Hallo Zusammen,
wir planen aktuell einen Pool zu bauen (6x3m) dabei ist uns der GRZ Wert von 0,6 aufgefallen, hier sind wir aktuell schon so gut wie dran, eventuell sogar leicht drüber. (Gehweg, Terrasse etc.)
Nun stellt sich uns die Frage ob der Pool auch zu der GRZ Fläche gehört.
Im Bebauungsplan steht es wie folgt:
Nebenanlage, wie Schwimmbecken über 30m2 sind außerhalb der überbaubachen Fläche nicht zulässig.
Unsere Schlussfolgerungen wäre, unter 30m2 sind zu lässig und müssen auch nicht in die GRZ berechnnung einbezogen werden.
Wie seht ihr das?
Liebe Grüße
Euer Timo