Schwarzbau? Ab zum Petitionsausschuss!

  • Wie wird die Sache ausgehen? 22

    1. der Landkreis wird sich durchsetzen, die Schwarzbauten werden rückgebaut - schon um keinen Präzendenzfall zuzulassen (10) 45%
    2. Bayern halt ... Amigos und so ... wofür ist man schließlich in der Partei? (8) 36%
    3. der Eigentümer wird beim Petitionsausschuss Gehör finden, die Häuser bleiben wegen "unschuldiger Mieter" und Wohnungsnot stehen (7) 32%
    4. der Ausschuss wird einen für beide Seiten gesichtswahrenden Kompromiss finden (6) 27%

    Trotz Warnung und Baustopp vom Landratsamt wurde weitergebaut- durch einen gewerblichen Bauträger. Nun hatte man drei so nicht genehmigungsfähige Schwarzbauten, die Androhung einer Abrissverfügung, ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes und zog deswegen vor den Petitionsausschuss des bayerischen Landtages. Wie wird hier im Forum der Ausgang der Sache eingeschätzt?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Habe es mir mal angesehen. Die "zu hohen Häuser" (70cm Firsthöhe höher als geplant) sind allesamt niedriger als die umgebende Bebauung. Die Garagen, die die Carports ersetzt haben stehen nicht an der öff. Straße (bei einem schon, es gibt aber zusätzliche Stellplatzmöglichkeiten, so dass die Stauraumproblematik eher nachrangig zu sein scheint.


    Wieso kann man das nicht durch eine neue Baugenehmigung legalisieren? Oder ist es so nicht genehmigungsfähig (Abstandsflächen oder so?).


    De beiden Punkte (Carport u. Firsthöhe) sind natürlich nicht in Ordnung, die Maßnahmen erscheinen mir aber, wenn ich das Umfeld grob anschaue, doch etwas drastisch.

  • Das Landratsamt wird von oben Weisung bekommen, dass man sich einigen soll und die Amigos gehen danach ein Bier trinken.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • ... die Maßnahmen erscheinen mir aber, wenn ich das Umfeld grob anschaue, doch etwas drastisch.

    und haben m.E. nur Sinn, wenn es einen B-Plan gab. Nach § 34 wäre es nämlich wurscht, ob Carport oder Garage, und die Firsthöhe spielte auch eine untergeordnete Rolle, zumal es direkt angrenzend das viel höhere MFH gibt.


    Anscheinend ist der bayer. VGH der Meinung, dass auch eine nachträgliche Baugenehmigung aussichtslos ist. Warum, können wir nur raten.


    Ergänzung: Falls es nicht unwesentliche Verstöße gegen einen B-Plan gäbe, wäre ich für Abriss. Solche Beispiele machen sofort Schule, und 50 T€ als Höchststrafe, und dann ist das Ding legal, kann es bei EFH-Preisen von Richtung 1 Mio (hier im Speziellen wohl eher mehr) nicht sein.


    Frage am Rande: Kommt eigentlich noch das Bundesverwaltungsgericht als höchste Instanz in Frage, oder ist auf Länderebene Schluss, weil Bauordnung Ländersache ist?

    __________________
    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • Entsprechend dem weiterverlinkten Beitrag wurde bereits in der Bauphase ein Baustopp verhängt, der vom Bauträger ignoriert wurde.

    Warum hat man da nicht schon mit einem empfindlichen Bußgeld Einhalt geboten?


    Nach Art 1 Abs. 1 Nr. 2 BayBO stehen da bis zu 500.000,- € im Raum, je Fall.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ich habe das Thema in der Presse schon etwas länger verfolgt. Gibt mehr als den einen Artikel dazu und es lohnt sich, die zu lesen um ein etwas besseres Bild zu bekommen.

    Es wurde schon während des Baus ein Baustopp verhängt. Das wurde ignoriert. Der Bauträger hat das SPielchen schon öfter durchgezogen und die die Buße ist vermutlich - selbst bei Höchststrafe etwas, das vielleicht etwas wehtut, aber wohl nicht wirklich vom Tun abhält.


    Von daher denke ich, dass hier dem Bauträger mal ordentlich ein Schuss vor den Bug gesetzt werden soll. Zu Recht, finde ich.

    Nothing is forever, except death, taxes and bad design


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  • I wois ja net warum enk so ostellt :D


    Mondscheinhäuser stehen plötzlich da und werden nachträglich genehmigt :bier::rulez::bier:


    Illegale Siedlungen: Mondscheinhäuser – gebaut in wenigen Tagen | BR.de
    Das Gebiet westlich von München und das Dachauer Hinterland wurden erst nach dem Zweiten Weltkrieg besiedelt. Mit sogenannten Mondscheinhäusern, die in wenigen…
    www.br.de


    Bis Bussgelder von honorigen, unter 10000€ spenden verhängt werden dauert lang.


    Bauträger und politiker in bayern schaue sich mal beim gerichtsmassig gewordenem in Regensburg um.

