Terrassenüberdachung <30m² nicht erlaubt?

  • Hallo zusammen,


    ich habe von einem Händler die Info erhalten, dass ich mich mal "rechtlich schlau machen soll".


    Wir möchten unsere Terrasse (7,5m x 3,5m), also unter der 30m² Grenze überdachen.


    Unsere Anschrift wäre:


    Lise-Meitner-Str.

    45481 Mülheim

    Geoportal MH - Bebauungspläne


    Leider gibt es hier wohl einen B-Plan, welches dieses "perse" untersagt:


    Laut das Bauamt in Mülheim liegen unsere Grundstücke im :


    "Bebauungsplans „Saarner Kuppe II / Luxemburger Allee“ (O 25). Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest, die durch die Bebauung nicht überschritten werden dürfen. Damit sind Terrassenüberdachungen nur dann möglich, wenn Sie innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Um Terrassenüberdachungen zulassen zu können, wäre die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Eine Befreiung ist aus meiner Sicht nicht angezeigt, da es Wille des Plangebers war, keine Überschreitung der Baugrenzen und sogar Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen zuzulassen (mit Ausnahme von Einfriedigungen). "


    Unser Händler bezweifelt aber, ob diese Aussage juristisch 100% korrekt sei, denn seit 2020 wären Terrassenüberdachungen wohl genehmigungsfrei (max 30m² und 4,5m Tiefe) § 62 g.


    Da wir jetzt nicht drauf los bauen möchten, und später es wieder abreißen müssen, wollte ich mal Fragen,

    welche Möglichkeiten wir hätten.

    Oder ob es "einfach" ausreicht einen "Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW 2018" auszufüllen.


    Danke

    Mit freundlichen Grüssen

    Hoschi

  • Ohne jetzt die 70 Seiten Textteil gelesen zu haben, wird die Aussage des Bauamtes vermutlich zutreffend sein.


    Genehmigungsfrei heißt nicht vorschriftenfrei. Es muss halt kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Der schwarze Peter liegt damit voll beim Bauherren.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Unser Händler bezweifelt aber, ob diese Aussage juristisch 100% korrekt sei, denn seit 2020 wären Terrassenüberdachungen wohl genehmigungsfrei (max 30m² und 4,5m Tiefe) § 62 g.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es nicht um die Fläche sondern um die Baugrenze die überschritten wird. Der Händler hat wohl nur die Abmessungen für verfahrensfreie Vorhaben bedacht, aber in Deinem Fall ist die Bebauung über die Baugrenze hinaus grundsätzlich unzulässig. Es hilft also nicht, wenn das Vorhaben an sich verfahrensfrei wäre.

    Wäre es möglich die Überdachung (kleiner) innerhalb der Baugrenze zu bauen? Ansonsten hast Du schlechte Karten, weil man ja eine Befreiung bereits verneint hat, und den Bebauungsplan wird man dafür nicht ändern.


    Ob man hier mit fachlicher Unterstützung weiter kommt, da habe ich so meine Zweifel. Irgendwie liest sich das nicht als wäre ein Kompromiss möglich.

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    .

  • Leider ist das Baufenster komplett ausgeschöpft.

    Ne der Händler hat mich schon korrekt verstanden, er auch ein paar Beispiele genannt, woraus ersichtlich war, dass er mich schon korrekt verstanden hatte.

  • Wie gesagt, mit "genehmigungsfrei" hat das nichts zu tun. Keine Ahnung was der Händler mit seiner Aussage meinte.


    Du hast zwar die LBO §62g zitiert, aber in der LBO steht auch in §60 (2)


    Zitat

    (2) Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 61 bis 63, 78 und 79 Absatz 1 Satz 1 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach § 64 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.


    d.h. Genehmigungsfreiheit ist kein Freibrief, dass man eine Terrassenüberdachung einfach so aufstellen kann wie es einem beliebt. In Deinem Fall steht der B-Plan dem entgegen, und das Bauamt hat bereits signalisiert, dass es eine Abweichung nicht unterstützen wird.


