Liebes Forum,
liebe Architekten,
Ich habe eine Frage bzgl. rechtlicher (architektonischer) Grundlagen und wende mich daher an euch. Hintergrund ist der geplante Neubau unseres EFH. Unser Architekt und die Stadt streiten sich gerade darüber, wie die Traufhöhe auf einer Seite zu berechnen ist.
Hintergrund ist, dass die Stadt eine Traufhöhe hangseitig von 4 m erlaubt. Im ersten Baugesuch hatten wir 5.21 m was abgelehnt wurde. 1 m Überschreitung sei i.O.
Als Lösung hat unser Architekt das Dach neben dem Erker weiter nach unten gezogen und eine Ecksäule vorgesehen. Damit entstünde auf der Flucht mit dem Erkerauszug eine virtuelle Wand, die zur Berechnung heranzuziehen sei und wir somit nur noch auf ca. 33 cm Überschreitung (4.33 m Traufhöhe) kämen.
Hierzu sagt das Bauamt, das ginge nicht. Ich bin nun auf der Suche nach der rechtlichen Grundlage zur Berechnung von Traufhöhen. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Alle sind sich einig, was die Traufhöhe ist, aber wie diese berechnet werden kann....diese Grundlage findet irgendwie keiner. "Es war schon immer so; meiner Erfahrung nach" etc. bringen uns da gerade leider nicht weiter.
In Deutschland ist ja alles geregelt, d.h. irgendwo müssen ja auch verschiedene Wandtypen usw. berücksichtigt sein.
Baugebiet ist Süddeutschland (BW).
Vielen Dank und lieben Gruss
Ein frustrierter Bauherr