Hallo zusammen,
ich habe von einem Händler die Info erhalten, dass ich mich mal "rechtlich schlau machen soll".
Wir möchten unsere Terrasse (7,5m x 3,5m), also unter der 30m² Grenze überdachen.
Unsere Anschrift wäre:
Lise-Meitner-Str.
45481 Mülheim
Leider gibt es hier wohl einen B-Plan, welches dieses "perse" untersagt:
Laut das Bauamt in Mülheim liegen unsere Grundstücke im :
"Bebauungsplans „Saarner Kuppe II / Luxemburger Allee“ (O 25). Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest, die durch die Bebauung nicht überschritten werden dürfen. Damit sind Terrassenüberdachungen nur dann möglich, wenn Sie innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Um Terrassenüberdachungen zulassen zu können, wäre die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Eine Befreiung ist aus meiner Sicht nicht angezeigt, da es Wille des Plangebers war, keine Überschreitung der Baugrenzen und sogar Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen zuzulassen (mit Ausnahme von Einfriedigungen). "
Unser Händler bezweifelt aber, ob diese Aussage juristisch 100% korrekt sei, denn seit 2020 wären Terrassenüberdachungen wohl genehmigungsfrei (max 30m² und 4,5m Tiefe) § 62 g.
Da wir jetzt nicht drauf los bauen möchten, und später es wieder abreißen müssen, wollte ich mal Fragen,
welche Möglichkeiten wir hätten.
Oder ob es "einfach" ausreicht einen "Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW 2018" auszufüllen.
Danke
Mit freundlichen Grüssen
Hoschi