Haben im anderen Forum den Fall, dass ein Minigrundstück links und rechts vom Haus nur den Mindestabstand von 3m Abstandsfläche zum Nachbar einhält. Jetzt kam die Frage auf, ob man in dieser Abstandsfläche einen Lichthof für das Kellerfenster errichten kann. Das wäre ja im Grunde kein Gebäudeteil, sondern eher nur ein Loch im Boden. Darf das? Was wäre mit einer Außen-Kellertreppe?
Plan genordet. Gedachter Lichtschacht = gelb. Stellplatz eher im Norden gewünscht.