Hallo und Grüß Gott liebe Fachleute.
Ich habe ein aus meiner Sicht unnötige Diskussion mit meinem Bauamt.
Laut B-Plan sind Dachaufbauten verboten.
Voragbe sind 2 Vollgeschosse, Kein Kniestock, keine Dachaufbauten, Satteldach, Firstrichtung.
Wir wollen im Süden in der Hausmitte einen Erker errichten, OK, richtig heißt das dann "Auslucht" und geht über beider Vollgeschosse.
Oben drauf muss natürlich ein Dach.
Mein Bauamt lehnt ab mit der Begründung vorne auf der Auslucht wäre es ein Zwerchgiebel und somit ein Dachaufbau und damit verboten (Bauamt-Erker.pdf).
Dem BgM geht es nur darum, dass auch nach uns Niemand dann einen riesen Zwerchgiebel baut in sein Dach rein und das DG somit zum Wohnraum nutzbar macht.
Im B-Plan sind Erker oder Risaliten nicht ausgewiesen, also auch nicht verboten, geht laut Bauamt auch klar, wenn max 1/3 so breit wie das Haus. (haben wir inzwischen angepasst, ist auf den Bildern noch von den Maßen her nicht passend)
Meine 2 Grundsatzfragen:
Ist das Dach auf dem Erker (Auslucht) ein Zwerchgiebel oder das Dach vom Risalit?
Und, wäre es widererwartend doch ein Zwerchgiebel, ist ein Zwerchgiebel nach Gesetzestext in Bayern überhaupt ein Dachaufbau?