eine Dachschräge im 1. OG haben?



    Wir hatten gehofft, volle zwei Stöcke (EG und 1. OG) ohne Schräge bauen zu können und den Kniestock ins Dach schieben zu können.


    Gibt es dafür irgendeine Chance?



    Danke schon mal und viele Grüße.

  • In unserem Bebauungsplan steht folgender Satz:

    "IIa, Zahl der Vollgeschosse als Höchstzahl, wobei das zweite Geschoss im Dachraum liegen muss."

    Allerdings haben wir eine Traufhöhe von maximal 3,40m, Kniestock von 50cm und Dachneigung 35-42°. [...]


    Wir hatten gehofft, volle zwei Stöcke (EG und 1. OG) ohne Schräge bauen zu können und den Kniestock ins Dach schieben zu können.

    Gibt es dafür irgendeine Chance?

    Kurz und schmerzvoll: m.E. klar nein.


    Was bedeutet denn das kleine a hinter der II?
    Ist es überhaupt ein Vollgeschoss wenn wir eine Dachschräge im 1. OG haben?

    Das "a" soll wohl eine "abweichende" Bedeutung von der gewöhnlichen "II"-Geschosszahlbeschränkung bedeuten.

    Ein Vollgeschoss überschreitet zwei Drittel (in manchen Bundesländern auch: drei Viertel) der Geschossfläche des darunterliegenden quasi "Vergleichsgeschosses". Das kann auch trotz Dachschräge erreicht werden (durch Kniestock, Dachneigung oder auch Dachaufbauten beispielsweise).