Man könnte auch nur in der Dusche am Boden Mosaik legen. Farblich abgestimmt auf die restlichen Boden- und Wandfliesen würde das sicherlich auch passen. Geschmackssache.
Nur teilweise Gefälle in bodengleicher Dusche - Mangel?
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So haben wirs gemacht.
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Geschmackssache
Ja genau.
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Moin,
zum Thema Nachbehandeln kann ich nur per PN was sagen, weil wir hier ja keine Produkte bewerben. In der Kurzform das Verfahren: Eine Säure wird auf den vorgenässten Belag gegeben. Diese führt dann zu gezielten Anätzungen im Mikrobereich, wodurch dann die Rutschhemmung steigt. Anschließend wird das Produkt mit "Seife" neutralisiert und fertig.
Zum Thema Mosaikfliesen: Ja das macht Sinn, wennnnn die Fugen auch möglichst hoch gefüllt werden. Wenn diese zu tief ausgewaschen werden bringt das nicht unbedingt was.
Viele Fliesenserien, auch die in Tischtennisplattengröße, gibt es in unterschiedlichen Oberflächen. Da kann man dann den Duschbereich rutschhemmend ausführen und den restlichen Belag ohne. Ich habe allerdings noch niemanden getroffen, der trockenen Fußes aus der Dusche kommt. Somit besteht das Risiko des Ausrutschens mit nassen Füßen auch außerhalb der eigentlichen Dusche. Deshalb macht es aus meiner Erfahrung schon Sinn, das gesamte Badezimmer rutschhemmend auszuführen.
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Ich habe allerdings noch niemanden getroffen, der trockenen Fußes aus der Dusche kommt.
Du hast halt mich noch nicht getroffen, mein Lieber. Das sollten wir nachholen.
Meine Dusche ist allerdings 160 x 120 und ich trockne mich in der Dusche vollständig ab und lege das Tuch, mit dem ich die Armatur trockenwische dann vor der Dusche auf den Boden und stell mich drauf.
Ich hasse nasse Tapsen im Badezimmer. Eine Macke hat halt jeder.
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Ich trockne mich zwar meistens außerhalb ab, aber ich benutze außerhalb der Dusche einen Badvorleger, denn auch ich mag keine Fußspuren auf den Fliesen, das gibt bei unserem harten Wasser immer so hässliche Kalkflecken.
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rutschhemmende Fliesen in der Dusche (jeweils passend zu den Wandfliesen), davor Badvorleger.
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Duschtasse (mit Antislip - ich möcht nicht wissen, wie rutschig die ohne wäre) mit Fliesen, ich glaub R10, davor (ohne Stoffbelag)
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Ich kenne niemanden, der gerne barfuß über Fliesen läuft. Jeder hat was darauf liegen.
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Jeder
minus 1
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Ich kenne niemanden, der gerne barfuß über Fliesen läuft. Jeder hat was darauf liegen.
-2
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Frau Maier scheint nicht viele Leute zu kennen. 😉
-3
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Oh ich kenne viele, aber alle haben oder legen was drauf.
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nicht viele Leute zu kennen.
nur ganz bestimmte
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Ich kenne niemanden, der gerne barfuß über Fliesen läuft. Jeder hat was darauf liegen.
Also im Bad mit nassen Füßen mag ich das auch nicht. Aber sonst laufe ich vor allem im Sommer gerne über die kühlen Fliesen, die bei mir in der ganze Wohnung verlegt sind. Also -4.
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Ich meinte ja im Bad. Also wieder plus minus 0.
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plus minus 0.
höhere mathematik? 3+1-1=0?
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in unserer bodengleichen Dusche (BxT 100x90 cm) wurde das Gefälle beim Erstellen des Estrichs nicht entlang der gesamten Duschbreite von 100 cm ausgeführt. Ein Streifen von circa 15 cm am gegenüberliegenden Ende der Duschbrause - also am höchsten Teil des Gefälles - ist eben. Entsprechend hat der Fliesenleger nun auch den Teil ohne Gefälle bereits eben verfliest.
Das sieht erstens irgendwie unstimmig aus und zweitens scheint es mir bautechnisch nicht sinnvoll zu sein einen Teil der Dusche ohne Gefälle zum Abfluss zu haben. Wo das Missverständnis hier liegt, muss noch geklärt werden...
Ist das aus eurer Sicht ein Mangel, der behoben gehört?
Eine eindeutige und belegte Antwort habe ich hier bisher noch nicht gesehen.
Was sagen die a.R.d.T.? Gibt es hierzu überhaupt a.R.d.T.? Erfreulicherweise wurde die Frage bereits von berufenen Köpfen betrachtet und kommentiert:
6 DIN 18534 – Abdichtung von Innenräumen
...6.6 Abdichtungstechnische Besonderheiten bei Innenraumabdichtungen
...
6.6.2 Gefälle
In den zurzeit in Deutschland existierenden Normen und Regelwerken gibt es zum Thema »Gefälle« sehr unterschiedliche Angaben. Entweder wird dieses Thema überhaupt nicht angesprochen oder es werden konkrete Mindest- und zum Teil auch Höchstwerte genannt. In [36] wurde einmal tabellarisch zusammengefasst, welche zum Teil unterschiedlichen »Gefälleregeln« in Deutschland existieren.