    Da gäbs sogar ein wegen bauträgerepressung verurteilten

    Rechtskräftig: Der CSU-Abgeordnete Franz Rieger ist ein Erpresser
    Der Bundesgerichtshof hat die Revision des CSU-Politikers Franz Rieger verworfen. In der Regensburger Korruptionsaffäre war der 63-Jährige wegen Erpressung…
    www.regensburg-digital.de

    halt Bayern

    geht aber auch öfters mal schief Wenn man schon loslegt bevor der Förderbescheid da ist und das oben nicht mehr gedeckt wird hat man schnell mal ne Million Schulden mehr. (BUL)

    zurück zum konkreten fall

    Aussenbereich scheint bei den Schwarzbauten auch eine Rolle zu spielen

    Früher hat man Götter gesagt, heute sagt man Internet.


    Herbert Achternbusch RIP

  • Muss der Wolfgang nur einstellen, dann darfst Du so viele Punkte ankreuzen wie Du möchtest :D

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    .

  • Sapperlot. Dann guckt mal ob auf der Rückseite des Forums ned oiner aus dem Fenschder steigt...

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • i mechad bei da abstimmung drai pungde okreizeln.

    wia geed des?

    Geed jetzt! (Darf auch geändert werden)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ich denke, dass

    1. die Mieter auch durch einen Abrissvollzug nicht schneller vor die Tür gesetzt werden dürfen, als wenn die Kündigung durch den Vermieter erfolgen würde (und auch die gleichen Rechte gegen die Räumung haben);

    2. die Mieten wie jeder andere Gewinn aus Straftaten rückwirkend ab Beginn der Mietverhältnisse eingezogen gehören; und

    3. der Abriss hier der besonderen Schwere der fortgesetzten Dreistigkeiten des Bauherrn angemessen ist; allerdings

    4. ungeachtet des Ausgangs der Geschichte ihr bisheriger Verlauf allein völlig ausreicht, um das Bild der Bewohner der anderen Deutschen Bundesländer vom Spezlnfreistaat zu unterstreichen.

  • 11ant: das wäre die normale denkweise, aber beachte den austragungsort. daher:

    ad 1. warum? augen auf bei der wohnungssuche. gibt ja genug.

    ad 2. mieten werden eingezogen und zur x-ten sanierung der pinakothek der moderne genutzt (never ending.. )

    ad 3. abriss durch den bautrüger persönlich. da der das nicht kann: kein abriss

    ad 4. noch mehr unterstreichen? weiss doch eh jeder. innerhalb und ausserhalb.

  • Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich nur sagen - da läuft noch viel Wasser die Isar runter, bevor diese Häuser abgebrochen werden. :bier:

    Und die Höhe des Bußgelds unterliegt dem Datenschutz. :rulez:

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • wie es ausgeht? Keine Ahnung.


    Ich bin aber der Meinung, dass es Wahnsinn wäre, die 3 Häuser abzureißen. Weil es eine Ressourcenverschwendung wäre, weil es die Mieter hart trifft, und weil die Schwarzbauten gar nicht so schwarz sind, wie dargestellt - es waren hier schließlich grundsätzlich Häuser genehmigt..


    Ich bin aber auch der Meinnung, dass der Bauträger da nicht mit Plus rausgehen darf. Ich finde, man sollte ihm ein Angebot machen die Häuser zu einem niedrigen Preis an die Gemeinde zu verkaufen (deutlich unter Baukosten !) - es sollte halt für den BT in Summe etwas günstiger sein als den Abriss zu bezahlen.

    Und DANN könnte die Gemeinde das Legalisieren.

  • Ich kennen keine Vorgeschichte zu dem Bauträger. Wenn ich das als Einzelfall betrachte, finde ich die Reaktion erheblich übertrieben. Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde lediglich gegen die Gesamthöhe (um 70cm überschritten) und möglicherweise die Stellplatzvarianten verstoßen. Angesichts der Tatsache, dass direkt daneben weitaus höhere Gebäude stehen, völlig absurd.

    Das ist imho ein reines Machtgerangel und hat nix mehr mit gesundem Menschenverstand zu tun oder der Anwendung von geltendem Recht.

  • Nun, Recht HABEN und Recht bekommen ist leider nicht das gleiche.


    Meine LÖSUNG:

    1. Enteignung der 3 Gebäude samt Grund an die Stadt/Gemeinde

    2. Auflage an die Stadt. die Gebäude innerhalb von 5-9 Jahren umzubauen oder abzureisen.


    Das gibt Maximalen Druck gegen Nachahmer.

    Die Bewohner können erstmal bleiben.

    Der Soziale Aspekt ist berücksichtigt.

    Und eine Entwicklung der Baugebietes kann weiter berücksichtigt werden durch die Handhabe der Stadt in der Entwicklung und Umba und der Gebäude.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Meine LÖSUNG:

    1. Enteignung der 3 Gebäude samt Grund an die Stadt/Gemeinde

    2. Auflage an die Stadt. die Gebäude innerhalb von 5-9 Jahren umzubauen oder abzureisen.

    :eek:

    Wo kommen wir denn da hin? Bei dem Wort Enteignung stellen sich mir regelmäßig die Nackenhaare auf.

