Grundsteuer Bayern 2022

  • Alfons Fischer:


    Lieber Alfons,

    Du hattest vor einiger Zeit angeboten, zum Thema "Neue Grundsteuer in Bayern" ein Thema zu erstellen.

    Hier wäre schonmal das Thema - magst Du dazu etwas schreiben?


    Ich kann für meinen Teil berichten, dass ich dazu heute erstmals in Elster die Formulare angeschaut habe, aber leider im Moment daran scheitere, den Bayern-Atlas zur Grundsteuer zu öffnen.

    Wenn ich es unter der Adresse probiere und dort auf "Zur Kenntnis genommen" klicke, passiert nichts - ich bekomme quasi eine leere Seite angezeigt. Kommt das häufiger vor? Wer konnte schon in den Bayern-Atlas schauen?


    Die nächsten drei Wochen habe ich Urlaub - vielleicht schaffe ich es ja in der Zeit, meine Erklärung zur Grundsteuer abzugeben :eek: bzw. eigentlich muss ich zwei davon einreichen, weil mir auch die Hälfte meines Elternhauses gehört, das noch von meiner Mutter als Nießbrauchsnehmerin bewohnt wird. Hierzu liegen mir noch gar keine Daten vor, die muss ich erst bei meiner Mutter abholen, in der Hoffnung dass die Unterlagen dazu vollständig sind...

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Dabei liegen dem FA die Daten der allermeisten Gebäude bereits vor - Grundsteuer war schon bisher zu entrichten.

    Ja, aber die Daten aus der verschiedenen Quellen/Datenbanken zusammenzusammeln (Also Flurstücknr. / Eigentümer laut Grundbuch / Größe des Flustücks / Bodenrichtwert), das käme bei unserer Verwaltung im Neuland ja einem IT-Projekt mit mehrjähriger Laufzeit, 8-stelligen Projektkosten (mal 16 Bundesländer) und ungewissem Ausgang gleich, da es vermutlich kurz vor dem Ziel vom obersten Datenschützer gestoppt wird.

    Also lässt man die Arbeit den Grundstücksbesitzer machen. Pragmatisch. Und nach neuesten Erkenntnissen muss meine bald 80-jährige Mutter nun doch nicht eine Elster-Zertifikat beantragen, sondern darf es in Papierform einreichen, wenn sie dem Finanzamt glaubhaft macht, dass sie es elektronisch einfach nicht kann.

  • Etwas vielleicht - aber so viel wird das bei meinen rd. 68 qm am Ende nicht ausmachen.

    Und für das große Haus muss meine Mutter die Grundsteuer bezahlen so lange sie lebt (hoffentlich noch mindestens 20 Jahre). ;)

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Meine Garagen sind auf einem anderen Flurstück. Bis 50 m² sollten sie laut einem Ratgeber steuerfrei sein. Weit gefehlt, ich zahle jedes Quartal für sie, meine Eltern auch schon.

    Ich muss mich wahrscheinlich kurz vor Schluss zum Ausfüllen zwingen.

  • Tja - ich habe jetzt Urlaub - die einzige Chance, mich mit solchen Dingen zu beschäftigen...

    Für mich wäre Urlaub dagegen genau die Zeit, in der ich mich unter keinen Umständen mit dem Finanzamt beschäftigen möchte...

  • Wenn Du schon den ganzen Tag beruflich Verwaltungskran machen musst, magst Du das aber abends oder am Wochenende auch nicht machen. Und irgendwann muss es dann sein... :motz2:

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  • Rose24 Dabei liegen dem FA die Daten der allermeisten Gebäude bereits vor - Grundsteuer war schon bisher zu entrichten.

    Hab kürzlich in einem TV-Interview einen bay. Finanzamtsleiter gesehen,

    Er meinte: Sie haben alle Grunstücksdaten, nur nicht digital. Das macht nun schön brav der Bürger.


    Der Bayern-Atlas funktioniert bei mir einwandfrei.

    Servus Klaus

  • Hab kürzlich in einem TV-Interview einen bay. Finanzamtsleiter gesehen,

    Er meinte: Sie haben alle Grunstücksdaten, nur nicht digital. Das macht nun schön brav der Bürger.

    Ja, ich hab auch schon überlegt, das ich den Brief zurück schicke mit der Antwort, dass wir nur Spatzen und Amseln im Garten haben. Leider keine Elster. :P

  • weil mir auch die Hälfte meines Elternhauses gehört, das noch von meiner Mutter als Nießbrauchsnehmerin bewohnt wird.

    Off-Topic:

    Das ist jetzt völlig offtopic, aber nur als Hinweis. Hast Du noch Geschwister? Wenn ja, dann bedenke, dass Schenkungen unter Nießbrauchvorbehalt beim Tod der Nießbrauchnehmerin im Rahmen des Ausgleichs zwischen den Geschwistern angerechnet werden. Die Schenkung zählt somit, als würde sie erst zum Zeitpunkt des Todes der Nießbrauchnehmerin vollzogen. Haben die Geschwister schon vorab einen Augleich erhalten, ohne Nießbrauch, beispielsweise Barmittel oder Wertgegenstände die übergeben werden, oder auch Grundstücke ohne Nießbrauch, dann ist deren Schwenkung innerhalb der 10 Jahres Frist nur anteilig, nach 10 Jahren gar nicht mehr anzurechnen.

    Oftmals vergessen auch Notare auf diesen Umstand hinzuweisen, und bei der Erbauseinandersetzung kracht es dann gewaltig.

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  • So, jetzt habe ich es noch einmal versucht - zumindest auf dem Handy kann ich den Bayernatlas Grundsteuer jetzt auch öffnen. :)

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