    Aus meiner Laiensicht würde ich sagen, Chance für eine Realisierung Deines Vorhabens gleich Null. Ob es möglich ist dagegen juristisch vorzugehen, bzw. ob es dafür überhaupt eine Aussicht auf Erfolg gibt, das mögen Juristen beantworten.

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  • Zusammengefasst:


    Du musst keine Genehmigung einholen, Du musst Dich aber sehr wohl an alle Bauvorschriften halten inkl. Bebauungsplan.


    Diese Art Gesetzesänderungen wird dem Bürger gerne als Entlastung von Bürokratie verkauft, ist aber de facto eine Entlastung der Bürokratie, denn nun müssen keine Genehmigungen mehr geprüft werden und der Bürger erhält auch keinen rechtskräftigen Bescheid in Form einer Baugenehmigung. Fällt der Verstoß im Nachgang auf (z.B. durch Beschwerde der Nachbarn), muss man (Baubehörde) sich erst dann überhaupt um die Sache kümmern und kann anhand der einfach überprüfbaren, gebauten Faktenlage schnell (und ggfs. schmerzhaft) entscheiden.


    Fazit: ist es im Bebauungsplan nicht zugelassen, dann mach' es auch nicht.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • Das Bauamt hat ja bereits durchblicken lassen, dass

    Eine Befreiung ist aus meiner Sicht nicht angezeigt,.......

    die Chance für eine Befreiung geringer als gering ist.


    Ein Antrag wird wohl mit der gleichen Argumentation abgelehnt werden.

    .....da es Wille des Plangebers war, keine Überschreitung der Baugrenzen und sogar Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen zuzulassen (mit Ausnahme von Einfriedigungen).

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  • Oder beantrage (schriftlich) eine Ausnahme / Befreiung.

    Kann man machen, aber so etwas muss ja irgendwie begründet werden. Wie ich es meinen Mandanten immer sage: "Ich will aber" und "Ich will aber nicht" helfen einem in der Regel nicht viel weiter, man muss schon im Einzelfall und mit besonderen Umständen argumentieren, wenn man eine Ausnahme von dem erreichen will, was eigentlich für alle gelten soll. Wenn wir mal nur das betrachten, was der TE hier geschrieben hat, denkst Du, dass nach Deiner professionellen Meinung ein solcher Antrag Aussichten auf Erfolg hat?

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes

  • "Ich will aber"

    + MitdemFußaufstampf wird nicht viel bringen - schon klar.


    Meiner

    professionellen Meinung

    nach müsste man das Umfeld analysieren, ob es eine LEGALE Möglichkeit geben könnte. Sowas kostet ohne eine Erfolgsgarantie.

    Sind das alles 50 m² Häuser auf 1.000 m² Grundstücke eher nicht. Sind aber die Grundstücke durch eine "normale" Bebauung ausgenutzt, mag da was gehen.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • und "Ich will aber nicht" helfen einem in der Regel nicht viel weiter,

    Kann ich nur bestätigen. Ich lege jeder Steuerklärung einen Zettel bei, dass ich keine Steuern bezahlen möchte. Hat die Jungs und Mädels bisher nie interessiert.

    Vielleicht sollte ich das mal in das Feld für die Anmerkungen mit Großbuchstaben schreiben. :D

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  • Ok ich sehe es schon ein, dass es nicht gehen wird.

    Kostet denn ein Antrag auf Befreiung was? Kann ich das selber, ohne Fehler, einreichen oder müssen da "tausend" Unterlegen/Berechnungen eingereicht werden, damit ese überhaupt eine Chance hat?


    Das mit den Gründstücken stimmt schon...leider sind die leider nicht so groß.

    In unserem Fall 381m² und ein ca. 65m² Footprint Haus.

  • In unserem Fall 381m² und ein ca. 65m² Footprint Haus.

    alles relativ. Ich biete 78qm Haus, 36qm Carport/Schuppen, 17qm überdachte Terrasse auf 207qm Grund. Die Befreiung für die GRZ Überschreitung hat gut 4-stellig gekostet und hat ein in der Stadt alteingesessener Architekt eingereicht.