Die neue DIN 18534 enthält dagegen keine verbindlichen Zahlenvorgaben zum Gefälle. So ist hier nur davon die Rede, dass die wasserführenden Ebenen ein »ausreichendes Gefälle« haben »sollten«. Damit unterscheidet sich diese Norm grundlegend von den anderen beiden neuen Abdichtungsnormen DIN 18531 »Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen« und DIN 18532 »Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton«. Es ist jedoch zu bedenken, dass die verbale Bezeichnung »sollten« für den Regelfall steht. Von diesem Regelfall darf nur in begründeten Fällen abgewichen werden.
Die in Abschnitt 4.1.11 von DIN 18534-1 enthaltene Regelung, dass von einem ausreichenden Gefälle »abgewichen werden (darf), wenn das Ableiten/ Entfernen von Wasser auf andere Weise erfolgt,« beschreibt konkret einen sol- chen begründeten Fall. Wie das Ableiten/ Entfernen von Wasser zu erfolgen hat, ist der Norm dagegen nicht zu entnehmen. Da die Norm keine weiteren Fälle nennt, ist diese Regelung im Umkehrschluss da- hingehend zu interpretieren, dass von einem ausreichenden Gefälle ausschließ- lich dann abgewichen werden darf, wenn zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit stehendes Wasser auf »andere Weise« – zum Beispiel mit einem Gummischieber – entfernt wird. Mithin passt diese Regelung eher für Arbeitsbereiche als für Barfußbereiche.
Man darf gespannt sein, wie diese sehr vereinfachte »Gefälleregel« der DIN 18534 zukünftig umgesetzt wird. Da den Planern und Ausführenden die in [36] aufgeführten weiteren Regeln und Gesetze häufig nicht oder nicht vollumfänglich bekannt sind, wäre es durchaus angebracht gewesen, wenn man in der neuen DIN 18534 zumindest einen entsprechenden allgemeinen Hinweis auf in diesem Zusammenhang weiter zu beachtende Regeln und Gesetze aufgenommen hätte.
Zieht man zur Größe des Gefälles hilfsweise die DIN 18531-5 [2] zur Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen heran, findet man dort mit Bezug auf die Abdichtungen im Verbund ein einzuhaltendes Gefälle von mindestens 1,5%. Die »Technischen Regeln für Ar- beitsstätten« [37] fordern ein Gefälle von mindestens 2%.
Für nassbelastete Barfußbereiche gelten zum Teil noch höhere Anforderungen an das Gefälle. So ist im Schwimmbadbau zur Vermeidung von Wasseransammlungen bzw. zur Vermeidung von Ausrutschunfällen ein Gefälle von mindestens 2% [38] bzw. in Duschbereichen sogar von mindestens 3% [39] vorzusehen.
Vergleichbare Vorgaben für nassbelastete Barfußbereiche bodengleicher Duschen im Wohnungsbau und in Gästezimmern von Hotels existieren dagegen nicht, obwohl sich die Art der Beanspruchung während des Duschens nicht von den Schwimmbädern unterscheidet und es hier ebenfalls das Ziel sein muss, Ausrutschunfälle zu vermeiden. Unter Zugrundelegung von [38] sollte daher das Bodengefälle im gefliesten Bodenbereich der Dusche ebenfalls mindestens 2 % betragen. Sofern dieses Gefälle unterschritten wird, sollte eine solche Ausführung als Sonderkonstruktion vereinbart werden.
Wie die zuvor gemachten Ausführungen verdeutlichen, geht es bei dem Gefälle nicht nur um bautechnische Aspekte (Kriterium der Zuverlässigkeit im Sinne von DIN 18534), sondern auch um die Vermeidung von Ausrutschunfällen.
Vorbehaltlich anderslautender Rechtsauffassungen dürfte der Unfallschutz auch Vorrang vor dem Kriterium der Zuverlässigkeit haben. Hierauf aufbauend sind in Abbildung 55 Vorschläge zur Größe des jeweils vorzusehenden Bodengefälles zusammengefasst. Eine ähnliche Abbildung ist auch Bestandteil von [36].
Also: Nach der Argumentation von Wetzel und Platts liegt ein Mangel vor, aber wegen geringen Breite und der Randlage der gefällelosen Fläche aus meiner Sicht eher um einen nachrangigen. Ich wäre mir nicht sicher, dass man mit einer vollständigen Beseitigungsforderung vor Gericht sicher durchkäme. Probieren kann man es natürlich immer.
Aber es gibt andere Ansätze:
- Die "Aufmauerung" könnte man weiter verfolgen, aber im vollen Wortsinn nur, wenn die halbhohe Vorwand tatsächlich gemauert ist, was ich bezweifle - bei mir wäre die jedenfalls in GK gebaut. Sollte dies der Fall sein, könnte die Lücke zur Decke ebenfalls in GK geschlossen werden. Die Glaswand stünde dann aber ca. 5,0 - 7,5 / 8,0 cm von der Außenkante der Vorwand zurückversetzt. Und die
- Die Glaswand gute 10 cm vor die Vorwand zu stellen ist ebenfalls möglich, außenseitig aber schwer zu reinigen.
- Die gefällelose Fläche nach jeder Nutzung abziehen.
Ja, immer diese vertrackte Ausführungsplanung. Badezimmerbau ist doch keine Raketenwissenschaft, da wird der Handwerker doch wissen, was er machen muss!? Nur welcher eigentlich,
- der Maurer
- der Trockenbauer
- die Sanitär-Installateurin
- der Estrichleqer
- die Fliesenlegerin
- die Glaserin
??? Und wann treffen die sich, um mit demokratischer Mehrheit zu entscheiden, was wie gebaut werden soll? Fragen über Fragen ...