Wann ist ein Neubau kein Neubau mehr ?

  • Hallo Kollegen

    folgender Sachverhalt.

    Ich habe als EB eine Anfrage von einem Kunden zwecks energetischer Sanierung mit BAFA oder KFW Förderung.

    Das Besondere dabei ist....das Haus steht zwar schon ca 30 Jahren ...wurde aber in der Zeit nie fertig gestellt... und it bislang auch noch nicht bewohnbar

    Es steht die Hülle ( Mauerwerk unverputzt) ...dach ist drauf aber ohne Dämmung ...Fenster sind drin aber mittlerweile auch schon alt

    Auch eine Ölheizung ist eingebaut welche wohl sogar funktioniert.

    Aber sonst fehlt der komplette Innenausbau.


    Der jetzige Besitzer hat die Bude in der Zwangsversteigerung erstanden und möche sie nun herrichten bzw fertig bauen


    Jetzt kommt natürlich die spannende Frage ..ist das förderfähig als Sanierung??

    Er möchte zb die Ölheizung tauschen... vllt auch neuen Fenster usw.


    Frage ...gibt es einen rechtlichen Zeitpunkt ab dem ein Neubau 'fertig' ist und ab dem es als Bestandsgebäude gilt. ??


    Bei einem Förderantrag wird ja nur das Baujahr abgefragt welches mehr als 5 Jahre zurück liegen sein muss...und das wäre hier mehr als erfüllt


    Bin gespannt auch euere Meinungen dazu....

  • gibt es einen rechtlichen Zeitpunkt ab dem ein Neubau 'fertig' ist und ab dem es als Bestandsgebäude gilt. ??

    Für Bayern kann das sicher Rose24 beantworten. In Brandenburg musste schon immer ein Gebäude der Bauaufsicht fertig gemeldet werden ggf. mit zusätzlichen Bescheinigungen, dann kam ein Schreiben der Bauaufsicht, dass das Verfahren abgeschlossen ist.


    Im schlimmsten Fall ist hier die Baugenehmigung längst verfallen, und es wäre öffentlich-rechtlich ein Schwarzbau.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Die Baugenehmigung ist nicht verfallen, aber der neue Eigentümer muss einen neuen Bauantrag stellen, damit er fertig bauen kann. Eine Baugenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Bauarbeiten länger als vier Jahre unterbrochen wurden: sh. Art. 69 BayBO.

    Fertig ist ein Gebäude, wenn es bezogen werden kann, also auch der Innenausbau so weit erfolgt ist, dass man normal drin wohnen kann.


    Weiterzubauen käme in dem geschilderten Falle einem Schwarzbau gleich.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • danke...mit dem Bau wurde laut Gutachten 1985 !!!! begonnen... also hatte lange Unterbrechungen...

    Die Kernfrage für mich als EB ist...kann man BAFA Sanierung machen oder nicht ?


    Ich werde die Bafa mal anschreiben...aber meist kommt da so ne Radio Eriwan Antwort zurück...

  • ...dass das, was schon steht, m.E. Bestandsschutz genießt.

    Gibt es denn schon einen Bestand, wenn nur begonnen wurde? Es gab doch nie ein Wohngebäude, sondern nur einen nicht nutzungsfähigen Rohbau. Hat der wirklich Bestandsschutz?

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • "Baugenehmigung verliert Gültigkeit

    Meines Wissens nach steht in den Bauordnungen eine Formulierung wie:

    Verliert ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von X (meist 3) Jahren mit dem Bau begonnen wurde.

    Begonnen ist der Bau ja nun eindeutig.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Meines Wissens nach steht in den Bauordnungen eine Formulierung wie:

    Verliert ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von X (meist 3) Jahren mit dem Bau begonnen wurde.

    Das ist eine Bedingung, die andere ist:

    Eine Baugenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Bauarbeiten länger als vier Jahre unterbrochen wurden: sh. Art. 69 BayBO.

    Deshalb meine Frage, ob irgendetwas hier schon Bestandsschutz genießen kann. Die Baugenehmigung ist ja (hoffentlich unstrittig) ungültig.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Thomas T. , Rose24

    Eure Gedanken in Ehren, aber das (nach 3 Jahren Verlust der Gültigkeit) würde ja bedeuten, dass alle Gebäude die länger als 2,x Jahre (3 - Zeit Genehmigung bis Baubeginn) stehen, Schwarzbauten wären. Da kann irgendwas nicht stimmen.

