Ich bräuchte mal einen Rechtsrat bzgl. Architektenvertrag.
Wir haben in den letzten Monaten eine Haussanierung + Umbau mit Architekt verwirklicht. Es wurde vor Baubeginn eine Kostenschätzung erstellt und auf dieser Basis die Honorarberechnung. Eine Kostenberechnung gab es bisher nicht. Vom Architekten wurde immer wieder versichert, dass sein Honorar nicht mehr wesentlich steigen wird. In seinem Vertrag findet sich folgende Passage:
„3.5
Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Objekts auf Grundlage der Kostenberechnung (§ 2 Abs. 11 HOAI), die nach der DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1:2008-12) aufzustellen ist. Endet das Vertragsverhältnis zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostenberechnung aus Gründen, die der Architekt nicht zu vertreten hat, noch nicht vorliegt, so gilt als Grundlage zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten die Kostenschätzung, die nach der DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1:2008-12) aufzustellen ist.
Hinweis:
Sollten sich im weiteren Projektverlauf Abweichungen von +10% zur Kostenberechnung herausstellen, die einen Mehraufwand bei den Architektenleistungen zur Folge haben, wird die Kostenberechnung als Grundlage des Honorars entsprechend angepasst.
Falls im Rahmen der weiteren Bearbeitung komplett neue, in der unter §1 Ziffer 1.1.9 genannten Kostenschätzung bisher nicht enthaltende Maßnahmen notwendig werden, gilt §3, Ziffer 3.9.“
Nach der Kostenschätzung kam noch die Entscheidung zusätzlich das Dach zu renovieren und ein paar kleine Zusatzleistungen dazu. Ansonsten wurde alles im wesentlichen nach Entwurfsplanung durchgeführt. Im Verlauf stiegen die Handwerkerkosten gesamt im Vergleich zur Kostenschätzung um gute 50 %. Der Aufwand des Architekten hat sich aber meiner Meinung nach nicht verändert. Nun, nach Fertigstellung legt uns der Architekt eine sehr komplizierte Tabelle vor, in welcher er jede handwerkerleistung aufschlüsselt und bei Kosten mehr als 10% in der „angepasste Kostenberechnung“ summiert. Daraus ergibt sich nun eine neue Kostenberechnung, die ebenfalls circa um 50 % höher ist als die Kostenschätzung und daraus wiederum errechnet er sein Honorar neu. Die Kostenberechnung wird von ihm auf alle 9 Leistungsstufen angewendet und rückgerechnet. Es ergibt sich nun ein deutlich höheres Honorar. Nun meine Frage an die Experten. Darf er das einfach so in dieser späten Phase des Projekts? Wo ist da für den Bauherren die Kostengarantie? Er profitiert ja nun quasi von gestiegenen Baukosten. Zusätzlich liegen wir auch deutlich über dem von ihm empfohlenen Budget. Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe und freue mich auf eure Kommentare.