Erklaerung zur Feststellung des Einheitswertes / Bayern

  • Moin Zusammen,


    nachdem mein kleines Bauvorhaben jetzt fertig ist, kam der Fragebogen des Finanzamts zur Feststellung des Einheitswertes.


    Kurze Frage nur: Kann man das Ding selbst ausfüllen oder ist man besser beraten, dass einem Steuerberater zu übergeben?


    Also gibt es da Stolperstricke die man als Laie nicht sieht und sich dann in einer sehr hohen (lebenslangen) Steuer niederschlagen, oder ist das recht einfach und gerade aus?


    lg


    kandetvara

  • also von mir (BaWue) will das FA im wesentlichen 3 Größen:

    1. Größe des Grundstücks

    2. Bodenrichtwert

    3. Größe der Wohnfläche


    Der erste Punkt steht schon im Schreiben vom Finanzamt drin.

    Für den zweiten gibt es einen Link zu Boris-BW, aber es gibt noch keine Werte für 2022.

    Den letzten traue ich mir zu, selbständig auszufüllen.

  • Hi Feelfree,


    danke für die Antwort. Bloß dass ich es nochmals richtig stelle. Es geht hier nicht um die vom BGH geforderte Neuberechnung des Einheitswerts.


    Es geht hier um die Ersterfassung eines Neubaus.


    Diese Erklärung ist in Bayern ziemlich Umfangreich. Es geht um Gemarkungen (welche nicht vorgegeben sind) Eigentumsverhältnisse, Parkplätze, Schwimmbäder, Hobbyräume, Baukosten, Terassenflaechen etc. pp.


    LG


    kandetvara

  • Danke Sir. Ich habe das jetzt angefangen auszufuellen. In meinem Fall geht es nicht - zumindest nicht ohne Erklaerung bzw. Klaerung vom Finanzamt. Ich ruf da mal an...


    Es gibt da Niessbrauchthemen die bewertet werden muessen...


    LG


    jens