  • Off-Topic:

    In unserem Fall 381m² und ein ca. 65m² Footprint Haus.

    GRZ = 0,17 (sehr lockere Bebauung,, eigentlich nicht dicht)

    Ich biete 78qm Haus, 36qm Carport/Schuppen, 17qm überdachte Terrasse auf 207qm Grund

    GRZ = 0,63 Respekt! Das ist mehr als meine bisher am höchsten bebauten Grundstück mit

    Zitat von Skeptiker

    Grundstück A 137 m2, Bebauung 81 m2 (Grundstück nicht befahrbar, Grundstück sonst nicht versiegelt)

    GRZ = 0,59


    wobei ... Moment ..., ich kann das doch noch überbieten:

    Zitat von Skeptiker

    Grundstück B 295 m2, Bebauungsgrundfläche Haus 162 m2, Müll- und Fahrradhäuschen 24 m2, überdachte Terrassen 15 m2 (Grundstück nicht befahrbar, ca. 16 m Gehweg gepflastert)

    GRZ = 0,68 :)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Kostet denn ein Antrag auf Befreiung was?

    Ja.

    Kann ich das selber

    Nein.

    müssen da "tausend" Unterlegen/Berechnungen eingereicht werden

    Nein, aber die Begründung zum BPlan muss ausgiebig studiert werden, um die Grundzüge der Planung zu erkennen und zu ermitteln, ob überhaupt die Voraussetzungen für §31 BauGB vorliegen.

    Ich will Dir nicht allzuviel Hoffnung machen, da es nach grobem Überfliegen des Baugebietes anscheinend bisher niemand gewagt hat, eine feste Terrassenüberdachung zu errichten.

    Allerdings teile ich diese Meinung nicht:

    Aus meiner Laiensicht würde ich sagen, Chance für eine Realisierung Deines Vorhabens gleich Null.

    Nun habe ich nicht alle 70 Seiten des BPlan-Textteils gelesen, jedoch habe ich auf die Schnelle gerade für den Ausschluss von Nebenanlagen nichts in der Begründung gefunden. Das wäre ein Indiz, dass es sich nicht um einen Grundzug der Planung handelt. Ich halte es durchaus für möglich, dass ein geschickter Formulierer mit ein paar blumigen Worten die Stadtplaner von der städtebaulichen Vertretbarkeit (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) Deines Vorhabens überzeugen könnte.

    Laut das Bauamt

    Bei größeren Städten entscheidet nicht das Bauamt über Befreiungen, sondern das Planungsamt.

    Eine Befreiung ist aus meiner Sicht nicht angezeigt

    Hier wäre die Frage, welches Gewicht die Sicht dieses Menschen bei der Zulassung einer Befreiung überhaupt hat, also welchem Amt er angehört und welche Funktion er dort hat.

    In unserem Fall 381m² und ein ca. 65m² Footprint Haus.

    Ich habe zwar kein Grundstück mit 381m² gefunden, sondern nur eins mit 379m² und auf dem steht auch kein Haus mit 65m² Grundfläche sondern ca. 81m², aber mal angenommen dieses wäre Dein Grundstück, so wäre dort das Baufenster wegen der gekrümmten Baugrenze nicht vollständig ausgefüllt und erst recht nicht die seitlichen Abstandsflächen. Außerdem wären nach der Argumentation des Bauamtes schon die Terrassen außerhalb der überbaubaren Flächen nicht zulässig und die hat nahezu jeder über die Baugrenze ausgeweitet.


    Mein Beispielgrundstück ist jedoch mit einer Doppelhaushälfte bebaut. Die Terrassenüberdachung würde also auf der Grenze stehen, was gegen die Abstandsflächenvorschriften verstoßen würde. Selbst wenn das Planungsamt also grünes Licht gäbe, so könnte das Bauamt eine Abstandsflächenbaulast verlangen, von der der Nachbar auch erst mal überzeugt werden muss und die nochmal Gebühren kostet. Es wäre daher genau zu überlegen, ob Du es nicht den Nachbarn gleich tust und eine Markise installierst.

