Hallo,
ich benötige einen Rat zum Honoraranspruch des Architekten im Hinblick auf eine fiktive Baugenehmigung, wenn bereits vor Baubeginn feststeht, dass der Architekt baurechtliche Vorgaben nicht berücksichtigt hat und der Bau nicht wie fiktiv genehmigt realisiert werden kann. Hintergrund ist, dass bei der fiktiven Baugenehmigung die Baubehörde nur die Vereinbarkeit des eingereichten Plans mit dem Bauplanungsrecht, nicht aber der einschlägigen Landesbauordnung, überprüft. Aufgrund der fiktiven Genehmigung kann man also mit dem Bau beginnen, muss aber jederzeit bei Verstößen gegen das Baurecht mit einem Baustopp rechnen.
Vor Baubeginn ist nun bei uns aufgefallen, dass der Schornstein von dem Architekten in den Bauunterlagen nicht eingezeichnet wurde. Nach § 19 BImSchV müssten wir nun einen Schornstein ca. 4m über dem Flachdach errichten. Dies war dem Architekten während der gesamten Planung nicht bekannt und ein ca 4m hoher Schornstein ist aus seiner und unserer Sicht optisch nicht tragbar. Als einzige Alternative könnte nun der Kamin an das äußere Ende des Hauses verlegt werden, so dass er im Obergeschoss mittig den Balkon durchstößt, was in unseren Augen indiskutabel ist. Den Kamin an eine andere Stelle zu verlegen, ist leider nicht möglich!
Fakt ist also, dass schon vor Baubeginn feststeht, dass der Bau nicht so realsiert werden kann, wie es die eingereichten Bauunterlagen und die fiktive Genehmigung vorsehen. Es müsste eine Korrektur mit einem 4 m hohen Schornstein erfolgen, was weder der Architekt noch wir wollen. So, wie der Plan nun fiktiv genehmigt wurde, würde der Schornsteinfeger aber den Kamin nicht abnehmen bzw. dürfte dieser nicht benutzt werden. Hierdurch ist es zu Unstimmigkeiten mit dem Architekten gekommen, der die Vorgaben der BImSchVO nicht kannte und diese zunächst leugnete. Aufgrund dieses Vertrauensverlustes in den Architekten aber auch bereits zuvor erfolgter Unstimmigkeiten, wollen wir nun von dem Projekt Abstand nehmen und haben den Vertrag mit ihm fristlos gekündigt.
Obwohl wir dem Architekten bereits über 20.000 € Abschlagszahlungen bezahlt haben, macht er weitere Honorarforderungen bis zur Leistungsphase 4, also der Baugenehmigung geltend. Er beruft sich darauf, dass eine fiktive Baugenehmigung erteilt wurde und der Bau starten kann. Wir sind allerdings der Auffassung, dass der Bau nicht so wie von ihm geplant und fiktiv genehmigt, realisiert werden kann kann. Er hat also seine Leistungen nicht bis zur Leistungsphase 4 erbracht. Die baurechtlichen Vorgaben zum Schornstein hätten dem Architekten bereits in der LP1 bekannt sein müssen, alle weiteren Planungen gingen somit von einer falschen Grundlage aus, da sich die weitere Anordnung der Innenräume am eingezeichneten Kamin orientiert haben. Hätte der Architekt die Vorgaben des Baurechts bereits zu Beginn der Planungen gekannt, wäre die weiteren Planungen anders gelaufen.
Wie sehen Sie dies?
Soll ich die LP4 trotz nicht realisierbarem Plan bezahlen? Hat der Architekt Anspruch auf sein Honorar, wenn er bereits in der LPH 1 baurechtliche Vorgaben übersehen hat?
Kann ich die Abschlagszahlungen zurückfordern?
Für Einschätzungen und Tipps wäre ich sehr dankbar.