Bauvertrag bei abweichender Genehmigung

  • Guten Tag, erstmal vielen Dank für die Aufnahme und an alle, die sich Zeit nehmen zu helfen.


    Ich hatte die Chance auf einem alten Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen zu bauen, das habe ich bei meiner Baufirma beauftragt. Mir wurde verbal immer wieder versichert, es wird ein 2 stöckiges Gebäude mit Walmdach, 5 Wohnungen, 300 Quadratmeter. Das steht auch im Vertrag.


    Nun kam die Baugenehmigung nach 3x hin und her mit der Baufirma (ich habe nur den ersten Antrag unterschreiben müssen): 4 Wohnungen, 260 Quadratmeter, Spitzdach mit Gauben.

    Das habe ich vertraglich nicht beauftragt, auch wenn die Grundmaße gleich sind.

    Dadurch wird die Finanzierung schwieriger und es ist nicht das was ich wollte.


    Dennoch will die BAufirma jetzt die ersten 6% Abschlag und will anfangen zu bauen :( Auf meine Einwände hört man nicht und sagt, sowas ergibt sich manchmal. Im Vertrag steht aber ganz klar als Projekt: HAus mit 5 Wohneinheiten und WAlmdach.


    Habe ich eine Chance aus dem Vertrag zu kommen? Wie verhält es sich mit der Zahlung?


    LG Bernd

  • Woher soll das Forum das wissen, wir kennen ja den Vertrag nicht.


    Im Zweifel brauchts dafür sowieso einen Rechtsanwalt.


    Davon abgesehen bin ich baff erstaunt, mit welcher Leichtigkeit und Naivität du Verträge für wahrscheinlich 7-stellige Summen abschließt.

  • Habe ich eine Chance aus dem Vertrag zu kommen? Wie verhält es sich mit der Zahlung?

    Verbindliche Aussagen dazu kann NUR ein RA in Kenntnis der Vertragsunterlagen treffen. Am besten ein RA für Baurecht. Kein Feld, Wald und Wiesen RA der heute eine Scheidung und morgen eine Geschwindigkeitsüberrschreitung bearbeitet. Und immer Montags dann Arbeitsrrecht.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Mir wurde verbal immer wieder versichert, es wird ein 2 stöckiges Gebäude mit Walmdach, 5 Wohnungen, 300 Quadratmeter. Das steht auch im Vertrag.

    Was verbal versichert wurde spielt keine Rolle, da kann man selten einen verlässlichen Nachweis führen. Interessant wird aber der letzte Satz, sprich was war vertraglich vereinbart. Wenn Du 2 Etagen mit Walmdach, 5 Wohnungen mit 300m² vereinbart hast, dann wäre das schon einmal eine Grundlage. Der Teufel steckt aber im Detail, denn man kann in so einem Vertrag einzelne Passagen auch wieder abmildern oder gar aushebeln. Eine genehmigte Planung gab es als Grundlage wohl noch nicht, es ist also sehr gut möglich, dass sich im Vertrag Vereinbarungen für diesen Fall finden.


    Wenn es noch keine genehmigte Planung gab, war die Firma nur mit der Ausführung oder auch mit der Bauplanung beauftragt?

    Was hast Du unterschrieben? Einen Bauantrag? Vollmacht?


    Habe ich eine Chance aus dem Vertrag zu kommen?

    Das kann aus der Ferne niemand beantworten. Ob Aweichungen die durch öffentliche Vorschriften bedingt sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen, da mache ich mal ein großes Fragezeichen. Die Chance liegt zwischen 0% und 100%. :D


    Jetzt wäre also zuerst zu prüfen, was tatsächlich verbindlich vereinbart war. Es wäre also zuerst der Vertrag zu prüfen, und dann müsste man noch schauen, ob es weitergehende (rechtswirksame) Vereinbarungen gibt. Eine verbale Versicherung spielt hier eher eine Nebenrolle.

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  • Mir wurde verbal immer wieder versichert, es wird ein 2 stöckiges Gebäude mit Walmdach, 5 Wohnungen, 300 Quadratmeter. Das steht auch im Vertrag.

    Also nochmals....im Vertrag steht: 5 Wohnungen, 300 m²?


    Ob Walmdach oder nicht mag zwar für das gestalterische Empfinden von Belang sein, es könnten aber örtliche Gestaltungsvorschriften dem entgegenstehen.



    Nun kam die Baugenehmigung nach 3x hin und her mit der Baufirma (ich habe nur den ersten Antrag unterschreiben müssen): 4 Wohnungen, 260 Quadratmeter, Spitzdach mit Gauben.

    Wenn das alles so war, dann bist also DU der Bauherr? DU hast den Bauantrag unterschrieben?


    Danach gab es wohl mit den Genehmigungsbehörden irgendwelche Probleme (welche?) und es musste etwas umgeplant werden. So was kommt vor (sollte zwar nicht, aber es kommt vor. Sollte nicht, weil man so etwas vor Abgabe eines Bauantrages abklärt....aber...egal)


    Wenn es also zu Veränderungen am Bauantrag kommt, hättest Du als Antragsteller natürlich erneut unterschreiben müssen. Wie konnte das an Dir vorbei gemacht werden? So hätte aus einem 5-Familienhaus auch schnell mal ein Drogeriemarkt werden können? Kann bei Euch einfach nach (!) Antragstellung und Unterschrift durch Dritte der Antrag ver-/ geändert werden? Erstaunlich irgendwie.


    Auf meine Einwände hört man nicht und sagt, sowas ergibt sich manchmal.

    Ja...klar :eek:


    Es ist natürlich ein fundamentaler Unterschied, ob ich 260m² o. 300 m² habe (- 14%) oder ob es 5 oder 4 Wohnungen sind (-20%). Ändert sich der Baupreis analog?


    Ich komme mit der rechtlichen Beurteilung nicht zurecht. Bitte mal klären wer Bauherr ist (wenn Du das bist, kann die Baufirma die Pläne nicht einfach ohne Dein Wissen ändern). Oder ist es ein Bauträger (= Baufirma plant, reicht ein und erstellt Gebäude auf deren eigenem Grundstück; dann könnten sie natürlich ohne Dein Wissen etwas ändern).


    Dennoch will die BAufirma jetzt die ersten 6% Abschlag und will anfangen zu bauen

    Das würde ich wohl erst einmal so nicht akzeptieren.