Warmwasser an der Zapfstelle, wie heiß maximal?

  • Morgen,


    da ei uns im gschäft grad Brandschutzsaniert wird, hab ich mal eine andere Teeküche benutzt. Und mir dabei prompt fast die Pfoten gekocht als ich meine Kaffeetassse ausspülen wollte.

    Wirklich verdammt heiß, würde sagen >> 60°.


    Gibts hier eine Maximaltemperatur? 45° lese ich öfters...

  • Nein, 60°C +- sind in Großanlagen für nicht sensorisch eingeschränkte Nutzer sogar Pflicht.

    Du wirst doch wohl rechtzeitig die Pfötchen weggezogen haben und wolltest nicht Alfons Zitterbacke spielen?




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • Ich glaube es steht in der DIN 1988, min. 55°C nach 30 Sekunden müssen möglich sein.


    Parallel dazu gibt es noch Empfehlungen (ich glaube EN806....), dass Armaturen mit Einzelsicherung und Verbrühschutz vorzusehen sind. So darf beispielsweise in Kindergärten die max. Warmwassertemperatur an der Zapfstelle nur 38°C betragen. Ähnliche Empfehlungen gibt es auch für Pflegeeinrichtungen.


    Ob man jetzt Euer Geschäft als "Kindergarten" einstufen kann? Liegt wohl im Auge des Betrachters. :lach:

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    .

  • Alfons Z sagt mir nix.

    Das hängt wohl mit den unterschiedlichen Kulturkreisen zusammen.

    Alfons Zitterbacke war ein von Forscherdrang besessener jugendlicher Philosoph und ewiger Pechvogel in der DDR-Literatur, der gerade im Kino seine Wiederauferstehung feiert.

    Er wurde mal gefragt, woran man erkenne, dass das Wasser kocht. Antwort: "Finger reinhalten, wenn der dick wird und rot anläuft, dann kocht es."




    Wenn Dich ein Laie nicht versteht, so heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.



    M.G.Wetrow

  • wir haben sogar kombinierte Wasserhähne für "normales kalt/heiss" und zusätzlich für kochendes Wasser.

    Letzteres muss man mit einer Art Kindersicherung an der Armatur explizit "freischalten".

    Wenn aber der Kollege 2 Minuten zuvor sein Wasser für den Tee rausgelassen hat und ich dann nichtsahnend kurz mit Kaltwasser die Hände abwaschen will - AUA!

    Richtig schlimmes scheint da noch nicht passiert zu sein, denn die Armaturen sind seit 5 Jahren so in Betrieb.

  • wundert mich nur, weil "wir" uns normalerweise bei jeder kleinsten Gefahr so richtig in die Hose scheißen...


    DGUV V3 Prüfungen auf die Spitze getrieben, ohne Ausnahme keine Kaskadierung von Steckdosenleisten, doppelseitiges Kopfhörerverbot (außer am Platz zum telefonieren), Handyverbot im Gehen (außer am Ohr), keine Spülmaschinentabs zum Auspacken sondern mit selbstauflösender Hülle, kein Spülmittel ohne Freigabe und Gefährdungsbeurteilung etc....

    :wall:

  • , kein Spülmittel ohne Freigabe und Gefährdungsbeurteilung etc....

    Off-Topic:

    Wenn Du mal vom Spülmittel Hautausschlag bekommen hast, wirst Du das wahrscheinlich anders sehen. (Ist meiner Frau am Arbeitsplatz mal passiert - Betriebsärztin incl.)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • offtopic:

    doppelseitiges Kopfhörerverbot


    Was bedeutet das? Kenn ich leider nicht.....Kannst du das bitte näher erklären?

    Na das man nicht mit Headsets durch die Gegend läuft, die sämtliche Nebengeräusche abschotten.

  • Ne - jetzt - ernsthaft?

    voller ernst.

    Ich sag ja nicht, dass das alles Blödsinn ist, aber ich bin eher so der Typ für Eigenverantwortung, weil - da sind wir wieder weiter oben - wir sind ja nicht mehr im Kindergarten.


    Was bedeutet das? Kenn ich leider nicht.....Kannst du das bitte näher erklären?

    Man darf keine Kopfhörer/Headsets etc. benutzen die auf/in beiden Ohren sitzen. Ausnahme: am Büroarbeitsplatz wenn man ein Telefongespräch oder Telefon/Videokonferenz hat.

    => Die mittlerweile weit verbreiteten Headsets mit Noise Canceling zum konzentrierten Arbeiten sind - nach den Buchstaben der Regel - unzulässig.

    Genau genommen gilt das sogar im Homeoffice.


    Wenn Du mal vom Spülmittel Hautausschlag bekommen hast, wirst Du das wahrscheinlich anders sehen.

    Nein. Dann Risiken denen man sich "privat" ständig aussetzt muss man auch am Arbeitsplatz IMO nicht anders bewerten.

    Es geht um haushaltsübliche Reiniger in der Kaffeeküche! Nicht um Entlackungsmittel.


    Wenn man weiß, dass man empfindlich ist, geht man doch mit unbekannten Mitteln sowieso vorsichtig um, wenn man es nicht weiß, dann kann es einem auch Zuhause erwischen wenn Aldi mal wieder den Hersteller im Hintergrund ändert...

  • Die mittlerweile weit verbreiteten Headsets mit Noise Canceling zum konzentrierten Arbeiten sind - nach den Buchstaben der Regel - unzulässig.

    Genau genommen gilt das sogar im Homeoffice.

    Wieso das denn? Ich würde rasend werden! Ich kann mich so nur total schwer konzentrieren.

    Also, wenn man unterwegs ist, kann ich das noch irgendwie nachvollziehen, aber wenn ich SITZE? :eek::eek::eek:

    Besteht dann die Gefahr, dass man einen Alarm überhört oder was?

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • Wieso das denn?

    ich kann nur spekulieren, dass man das entweder einfach vergessen hat die Ausnahme für Noise Canceling Anwendungen zu erweitern oder man wollte sie bewusst nicht zulassen um bei Feueralarm etc. auf der sicheren Seite zu sein.
    Kontrolliert wird es nicht, bisher hat auch keiner die ANC-Headsets eingesammelt...

    Und Homeoffice - da hat man einfach gesagt: Es gelten die gleichen Regeln wie am Arbeitsplatz. (z.B. auch das Kaskadierungsverbot für Steckdosenleisten. Kontrolliert wird es nicht - tippe auf Haftung)

  • Dann Risiken denen man sich "privat" ständig aussetzt muss man auch am Arbeitsplatz IMO nicht anders bewerten.

    Es geht um haushaltsübliche Reiniger in der Kaffeeküche!

    Off-Topic:

    Privat kaufst Du auch selber ein! Im Betrieb macht das irgendwer für Dich zentral, den Dein Hautausschlag nicht juckt (wortlich)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • nein, es gilt auch für privat beschaffte Reiniger.

    Wenn du also ein besonders hautschonendes Mittel mitnehmen willst um deine Tasse zu spülen und weil du das zentral geprüfte nicht verträgst, dann darfst du das (offiziell) NICHT.

    Kaffeetrinken sehe ich auch eher in der "privaten" Ecke.

    Was anders ist natürlich wenn es echte Arbeitstätigkeiten sind - da ist das völig in Ordnung.