Handwerkerrechnung - unzulässige Zusatzkosten?

  • Hallöchen,


    wir haben neulich Markisen installieren lassen.

    (Diese lag über zwei Wochen auf unserer Terrasse, da der Monteur nicht wusste, welcher Funkmotor darin verbaut war und erst einen Experten der Herstellerfirma hinzuziehen musste....)


    Nun gestaltete sich der Ablauf bei uns wie folg. Der Monteur meinte, ich solle einen Elektriker beauftragen, der den Stromanschluss vornehmen solle. Dazu hatte er am Kabelendstück, das zum Stromkasten der Terrasse führt, die Kabel mit Klebezettelchen markiert und beschriftet. Mit dessen Hilfe sollte es dem Elektriker leicht fallen, alles anzuschließen. Der Elektriker kam am nächsten Tag und nahm die Einstellungen vor, meinte jedoch, diese käme ihm nicht richtig vor. Eine Fehlerprüfung war nicht möglich, da das andere Endstück des Stromkabels nicht sichtbar/zugänglich hinter der Verblendung der Wandhalterung der Markise lag. Am zweiten Tag kam wieder der Monteur und stellte fest, dass die Verkabelung nicht stimme (oh Wunder). Vereinbart wurde nun ein Termin mit dem Elektriker am dritten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit. Mein Elektriker war pünktlich da, die Monteure kamen mit 30 Minuten Verspätung. Nach 10 Minuten war mein Elektriker dann fertig und seither erfreuen wir uns über die Markise.


    In der Endabrechnung fordert der Handwerker nun einen Zusatzkostenpunkt in Höhe von 250€ (Begründung: falsche Verkabelung).

    Ich selbst sehe das ganz anders und würde diese Zusatzkosten von mir weißen und die Rechnung für die Wartezeit des Elektrikers am dritten Tag von der Endabrechnung mit abziehen.

    Des Weiteren kam es im Zuge der Arbeiten zu Beschädigungen an der Außenfassade ("Abplatzungen" der Hausfarbe). Ich überlege, ob ich diese nicht auch geltend machen werde.


    Meine Frage: Hat jemand Erfahrungen in solchen Fällen - wie geht so etwas aus? Sollte ich zahlen oder erstmal das Geld zurückhalten?

    Im Hintergrund habe ich eine Rechtschutz, die ich heranziehe, wenn der Handwerker auf seinen Forderungen bestehen bleibt.

    Ich würde eure Erfahrungen in ähnlichen Fällen interessant finden.


    Grüße

    Chrisy

  • wenn du zahlst, bekommst du ein Geld erst wieder per Urteil zurück!

    Gib dein einziges (legitimes) Druckmittel nicht aus der Hand.

    Ich würde die


    Zitat

    Zusatzkostenpunkt in Höhe von 250€ (Begründung: falsche Verkabelung).

    nicht bezahlen.


    Wie das mit Einbehalt bei Schadenersatz neben der Leistung ist, weiß ich nicht genau.

    (Wäre der Mangel am Werk das doppelte der Mängelbeseitigungskosten)

  • (Wäre der Mangel am Werk das doppelte der Mängelbeseitigungskosten)

    Da nicht genau klar ist, WAS Du damit sagen willst (zumindest mir nicht) der Hinweis, die Verdopplung der Mangelbehebungskosten ist nicht immer, sondern nur vorab bei GESCHÄTZTEN Mangelbehebungskosten zulässig.

    Wenn die Kosten wie hier beim Eli klar sind, ist die Erhebung des Druckzuschlags nicht zulässig. (Welcher Druck soll ausgeübt werden? Ein Risiko der Erhöhung besteht auch nicht.)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Ich glaube Sir und Raumschiffkapitän meinte die Schäden/ Beschädigungen an der Fassade.

    Möglich. Dann wäre das hier eine Gemengelage. Teil 1-1, teil geschätzt + Druckzuschlag. Ein Grund mehr, einen RA hinzuzuziehen.

    Oder das Geld einfach abzuschreiben und unter gesparte Bauleitungsaufwendungen zu verbuchen. :D

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Möglich. Dann wäre das hier eine Gemengelage. Teil 1-1, teil geschätzt + Druckzuschlag. Ein Grund mehr, einen RA hinzuzuziehen.

    Oder das Geld einfach abzuschreiben und unter gesparte Bauleitungsaufwendungen zu verbuchen. :D

    Da würde ich mir das Geld für den RA als allererstes sparen...

  • Also:

    das Geld einfach abzuschreiben und unter gesparte Bauleitungsaufwendungen zu verbuchen.