  • Es wäre daher genau zu überlegen, ob Du es nicht den Nachbarn gleich tust und eine Markise installierst.

    :thumbsup:


    So könnte auch das Bauamt argumentieren, und einen Präzedenzfall vermeiden.

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  • Ich habe zwar kein Grundstück mit 381m² gefunden, sondern nur eins mit 379m² und auf dem steht auch kein Haus mit 65m² Grundfläche sondern ca. 81m², aber mal angenommen dieses wäre Dein Grundstück, so wäre dort das Baufenster wegen der gekrümmten Baugrenze nicht vollständig ausgefüllt und erst recht nicht die seitlichen Abstandsflächen. Außerdem wären nach der Argumentation des Bauamtes schon die Terrassen außerhalb der überbaubaren Flächen nicht zulässig und die hat nahezu jeder über die Baugrenze ausgeweitet.


    Mein Beispielgrundstück ist jedoch mit einer Doppelhaushälfte bebaut. Die Terrassenüberdachung würde also auf der Grenze stehen, was gegen die Abstandsflächenvorschriften verstoßen würde. Selbst wenn das Planungsamt also grünes Licht gäbe, so könnte das Bauamt eine Abstandsflächenbaulast verlangen, von der der Nachbar auch erst mal überzeugt werden muss und die nochmal Gebühren kostet. Es wäre daher genau zu überlegen, ob Du es nicht den Nachbarn gleich tust und eine Markise installierst.

    Respekt was du nicht alles gefunden hast.

    Ich dachte tatsächlich wir hätten 381², aber wir haben ja nur 379m². Und den Footprint habe ich grob überschlagen, bei 141m² Wohnfläche und 1/2 x 7,5m * 3,5m für die Terrasse. Aber ja dann hast du uns wohl gefunden.

    Das mit dem Nachbar wäre nicht das Problem, da er auch eine überdachte Terrasse haben möchte (die anderen Doppelhäuser auch).

    Eine Markise haben wir alle, aber bei Regen/Wind muss man die ja doch rein fahren...


    Da eine Terrassenfaltdach ja "hinten" eine Stütze braucht, ist es leider auch nicht erlaubt.

    Eine Pergola ist somit auch nicht erlaubt.


    Geschrieben habe ich mit "Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung".


    Hmm ich höre mich mal "um" ob ich einen Anwalt/Jurist finde....


    Zitat

    Ich will Dir nicht allzuviel Hoffnung machen, da es nach grobem Überfliegen des Baugebietes anscheinend bisher niemand gewagt hat, eine feste Terrassenüberdachung zu errichten.

    Genau 1 Haus habe ich gefunden und es auch mal "besucht".

    Ich habe gefragt wie sie die Erlaubniss bekommen hätte --> Sie hat es nicht, hat es aber einfach gebaut, da man von "aussen" bei ihr wirklich nichts sehen kann, was bei uns leider nicht der Fall ist.

  • Das mit dem Nachbar wäre nicht das Problem, da er auch eine überdachte Terrasse haben möchte (die anderen Doppelhäuser auch).

    Das ist es was ich mit Präzendezfall meinte.


    Ich habe gefragt wie sie die Erlaubniss bekommen hätte --> Sie hat es nicht,

    Was die eingangs zitierte Antwort des Amts bestätigt. Wie gesagt, bisher spricht alles gegen eine Genehmigung, egal in welcher Form. Da müsste ein grundsätzliches Umdenken bei den Stadtplanern erfolgen, so dass man generell solche Überdachungen zulässt, aber danach sieht es bisher zumindest nicht aus.


    Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass wenn alle Interessenten mal vorstellig werden, dass man dann vielleicht etwas bewegen kann. Die Chance ist in meinen Augen gering, aber vielleicht besser als wenn nur ein Einzelner einen Versuch startet.


    Einfach so eine Überdachung aufbauen das würde ich unterlassen, da ist Ärger vorprogrammiert. Das fällt auf, entweder durch Nachbarn, Auswertung von Luftbildern, oder wie auch immer. Dann darf man alles wieder abbauen.

