Guten Tag,
Ich möchte meine Garagendecke nachträglich dämmen . Die Garage ist oberirdisch und bildet quasi das Erdgeschoss eines EFH. Der Innenraum der Garage hat eine Fläche von gut 100m2. Die Fläche ist verbunden, unterbrochen lediglich von zwei Stützpfeilern. Damit zählt die Garage m.W. als Mittelgarage (ungeachtet dessen, dass da auf absehbare Zeit nur ein Auto stehen wird).
Welche Einschränkungen ergeben sich daraus bei der Wahl der Dämmmaterialien aus Brandschutzsicht? Generell ist die Garage reichlich hoch, so dass die Dicke der Dämmmaterialien kaum eine Rolle spielt. Ausgenommen über den Sektionaltoren - da kann ich vielleicht 5-6cm Dämmmaterial unterbringen und würde damit gerne etwas mit einer möglichst niedrigen WLG nutzen.
Lese ich die GarVO richtig, dass die einzige Anforderung „schwerentflammbar“ ist (§6(5))?
Viele Grüße, garwurfel!