    Oder wie sagte mal ein Anwalt zu mir: Ich mach das gerne für Sie, aber seien Sie sich im Klaren, mehr als ne Curry-Pommes für Sie und Ihre Frau kommt dabei nicht rum.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Da nicht genau klar ist, WAS Du damit sagen willst (zumindest mir nicht) der Hinweis, die Verdopplung der Mangelbehebungskosten ist nicht immer, sondern nur vorab bei GESCHÄTZTEN Mangelbehebungskosten zulässig.

    Also, normalerweise darf man ja beim Werkvertrag bei Mängeln bei der Abnahme die doppelten, geschätzt Mängelbeseitigungskosten einbehalten. (§641 BGB)


    Ob das nur bei Mängeln am Werk (der Markise) gilt, oder auch bei Schäden die der Handwerker an der Fasseade verursacht hat (andere Anspruchsgrundlage, Schadenersatz neben der Leistung) - keine Ahnung. Ich glaube nicht. Meine Privatjuristin ist auf Arbeit ^^

    Ich weiß nicht mal, ob man hier überhaupt was einbehalten darf.


    Das ist der Punkt mit der Fassade.

    Wenn es nur kleine Ausbesserungen sind, kann man das auch gut sein lassen.



    Die 250€ extra sind aber IMO ein volles NoGo - die würde ich NIEMALS bezahlen. Weil sie einfach ungerechtfertigt sind. Der Elektriker hat nach Vorgabe angeschlossen, Vorgabe war falsch.


    Die Extrakosten des Elektrikers würde ICH sein lassen.. das ist es nicht wert.


    Mein weg wäre:

    => Rechnung um 250€ kürzen (begründen warum)

    => Aufforderung, die verursachten Schäden an der Fassade zu beheben

  • Hallo und danke für die Informationen,

    zu den Schäden - ich denke sie sind geringfügig (optische Mängel) und ich werde diese selbst ausbessern können.

    Würde ich es fachmännisch machen lassen, dürfte es wohl wieder paar Hunderter kosten.


    Was ich jedoch nicht zahlen möchte:

    - Zuschlag

    - Kosten Wartezeit Elektriker


    Diese Punkte lasse ich nun doch mal abklären.

  • Oha...ich würde den totalen Rückbau erwägen. Und Statiker hinzuziehen, evtl. ist das Haus einsturzgefährdet.


    (Ironiemodus aus)

    Ich wollte etwas Ähnliches sagen, hab's mir aber verkniffen.


    Die 250€ würde ich aber auch erstmal einbehalten. Aber eins ist klar - das wird Streit geben und den muss man mögen. Ich würde einbehalten und dort anrufen und erklären, warum ich einbehalten habe. Dann noch am Telefon eine Lösung finden. Sonst zieht sich das über Wochen, es gibt Mahnverfahren und am Ende gehen die Anwälte aufeinander los. Der Stress lohnt meist nicht...

  • Die Abplatzung ist... nicht der Rede und den Streit wert.

    Bei uns sind gerade die GaLa-Bauer durch, und die haben so ihre Probleme mit Ecken und Kanten am Haus gehabt, da ist richtig etwas kaputt gegangen, das hier ist eigentlich nichts.


    Zum Vergleich: So sieht das aus, wenn der Chef vom GaLa-Bau höchstpersönlich mit dem Radlader hantiert...


    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Wie bereits geschrieben,

    diese Beschädigungen stehen nicht im Vordergrund meiner Forderungen.


    RS-Versicherung weist mir kommende Woche einen Rechtsberater in meiner Region zu, mal gespannt zu was dieser Rät.

  • Rückmeldung vom Rechtsexperten: Den Zahlungsbetrag kann ich um die Bruttosumme des Zusatzbetrags kürzen, wenn eindeutig ist, dass der Elektriker aufgrund mangelhafter Vorarbeit des Monteurs seine Arbeit Arbeit nicht vollständig erledigen konnte. Dem wäre bei uns so.


    Die Kosten für die Wartezeit des Elektrikers ist schwieriger, da hier nachgewiesen werden müsste, dass die Verspätung des Monteurs auf falscher Organisation seiner Zeit beruhe und nicht etwa auf Stau o. Ä.


    Wie dem auch sei, der Betrieb hat eingelenkt und die Zusatzkosten zurückgekommen.

  • Es wurde auch noch die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer genannt, um einen Prozess zu vermeiden. Und die Summe um die hier geht dürfte auch auf Seiten des Betriebs auf einer Höhe liegen, für die man den Aufwand eines Rechtsstreits nicht auf sich nehmen will. Der Betrieb argumentierte übrigens, dass er im Vorfeld nicht auf die Zusatzkosten hingewiesen habe, da der Angebotspreis dadurch nicht um +10% überschritten wurde.