2005 wurde mit der Sanierung diverser Wohnblöcke auf einem Grundstück eine Baulast eingetragen. Dort heißt es "...die im Bauantragsplan dargestellten Garagen und Stellplätze werden dem jeweiligen Eigentümer (der angrenzenden Grundstücke) zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung gestellt. Garage 1-10 - Flurstück Nr. ..., Garage 10 - 20 - Flurstück Nr. ... usw.
Die Baulastfläche ist herzustellen, zu unterhalten und vorzuhalten.
Ich gehe davon aus, dass das Bauamt mit der Belastung regeln wollte, dass eine gewissen Anzahl an Parkplätzen und Garagen hergestellt werden, damit die Anwohnerfahrzeuge nicht auf der Straße stehen. Der Garagenhof wurde vor 15 Jahren erstellt und ist "im Betrieb". Ich fasse das mal unter Stellplatznachweis zusammen.
Der Eigentümer der Wohnblöcke, eine Wohnungsbaugesellschaft, hat in den letzten Jahren die Wohnungen verkauft. Mit dem Verkauf wurden auch die Garagen und Stellplätze auf dem Garagenhof angeboten und bei Wunsch mitverkauft. Für einen Restbestand gab es allerdings keine Interessenten, sodass die restlichen Garagen und Stellplätze nun zum Verkauf angeboten werden.
Als möglicher Käufer stelle ich mir nun die Frage, ob ich als neue Eigentümer zwingend an die in der Baulast berechtigten Anwohner vermieten muss. Oder können auch andere Personen die Flächen mieten?