    Ist ja nicht wie bei Führerschein oder dem Perso - Gültig bis Monat/Jahr)

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Die Baugenehmigung ist ja (hoffentlich unstrittig) ungültig.

    Danke...werde das beim ersten Baustellenbesuch nachfragen....

    Will mir die Hütte erstmal anschauen bevor ich tätig werde...

    Auf den Bildern die ich habe sieht es aus wie eine Baustelle irgendwo in Südeuropa :(

    Da hat einer gemauert und gebaut mit allem was er in die Finger bekommen hat =o

  • Meines Wissens nach steht in den Bauordnungen eine Formulierung wie:

    Verliert ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von X (meist 3) Jahren mit dem Bau begonnen wurde.

    Begonnen ist der Bau ja nun eindeutig.

    So kenne ich es auch aus mehreren Bundesländern. Kritisch wird es dann aber irgendwann, wenn die Arbeiten mehrere Jahre unterbrochen werden und vor allem, wenn bei einer eventuell noch später stattfindenden öffentlich-rechtlichen Abnahme die dann geltenden Regeln nicht mehr eingehalten werden. Nicht alle Abweichungen werden von Übergangsregelungen abgedeckt.

    "Eine Baugenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Bauarbeiten länger als vier Jahre unterbrochen wurden".

    Müssen das vier Jahre + ein Tag am Stück sein, oder würden auch zwei x zwei oder vier x ein Jahr zum Erlöschen der Genehmigung führen?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Was an dem Satz "Eine Baugenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Bauarbeiten länger als vier Jahre unterbrochen wurden" verstehst Du denn nicht?

    das:

    und es wäre öffentlich-rechtlich ein Schwarzbau.

    Ausserdem hätte ich gern eine Quelle, weil ich das So aud Nds nicht kenne.


    PS.: Für die 4 Jahre

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • das:

    Ausserdem hätte ich gern eine Quelle, weil ich das So aud Nds nicht kenne.


    PS.: Für die 4 Jahre

    (1) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme nicht begonnen oder wenn die Ausführung drei Jahre lang unterbrochen worden ist. Wird die Baugenehmigung oder die Teilbaugenehmigung angefochten, so wird der Lauf der Frist bis zur rechtskräftigen Entscheidung gehemmt. Die Frist kann auf Antrag um jeweils höchstens drei Jahre verlängert werden. Sie kann rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

    In Niedersachsen also sogar nur drei Jahre Unterbrechung zulässig.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)


    Rings um euch liegt die weite Welt: Ihr mögt euch einzäunen, aber euer Zaun wird sie nicht fern halten. (J.R.R. Tolkien, Derr Herr Der Ringe, Erster Teil: Die Gefährten)

  • Danke. Ich war ver-/geblendet durch die 4 Jahre.

    Problemfall: Was machen mit denen die über Jahre jedes Wochende 5 Steine vermauern, eine Wand verputzen usw. Dauerbaustellen also.

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  • Die gibt es tatsächlich ab und zu.

    Jepp. Ich kenne hier im Ort einen Fall, der baut schon seit mehr als 10 Jahren an seinem Haus. Anscheinend ein Wochenendprojekt das bis zur Rente des Bauherren fertig werden soll, oder für die Erben, oder was weiß ich.

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    .

  • Da gilt die Genehmigung dann halt weiter.

    In Brandenburg nicht mehr. Zitat BbgBO:

    "§ 73 Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheides

    (1) Die Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung und des Vorbescheides beträgt sechs Jahre. Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen nicht, wenn das Vorhaben innerhalb der Frist nach Satz 1 begonnen worden und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden ist."


    D.h. spätestens nach 7 Jahren ist Schluss.

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Das Besondere dabei ist....das Haus steht zwar schon ca 30 Jahren ...wurde aber in der Zeit nie fertig gestellt... und it bislang auch noch nicht bewohnbar

    Es steht die Hülle ( Mauerwerk unverputzt) ...dach ist drauf aber ohne Dämmung ...Fenster sind drin aber mittlerweile auch schon alt

    Auch eine Ölheizung ist eingebaut welche wohl sogar funktioniert.

    Aber sonst fehlt der komplette Innenausbau.

    Da dürfte für Dich als Energieberater zwar nur so mittelprächtig, für Deinen Bauherrn jedoch weitergehend interessant sein, folgenden Thread zu lesen - leider in einem anderen Forum, wo man zudem wenigst Möglichkeiten der Kommunikation per PN hat: https://www.hausbau-forum.de/t…ent-steht-10-jahre.33055/

    wir interessieren uns für ein sehr schönes Grundstück im Hang.