  • Nun, Recht HABEN und Recht bekommen ist leider nicht das gleiche.


    Meine LÖSUNG:

    1. Enteignung der 3 Gebäude samt Grund an die Stadt/Gemeinde

    2. Auflage an die Stadt. die Gebäude innerhalb von 5-9 Jahren umzubauen oder abzureisen.

    Mangels Rechtsgrundlage hätte das mit rechtsstaatlichem Handeln aber nichts zu tun!

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Mag empörend sein.

    Aber wer trotzdem weiterbaut, und das massiv und gewerblich,

    Es geht ja schlieslich um 3 bauten und jeweils wurden jegliche Gesetzesgrundlagen total ignoriert.

    Dazu nimmt er die Mieter als Druckmittel her und verdient(eher Einnehmen) während der Prozessdauer damit auch noch Geld.

    Nennt sich auch Gewerblicher Betrug oder ähnlich.....

    UNd die Bedenken kamen hier ja nicht erst nach Fertigstellung, sondern schon während der Bauphase.... D.h. der Bauherr hat sich den Schaden selber vergrößert. wissentlich.

    Ich bin ja für den Abriss, aber in Angesicht der Allgemeinen Lage, wäre mein Vorschlag der Sozial bessere.

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  • 1. Enteignung der 3 Gebäude samt Grund an die Stadt/Gemeinde

    Das wäre zwar ein starkes Signal, rechtlich aber kaum durchzusetzen. Muss man aber auch gar nicht, denn wenn die Strafe hoch genug ist, dann wird er sich vielleicht zwangsläufig von den Objekten trennen müssen. Wichtig ist, dass er nicht mit einer schwarzen Null oder gar einem Gewinn aus der Sache raus kommt, vor allen Dingen wenn man berücksichtigt, dass das anscheinend kein Einzelfall war. Um das zu beurteilen müsste man viel mehr Details und die Vorgeschichte kennen. Keine Ahnung ob die Behörden hier völlig frei von Schuld sind, schließlich sind die Häuser sicherlich nicht über Nacht entstanden.


    Die Frage ist auch, ob man in DE überhaupt so eine hohe Strafe (Bußgeld) ansetzen kann, und ob sich ein Richter findet der das auch durchsetzt. Die o.g. 500.000,- € pro Fall klingen zwar nach viel, sind aber je nach Firmengröße eine Sache für die Portokasse. Die Höhe der Strafe muss also angemessen sein, damit sie auch schmerzt. Nur so besteht überhaupt eine Chance auf einen "Lerneffekt".


    Wird der Fall gesund gebetet, und man trifft sich dann zum Bier am Stammtisch, dann wäre das auch ein Signal, vor allen Dingen für die anderen Baufirmen und Bauherren in der Region. Freie Fahrt für alle.

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  • Im Interesse der ehrlichen Bauherren muss ein deutliches Zeichen gegen ein derart arglistiges Verhalten gesetzt werden. Evtl. Spezis im Baurechtsamt würden mich in diesem Fall nicht wundern.

  • und EU nicht.

    Dafür würde ich meine Hand nicht in´s Feuer legen. Die EU ist groß. Mag sein, dass sich die Lage in den letzten Jahrzehnten verbessert hat, aber Bayern hat die Amigos nicht erfunden, da bin ich mir sicher.

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  • Dafür würde ich meine Hand nicht in´s Feuer legen. Die EU ist groß. Mag sein, dass sich die Lage in den letzten Jahrzehnten verbessert hat, aber Bayern hat die Amigos nicht erfunden, da bin ich mir sicher.

    Ja, das stimmt und war ich etwas vorschnell in meiner Aussage. Besonders in einigen EU-Mittelmeerländern gibt es extreme Korruption. Und D steht leider auch nicht gut da.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Muss man aber auch gar nicht, denn wenn die Strafe hoch genug ist, dann wird er sich vielleicht zwangsläufig von den Objekten trennen müssen.

    Ja,...man könnte die Abrissverfügung aufrecht erhalten, gewürzt mit einer täglichen Strafzahlung bei nichtbefolgen. Sind diese Zahlen gross genug, besteht die Chance, das der BT in die Insolvenz muss. Dann sollte die Gemeinde versuchen, aus der Insolvenzmasse die Häuser rechtlich sauber zu übernehmen (z.b. zur Deckung der Verbindlichkeiten). Sollte der Bauträger noch verkaufen können oder wollen (was bei Schwarzbauten eigentlich unvorstellbar ist?) dann kann die gemeinde ja unter Berufung auf das Vorkaufsrecht zugreifen. Anschliessend eine neue Baugenehmigung beantragen, Abweichungen beschreiben und genehmigen lassen und Häuser, Mieter, Gemeinde, Landrat sind alle irgendwie zufrieden.