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  • Zitat

    Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass wenn alle Interessenten mal vorstellig werden, dass man dann vielleicht etwas bewegen kann. Die Chance ist in meinen Augen gering, aber vielleicht besser als wenn nur ein Einzelner einen Versuch startet.

    Sagen wir mal so...alle 6 Parteien haben bereits beim Bauamt gefragt und eine Absage erteilt bekommen.

    Aber wir waren noch nicht alle zusammen/gleichzeitig da.


    Zitat

    Einfach so eine Überdachung aufbauen das würde ich unterlassen, da ist Ärger vorprogrammiert. Das fällt auf, entweder durch Nachbarn, Auswertung von Luftbildern, oder wie auch immer. Dann darf man alles wieder abbauen.

    Das habe ich auch nicht vor, da man unser Grundstück von aussen sehen kann.

  • Meine ersten Vermutungen scheinen sich zu bestätigen.

    Sagen wir mal so...alle 6 Parteien haben bereits beim Bauamt gefragt und eine Absage erteilt bekommen.

    Deine Chancen schwinden immer mehr. ;)


    s.o. meine Vermutung mit dem Präzedenzfall


    Aber wir waren noch nicht alle zusammen/gleichzeitig da.

    Um ehrlich zu sein, nach den bisherigen Infos befürchte ich, dass das Amt beharrlich auf seiner Position bestehen wird, auch wenn ihr alle zusammen mit Baseballschlägern und Schlagringen bewaffnet dort auftaucht. Selbst die Wunderwaffe "Käsekuchen" dürfte hier nicht helfen.


    Ob es sinnvoll ist gegen den B-Plan vorzugehen, das wäre dann eine Frage an die Juristen. Mein Bauchgefühl sagt mir :rulez::thumpsdown:

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  • Er hat nicht geschrieben, dass man es von außen nicht sehen kann, sondern, dass man es von außen sehen kann! ;)


    Aber auch an die Nachbarn würde ich raten es nicht zu machen, denn auch wenn man es von außen nicht sehen kann, so sind heute viele Ämter dazu übergegangen ihre Schäfchen aus der Luft anzugucken und das mit den Soll-Plänen abzugleichen. Wenn man etwas schwarz macht, kann sein, dass man einen bitterbösen Brief bekommt.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Wobei ich persönlich evtl. sogar das Risiko eingehen würde. Klar, im schlimmsten Fall ist das Geld für die Überdachung weg und die Abrissverfügung da. Bis dahin gehen aber wahrscheinlich einige Jahre dahin, und ich bezweifle, ob eine (überwiegend transparente) Überdachung über einer sowieso versiegelten Terrassenfläche so schlimm sein kann, dass die Behörden es a) überhaupt merken und b) dann mit so einer Konsequenz auch eingreifen.

    Wobei a) natürlich durch eifersüchtige Nachbarn beschleunigt werden kann.

  • Also ich kann aus der Praxis nur sagen, dass wir nicht gezielt in den Luftbildern nach Schwarzbauten suchen.

    Es kann aber manchmal schon "Zufallsfunden" kommen.

    Die Frage ist dann immer noch, ob es das Amt wirklich interessiert.


    Andererseits werde ich nie verstehen warum die Gemeinden alles so eng reglementieren müssen. Ein Glück wenn man nicht im Bereich eines Bebauungsplanes wohnt.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Deutsche Bürokratie eben.


    Bei uns wurden letztens Luftbilder mit dem Soll-Zustand verglichen. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und somit ein Roulettespiel.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Ja, kann schon sein dass die Gemeinden da genauer drauf schauen als die Genehmigungsbehörden.

    Wurden denn danach bauaufsichtliche Schritte unternommen?

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!

  • Zitat

    Andererseits werde ich nie verstehen warum die Gemeinden alles so eng reglementieren müssen

    Das verstehe ich auch nicht. Wintergarten = Wohnfläche kann ich ja verstehen, aber eine überdachte Terrasse..

    Letztes Jahr habe ich das nur bei Haus 78 gesehen^^. Ob es sich "lohnt" bei Haus 76 zu fragen?