    Dort wurde vor 10 Jahren eine große Villa begonnen.

    Der Bauherr nahm es jedoch nicht so genau mit dem Bebauungsplan, sodass es zu einem Baustopp kam.

    Die Mängel wurden damals alle per Nachantrag quasi abgenommen.

    Es gibt also einen rechtlich genehmigten Zustand. Laut Baubehörde müsste ich jetzt schauen, ob das was da darauf steht auch genau dem zweiten Nachantrag entspricht.

    Letztendlich hat der dortige TE den Kellerrohbau saniert und darauf ein neu geplantes und genehmigtes Haus aufgebaut, aber die Dokumentation könnte für Deinen Bauherren hilfreich zu lesen sein. Per PN gebe ich gerne noch Hinweise auf weitere derartige Fundstellen, die hier wohl den Rahmen sprengen würden.

    (Im hiesigen Forum habe ich leider noch keine vergleichbaren Fälle in mein Gedächtnis eingelesen)

  • (Im hiesigen Forum habe ich leider noch keine vergleichbaren Fälle in mein Gedächtnis eingelesen)

    Wir haben hier kein englisches Recht. DA gilt mangels codifiziertem Recht das Präzendenzfallprinzip. Also X vs Y, anno 1676, wurde wie folgt entschieden.....

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Off-Topic:

    Da dürfte … interessant sein, folgenden Thread zu lesen - leider in einem anderen Forum, wo man zudem wenigst Möglichkeiten der Kommunikation per PN hat:

    Die jahrelange Nutzung eines bestimmten Forums sollte nicht dazu führen, dass man in anderen Foren nur nach den von dort bekannten Begriffen sucht und deren Nichtauffinden als Nichtexistenz des Gesuchten fehlinterpretiert.


    In diesem Forum heißen private / persönliche Nachrichten „Konversationen“ und können selbstverständlich mit jeder anderen teilnehmenden Person geführt werden ohne von Dritten eingesehen werden zu können. Der Startpunkt dafür findet sich rechts oben in der Ecke des Forums.



    Je nach genutztem Endgerät kann dieser Bereich im Forum nur bei quer / waagerecht gehaltenem Display oder auch garnicht die direkt sichtbar sein. Dann ist es über das „Benutzer-Menü“ aufrufbar, welches sich dann hinter dem eigenen Avatar oben rechts verbirgt.


    Auch über „Konversationen“ ist übrigens Werbung in diesem Forum unerwünscht und nach den Nutzungsbedingungen verboten!


    Übrigens, Grund zu Feiern: Dies ist mein 15.000 Beitrag im EFB!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung. Beiträge und Beitragsteile als Moderator ab 04/23 kursiv gesetzt.

  • Off-Topic:

    Die jahrelange Nutzung eines bestimmten Forums sollte nicht dazu führen, dass man in anderen Foren nur nach den von dort bekannten Begriffen sucht und deren Nichtauffinden als Nichtexistenz des Gesuchten fehlinterpretiert.

    Ich habe selbstverständlich nicht das hiesige Forum als "anderes Forum" bezeichnet (und weiss durchaus, dass die PN hier "Konversationen" heissen und wo sie zu finden sind).

    Sondern ich habe dem TE (bzw. für seinen Bauherrn) den Hinweis auf einen externen ähnlich gelagerten Fall nicht ohne den Warnzusatz gegeben, dass man dort garnicht erst zu hoffen braucht, an den dortigen TE oder seine Mitdiskutanten irgendwelche Nachfragen stellen zu dürfen: PN im anderen (dem orangen) Forum sind nur adelsintern möglich :(

    Für den Admin des anderen Forums ist Nutzen für dessen Community ein bestenfalls geduldeter Kollateralschaden, Kommunikation per PN wird dort maximal erschwert, und eine Nachfrage wäre dort nicht "Offtopic" kennzeichenbar, sondern würde schlicht schnellstens gelöscht. Über diese Nutzlosigkeit eventueller Nachfragen dort wollte ich niemanden in Unkenntnis lassen und hätte dem hiesigen TE auch viel lieber einen Lesetip innerhalb des hiesigen Forums gegeben, wo ich jedoch wie gesagt

    (Im hiesigen Forum habe ich leider noch keine vergleichbaren Fälle in mein Gedächtnis eingelesen)

    noch nicht mit dienen kann, was auch immer das mit "englischem Recht" zu tun haben soll ...